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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 15.05.2009, 10:50   #1
qtk
Newbie
 
Registriert seit: 30.03.2008
Alter: 40
Beiträge: 5


Standard Kündigung

HEy mal eine Frage an die Arbeitsrechtsexperten:
Wie in vielen Firmen gabs bei uns auch ein paar Kündigungswellen. Wie ist das mit dem zurückholen?
Die letzten die gekündigt wurden haben die Info bekommen das Sie sich bereit halen müssen während der Kpndigungsfrist falls man sie doch wieder braucht. Wie lang kann man die Leute zurückholen? Der AMS wird sich doch auch nicht alles gefallen lassen und die Firmen leute raushaun wieder zurückholen wieder raushauen usw. lassen, oder?

Gibts da irgendeine Regelung?
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"First they put away the dealers,keep our kids safe and off the street. Then they put away the prostitutes, keep married men cloistered at home. Then they shooed away the bums, then they beat and bashed the queers, turned away asylum-seekers, fed us suspicions and fears. We didn't raise our voice, we didn't make a fuss. It's funny ´cause there was no one left to notice when they came for us."
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Alt 15.05.2009, 10:53   #2
Roscoe
Veteran
 
Registriert seit: 11.03.2005
Beiträge: 248


Standard

Vorab - bin kein Arbeitsrechtsexperte.

Eine Rücknahme der Kündigung kann nur im beiderseitigen Einvernehmen erfolgen - wenn die Kündigung ausgesprochen bzw. zugestellt wurde.

In Kurzform auf http://www.help.gv.at/Content.Node/23/Seite.230014.html zu finden
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Alt 15.05.2009, 10:54   #3
LouCypher
der da unten wohnt
 
Benutzerbild von LouCypher
 
Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502


Standard

wie kommst auf "müssen"? Was solls für sanktionen gegen einen gekündigten geben wenn er sich nicht dran hält - ist eh schon geflogen?
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 15.05.2009, 11:17   #4
qtk
Newbie
 
Registriert seit: 30.03.2008
Alter: 40
Beiträge: 5


Standard

naja die kündigung ist erst mit ende des monats aktiv, vorher sind alle freigestellt und könnnen jederzeit zurückgeholt werden. sie sind mehr oder weniger erst mit 1ten des nächsten monats beim ams gemeldet.
ich denk mir nur das nach einer kündigung nicht einfah alles revidiert werden kann. ist das rechtlich das ich sag ich hau dich raus und nach 2 monaten: ähm wir brachen dich doch wieder.
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Alt 15.05.2009, 11:45   #5
Satan_666
Inventar
 
Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010


Standard

Soweit ich das jetzt verstanden habe, wurden Leute definitiv gekündigt. Richtig? Und die gekündigten Mitarbeiter brauchen während der Kündigungszeit nicht am Arbeitsplatz verweilen. Richtig? Und die Firma würde bei Bedarf die Kündigung wieder zurückziehen, beispielsweise weil sich die Auftragslage verbessert. Richtig?

Nun: Eine Kündigung zurückziehen geht nur in beiderseitigem Einvernehmen. Und so lange man in der Kündigungsfrist steht, hat das AMS gar nix zu reden.

Wenn es aber so ist, dass die Firma einen ehemaligen Mitarbeiter wieder rekrutieren will, ist es dem AMS auch recht (mit Sicherheit lieber, als wenn man den Mann/die Frau durchfüttern muss). Das ist eine Sache zwischen der Firma und dem Mitarbeiter, ob er bereit ist, wieder bei dieser Firma arbeiten zu wollen. Will er nicht, kann ihn die Firma auch nicht dazu zwingen.

