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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 01.10.2008, 20:07   #1
TheltAlpha
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TheltAlpha eine Nachricht über ICQ schicken
Standard Paket aus der Schweiz: Zoll

Hallo!

Ich habe bei eBay ein Modellflugzeug erworben (http://cgi.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?...m=370073982360), welches aus der Schweiz versendet wurde. Jetzt habe ich eine Benachrichtigung von der Post erhalten, dass ich das Paket nach Zahlung von 7,29 Euro + 6,50 Euro Zoll beim Postamt abholen kann. Ich frage mich, ob das wirklich sein kann.

Keine Ahnung, wie sich dieser Betrag zusammensetzt, aber das sind mit fast 14 Euro mehr als ein Drittel des Wertes. Das sind ja Summen, wo selbst Strafzölle niedriger bemessen sind. Deswegen meine Fragen, bevor ich morgen im Zollamt anrufe und mich eventuell blamiere: Sind die geforderten Beträge plausibel? Hat der Versender einen Fehler bei der Deklaration gemacht? Ich habe im Internet irgendetwas zwischen 3,5 und 4,75 % des Wertes gelesen, der als Zoll eingehoben wird. Aber mehr als 30 %?
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Alt 01.10.2008, 20:31   #2
TONI_B
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20% Einfuhrumsaztsteuer kommt immer dazu! Und zwar nicht nur auf den Warenwert, sondern auch auf Transport, Verpackung usw. Und dann noch der Zoll, je nach Ware irgendwo zwischen ein paar % und 15%.

Aber in Summe 30% sind nicht unüblich...
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Alt 01.10.2008, 20:50   #3
TheltAlpha
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Des is a Wohnsinn, ein Wucherer. Aber was heißt Umsatzsteuer? Wer hat einen Umsatz gemacht? Der eBay-Verkäufer? Und wenn er das Paket als Geschenk deklariert hätte?
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Alt 02.10.2008, 08:38   #4
TONI_B
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Zitat:
Zitat von TheltAlpha Beitrag anzeigen
Des is a Wohnsinn, ein Wucherer. Aber was heißt Umsatzsteuer? Wer hat einen Umsatz gemacht? Der eBay-Verkäufer? Und wenn er das Paket als Geschenk deklariert hätte?
Umsatzsteuer vulgo MWSt.

Umsatz hat er gemacht - trotzdem muss der Endverbraucher USt/MWSt bezahlen.

Geschenk? Kann funktionieren - ist aber nicht rechtens
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Alt 02.10.2008, 08:24   #5
Satan_666
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Das ganze klingt mir ein wenig seltsam. Der Verkäufer ist als privater Verkäufer angemeldet, scheint aber sehr wohl ein Geschäft zu betreiben. Jetzt ist eben die Frage, ob der Verkäufer in der Schweiz abgabenpflichtig ist oder nicht. Ich vermute mal, dass er es ist, da er ja offensichtlich zumindest einen eigenen ebay-Shop betreibt. Demnach sollte er eigentlich eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen, wo keinenfalls die schweizer Mehrwertsteuer verrechnet werden darf.

Stimmen die obigen Annahmen, dann würde ich mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und ihn auf diesen Umstand aufmerksam machen. Immerhin bist Du ja als Österreicher nicht verpflichtet, schweizer Steuern zu bezahlen, weswegen er Dir diese gar nicht in Rechnung stellen darf.

Unter diesem Aspekt solltest Du den Verkäufer bitten, Dir eine korrigierte Rechnung zu schicken samt Rückerstattung der zu Unrecht eingehobenen Steuern (wichtig: gilt sowohl für den Warenwert als auch für alle eingehobenen Gebühren). Und mit dieser Rechnung konfrontierst Du dann einfach den österreichischen Zoll, die dann die Gebühren für diese Sendung neu berechnen sollten.

Alternativ kannst Du natürlich auch die Annahme des Paketes verweigern und vom Verkäufer den Kaufpreis rückerstatten lassen. Die Frage ist nur, ob Du das auch willst ...
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
Satan_666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.10.2008, 23:43   #6
TheltAlpha
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Zitat:
Zitat von Satan_666 Beitrag anzeigen
Demnach sollte er eigentlich eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen, wo keinenfalls die schweizer Mehrwertsteuer verrechnet werden darf.
Zitat:
Zitat von TONI_B
Umsatz hat er gemacht - trotzdem muss der Endverbraucher USt/MWSt bezahlen.
Also wie jetzt?

Laut Satan_666 muss ich keine Schweizer Mehrwertsteuer zahlen. Wenn du, TONI_B, schreibst, dass ich als Endverbraucher Mehrwertsteuer zahlen muss, meinst du dann, dass ich österreichische Mehrwertsteuer zahlen muss?
TheltAlpha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.10.2008, 07:41   #7
TONI_B
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Zitat:
Zitat von TheltAlpha Beitrag anzeigen
Also wie jetzt?

Laut Satan_666 muss ich keine Schweizer Mehrwertsteuer zahlen. Wenn du, TONI_B, schreibst, dass ich als Endverbraucher Mehrwertsteuer zahlen muss, meinst du dann, dass ich österreichische Mehrwertsteuer zahlen muss?
Ja, genau so ist es! Von allen NICHT-EU-Ländern aus, darf der Absender NICHT seine ländereigene UST verrechnen, sondern du musst die 20% Einfuhrumsatzsteuer (="MWSt") zahlen. Wenn der Verkäufer keine Ahnung hat und die USt in Rechnung stellt, hast du ein Problem...
TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.10.2008, 09:05   #8
Satan_666
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Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Ja, genau so ist es! Von allen NICHT-EU-Ländern aus, darf der Absender NICHT seine ländereigene UST verrechnen, sondern du musst die 20% Einfuhrumsatzsteuer (="MWSt") zahlen. Wenn der Verkäufer keine Ahnung hat und die USt in Rechnung stellt, hast du ein Problem...
Genauso ist es!
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Satan_666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.10.2008, 08:08   #9
holzi
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Bedeutet "ebay-shop" automatisch, dass es auch ein Geschäft im rechtlichen Sinn ist?
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
holzi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.10.2008, 08:49   #10
Satan_666
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Zitat:
Zitat von holzi Beitrag anzeigen
Bedeutet "ebay-shop" automatisch, dass es auch ein Geschäft im rechtlichen Sinn ist?
Heißt es nicht automatisch - aber so wie dieser Verkäufer hier autritt, liegt der Schluss ziemlich nahe, dass es sich um einen Gewerbetreibenden handelt. Und DER ist dann sicher auch nach schweizer Rechtslage verpflichtet, eine korrekte Rechnung auszustellen. Nur darf die dann eben keine Umsatzsteuer enthalten, sobald die Ware exportiert wird. Einfach deswegen, weil die Bezahlung der Umsatzsteuer in jenem Land gilt, in welchem die Ware eingeführt wird.

Ist der Verkäufer aber, wie bei ebay ersichtlich, ein Privatverkäufer, dann zahlt ja der Verkäufer sowieso keine Umsatzsteuer und dann wäre es rechtlich OK, wie unser Zoll reagiert hat.
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