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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#1 |
Newbie
![]() Registriert seit: 31.01.2011
Beiträge: 4
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![]() Ein erstes "hallo" an euch!
Ich habe ein Forum über einen deutschen Forenanbieter genommen, das führe ich seit über einem Jahr - nun bekam ich von einem deutschen Anwalt ein Schreiben, dass ein Ex-Mitglied von uns mit einem Gedicht gegen das Urheberrecht verstoßen hat. Ich habe eine Frist bekommen das Gedicht zu entfernen - das habe ich natürlich gleich getan. Dass das Mitglied das Gedicht veröffentlich hat verstößt gegen §§15 Abs. 1, 16, 19a des Urheberrechtgesetzes. Sie wollen jetzt aber noch weiteres: Gegen das unberechtigte Anbieten, bzw. Zugänglichmachen ist im Interent nach §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 1, 15 Abs. 1 Nr. 1, 15 Abs. 2 S.2, Nr. 2, 16, 19a, 106 UrhG verboten und strafbar. Die Mandantin hat den Beweis gerichtsverwertbar dokumentieren und sichern lassen. und ... ich bin nach § 101 Abs. 2 und Nr. 3 zur Auskunft verpflichtet. Sie möchten Namen und Anschrift haben. Als Forenbetreiberiin habe ich nur IP-Adresse (und die ist, wie ich sehe dynamisch). Das Mitglied ist bei uns schon vor längerer Zeit gelöscht worden. Reicht es wenn ich die IP weitergebe oder muss ich mich um die Erhebung kümmern? Das Mitglied ist aus Deutschland. Bitte um eure Hilfe! Edit: Der Eintrag wurde im Dezember 2009 gemacht. Wie lange sind dynamische IP-Adressen in Deutschland nachvollziehbar? |
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#2 |
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![]() gib bekannt was du weißt, imho bist du nicht dazu verpflichtet Detektiv für andere zu spielen
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EnJoy * Kl. Anleitung, welche Infos bei Problemen benötigt werden * was ich nicht weiß, weiß Google bzw. vorm Posten Listen to Bart * BITTE, füttert keine Trolle, siehe auch Definition bzw. Merkbefreiung - Verordnung * Wie man Fragen richtig stellt |
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#3 |
Elite
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![]() du bist forenbetreiber und kein provider, und selbst die geben auskunft nur über gerichtsbeschluß.
außerdem klingt das "gedicht geklaut" nach einer gängigen geldmachvariante diverser firmen. meist ist deren schreiben ziemlich furchteinflößend und rechtlich nicht haltbar. google dochmal nach dem anwalt sowie seinem klienten. wenn du da einschlägig fündig wirst, widersprich eingeschrieben gegen den vorwurf und ansonsten in die rundablage. |
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#4 |
Newbie
![]() Registriert seit: 31.01.2011
Beiträge: 4
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![]() Vielen Dank!
Es handelt sich um Nümann und Lang. |
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#5 |
Elite
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#6 |
Newbie
![]() Registriert seit: 31.01.2011
Beiträge: 4
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![]() Jetzt muss ich doch nochmal lästig sein ...
"widersprich eingeschrieben gegen den vorwurf" - das obwohl der Beitrag tatsächlich bei uns stand? |
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#7 |
Veteran
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![]() Hi there!
Stellen sie Forderungen außer der Bekanntgabe von Daten soweit bekannt und von der Entfernung des Artikels/Gedichtes? Wenn nicht würde ich dieses tun und weniger Schaden vermeiden. In Deutschland sind sie relativ happig, auch was Bußgeld und Ersatzleistungen angeht. Ich betreibe selber ein Forum, und bin froh das es in at gehostet und primär aktiv ist.
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So long, Andreas Kölner Obmann Verein "c23 Computer, Gaming & more" http://www.c23.at ~~ never play alone ~~ |
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#8 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 23.03.2000
Ort: Graz
Alter: 71
Beiträge: 3.567
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![]() Zitat:
Wo das Forum gehostet wird, ist völlig egal. Wichtig ist, dass man eine at-Adresse hat und dass man im Impressum angibt, dass für alle rechtliche Belange ein österreichischer Gerichtsort zuständig ist. Wegen einer 08/15-Abmahngeschichte schickt keine deutsche Kanzlei einen Anwalt nach Österreich. ![]()
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Ciao |
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#9 |
Newbie
![]() Registriert seit: 31.01.2011
Beiträge: 4
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![]() Nein, das tun sie nicht ... noch nicht. Sie wollen, dass das Gedicht entfernt wird und eben die Daten.
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#10 |
Elite
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![]() du bist grundsätzlich nicht verantwortlich für posts, und wenn dich jemand anschreibt, daß ein post ein urheberrecht verletzt, kann man dich bestefnalls auf abmahnung klagen. aufgrund der entfernung bist du deinen betreiberpflichten nachgekommen.
die herausgabe der daten allerdings ist dir scheinbar technisch nicht möglich und außerdem ein verstoß gegen den datenschutz. ein anwalt ist ein anwalt und kein richter. |
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