Was vielleicht problematisch werden könnte, ist der Umstand, dass dies als Ketten-Dienstvertrag angesehen werden könnte. Die betroffenen Mitarbeiter wären also gut beraten, wenn die Zeiten dann kumuliert werden, also die Dienstzugehörigkeit mit jedem Teilstück anwächst. Das hat in Folge möglicherweise mit längeren Kündigungszeiten in der Zukunft zu tun und mit Erhöhung des Urlaubsanspruches von 5 auf 6 Wochen. Außerdem sollte dann auch die Abfertigungsmodalitäten gekärt werden (ist ja gut möglich, dass die Firma genau dann jemanden kündigt, wenn dieser in eine zu hohe Abfertigungsklasse zu fallen droht - also wenn man bei entsprechenden Dienstzeiten von 3 auf 6 Monate Abfertigungsanspruch fällt). In all diesen Fällen würde ich mich entweder von der Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer beraten lassen.
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
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Alt 15.05.2009, 12:45   #6
pc.net
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Registriert seit: 07.10.2001
Ort: Nettistan
Beiträge: 12.997

Mein Computer

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Zitat:
Zitat von Satan_666 Beitrag anzeigen
In all diesen Fällen würde ich mich entweder von der Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer beraten lassen.
generell wäre hier eine entsprechende beratung durch die AK angeraten, um genau zu wissen, wie man dem dienstgeber gegenüber auftritt ...
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 15.05.2009, 20:46   #7
Karl
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Beiträge: 11.093

Mein Computer

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Bei der Abfertigung neu ist das aber kein Grund.
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Alt 16.05.2009, 01:57   #8
Carpediem
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Alter: 41
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Als Insider kann ich mal folgendes festhalten:

Normalerweise unterzeichnetst du eine Betriebsvereinbarung, dass du mit der kompletten gleichen rechtslage wiedereintritts, mit der du austrittst.

aber: falls du in dem Monat eine andere Arbeit findest, ist die alte Firma verpflichtet, dir Abfertigung, Resturlaub, Überstunden etc. komplett auszuzahlen, und etwaige Kurskosten, die du zurückbezahlen müsstest, entfallen komplett...

bei fragen bitte einfach melden.

nur soviel: du bist in der Zeit der Kurzzeitarbeitslosigkeit (so heists bei uns) gekündigt...
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Alt 16.05.2009, 11:38   #9
Satan_666
Inventar
 
Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010


Standard

@Carpediem: Sicher keine Betriebsvereinbarung - denn die wird zwischen einer Betriebsratskörperschaft und der Geschäftsleitung abgeschlossen und gilt für alle Arbeiter bzw Angestellte des Unternehmens.

Es kann sich also legilich um eine Einzelvereinbarung handeln.

@TO:

Aber wie auch immer: die Geschäftsleitung kann sowas nie einseitig definieren. Zu einer Vereinbarung bzw zum einem Vertrag gehören immer 2 Seiten, die damit einverstanden sind. Und niemals kann ein Zwang daraus werden. Wie Carediem so richtig schreibt: jeder, der in der arbeitslosen Zeit einen neuen Job findet, mit dem er/sie zufrieden ist, wäre schlecht beraten, zur vorigen Firma zurück zu kehren, nur weil so ein Passus unterschrieben wurde.
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Satan_666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2009, 09:25   #10
Telcontar
Da BoJo
 
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Registriert seit: 12.03.2005
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Beiträge: 731

Mein Computer

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Zitat:
Zitat von Satan_666 Beitrag anzeigen
Sicher keine Betriebsvereinbarung - denn die wird zwischen einer Betriebsratskörperschaft und der Geschäftsleitung abgeschlossen und gilt für alle Arbeiter bzw Angestellte des Unternehmens.

Es kann sich also legilich um eine Einzelvereinbarung handeln.

....
Und es können sehr wohl Betriebsvereinbarungen sein
jetzt im falle der vermehrten kurzarbeitszeiten werden genau solche vereinbarungen für ganze abteilungen ausgefertigt
so oder so änlich können die dinger aussehen
http://docs.ams.at/ooe/kurzarbeit/ku...reinbarung.doc

und die vereinbarung muss nicht für alle gelten
wer genau bzw welche teilbereiche der verschiedenen abteilungen steht dann genau in der vereinbarung
____________________________________
Homines sumus non dei
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