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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Administrator
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Habe eine Frage zu unserer Genossenschaftswohnung bei der GEWOG:
Wir haben eine Eigentumsoption für die Wohnung, wissen aber nicht, wieviel sie kosten wird. 10 Jahre ab Bezugstermin kennen wir, aber: - Erfahren wir den Wert der Wohnung früher? - Nach welchen Kriterien richtet sich der Wert? Oder ist das eine gewürfelte Zahl der Genossenschaft? - Wichtig: Wie lange besteht die Möglichkeit die Wohnung zu erwerben? Ein paar Wochen, ein paar Monate oder gar ein paar Jahre? - Steuer: Angeblich (von einem Arbeitskollegen vernommen) kann die Wohnung steuerfrei bezahlt werden, weil wir dann schon 10 Jahre dort wohnen. Danke! lG Jack
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten. Geändert von J@ck (04.11.2009 um 17:05 Uhr). |
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#2 |
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Inventar
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Beiträge: 9.977
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Mehr als die GEWOG selbst, wird Dir wohl kaum jemand verraten können. Selbst Erfahrungsberichte aus anderen Objekten müssen auf das Deinige nicht zutreffen.
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#3 |
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Administrator
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Leider sind die Leute recht schwer zu erreichen.
Erreiche ich dann mal wen, ist die betroffene Person nicht da -> Vertretung weiss nix -> Rückruf wird versprochen -> Rückruf bleibt aus -> ich rufe wieder an und es geht von vorn los. Sofern es nicht zufällig hier jemand selbst von der GEWOG (oder von mir aus von anderen Genossenschaften) kennt, werde ich wohl meine Fragen in einen elektronischen Brief werfen.
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten. |
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#4 |
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Elite
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kurze zusammenfassung, was ich glaube zu wissen.
die 10 jahre haben den ursprung der wohnbauförderung. der erbauer muß 10 jahre lang im eigentum bleiben, damit er förderungswürdig ist. und die genossenschaft bekommt einfach eine höhere förderung als du als einzelmännchen/familie. den preis kannst du theoretisch jetzt schon erfahren, weil die baukosten auf deine wohnung herabgebrochen werden können. im endeffekt gibt es da halt eine rechnung: wert der wohnung x - abwohnung lt. index (der wird von außen vorgegeben hat nix mit der genossenschaft zu tun) - anfangszahlung - deine laufenden beiträge (in den laufenden kosten ist in der regel eine "annuität" drin. das sind keine wohnungskosten, das sind die kosten für den bau, die die genossenschaft über jahre vorstreckt für die mieter. vergleichbar mit einem kredit.) da die genossenschaft gesetzlich verpflichtet ist, mit 0 zu bilanzieren, müssen die in der lage sein, jederzeit die baukosten, die erhaltungskosten und die laufenden (betriebskosten sowie kosten für darlehen aus dem bau) aufzulisten und dir das somit mittzuteilen. also keine gewürfelten zahlen. wie lange du die wohnung kaufen kannst hängt glaub ich nur von deren willen ab. letztlich bleibt die genossenschaft sowieso als hausverwalter übrig. (ob diese tätigkeit gewinn abwerfen darf, weiß ich nicht) von der steuer weiß ich gar nix, weil ich nicht wüßte, welche steuer das sein soll. könnte aber was mit grundbuch zu tun haben, weil du ja bei der genossenschaftswohnung vorerst nicht im grundbuch stehst, sondern miteigentümer des gebäudes bist. letztlich bleibt dir aber der gang zur gewog einfach nicht erspart. gruß |
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#5 |
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Administrator
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Danke, damit fang ich ja schonmal ein wenig an
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten. |
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#6 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 23.03.2000
Ort: Graz
Alter: 71
Beiträge: 3.567
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Zitat:
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Ciao |
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#7 |
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Administrator
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Habe jetzt zufällig - aber aus absolut vertraulicher Quelle (nicht von der Genossenschaft, die rücken mit keinen Infos raus, schieben es immer auf die Zeit wo ich um den Eigentum ansuchen kann) - erfahren, wieviel der Genossenschaft meine Wohnung (Grund + Baukosten) gekostet hat.
Kann ich von diesem Wert prinzipiell ausgehen oder darf die Genossenschaft den Wert (wenn es soweit ist) neu setzen? Der Preis liegt m.E. knapp unter dem Durchschnitt des Bezirks.
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#8 |
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Elite
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die genossenschaft muß dir die kosten schriftlich und offiziell mitteilen.
du kriegst auch jedes jahr eine neue abrechnung. die genossenschaft muß die hausabrechnung mit 0 bilanzieren, alles andere wäre illegal. |
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#9 |
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Administrator
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Danke!
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