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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Onklifiziert
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servus.
vielleicht weiss da wer bescheid von euch. pickerl wenn auto angemeldet is darf ma ja 4 monate ueberziehen - ABER: gilt dies auch wenn das auto abgemeldet ist und man wills nach ablaufdatum (aber innerhalb der 4 monate) anmelden? danke & gruss tom
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Laß’ es zu, daß die Zeit sich um Dich kümmert Hör mir zu, und mach es nicht noch schlimmer Denn es gibt ’nen neuen Morgen ’nen neuen Tag, ein neues Jahr Der Schmerz hat Dich belogen Nichts ist für immer da... |
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#2 |
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Stammgast
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Könnte sein das du beim Anmelden ein abgelaufenes Pickerl bekommst. Aber ruf doch am besten die Nächste Versicherung an. Heut ist es schon zu spät dazu.
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M.f.G. Karl |
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#3 |
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Retro Computing Fan
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Bei meinem '79er Scirocco war das Pickerl 2 Jahre abgelaufen. Das Auto war aber fahrtüchtig und die ganze Zeit über angemeldet. Wurde verkauft, Pickerl wurde in einer Werkstatt gemacht, und es gab keine Probleme. Fazit: Wenn das Pickerl abgelaufen ist, kann das Auto jahrelang stillgelegt sein, beim wieder anmelden muss es aber einen neuen Pickerl haben. Bevor es soweit ist, kannst du es nur mit Werkstattskennzeichen bewegen (wenn es abgemeldet ist).
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Meine guten PCs: ZX Spectrum: 48+,128+,+2,+2a,+3,SAM Coupé. Commodore: C64 I/II, VC20, A500 mit GVP A530 40Mhz,A2000 GVP 030/33 18MB RAM, A600HD,A1200. Atari: 130XE, 800XL, Mega STE 4MB, Mega ST4. MSX: Philips, Sony. |
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#4 |
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Veteran
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1. Du brauchst den Prüfbericht von der letzten Überprüfung.
2. Wenn die 4 Monate die du überziehen kannst noch nicht um sind kannst du das Auto noch anmelden - du bekommst halt mit der Anmeldung dann das Pickerl das eigentlich schon abgelaufen ist aber überziehn ist ja erlaubt! Müsste mit grosser Warscheinlichkeit gehen - vor ca. 4 Jahren hatte ich nämlich ein Winterauto bei dem ich das auch so gemacht habe.
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Hallöchen |
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#5 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 01.11.2002
Beiträge: 4.023
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Zitat:
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#6 | |
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Onklifiziert
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Zitat:
![]() aber danke fuer die infos - dann hab ich ja nochmal schwein gehabt (bis mai zeit zum anmelden )lg tom
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Laß’ es zu, daß die Zeit sich um Dich kümmert Hör mir zu, und mach es nicht noch schlimmer Denn es gibt ’nen neuen Morgen ’nen neuen Tag, ein neues Jahr Der Schmerz hat Dich belogen Nichts ist für immer da... |
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#7 |
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Newbie
Registriert seit: 19.06.2010
Alter: 45
Beiträge: 0
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hi!
kann das jemand bestätigen, dass die regelung noch immer gilt im 2010er jahr |
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#8 |
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Mod, bin gerne da
![]() Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646
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Soviel ich feststellen konnte geht das heute auch noch.
Habe Auto mit abgelaufenem Pickerl (innerhalb der 4 Monate Überziehung) angemeldet.
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Liebe Grüße Christoph Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen. (Heinrich Heine) |
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