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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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![]() Hallo!
Ich habe bei eBay ein Modellflugzeug erworben (http://cgi.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?...m=370073982360), welches aus der Schweiz versendet wurde. Jetzt habe ich eine Benachrichtigung von der Post erhalten, dass ich das Paket nach Zahlung von 7,29 Euro + 6,50 Euro Zoll beim Postamt abholen kann. Ich frage mich, ob das wirklich sein kann. Keine Ahnung, wie sich dieser Betrag zusammensetzt, aber das sind mit fast 14 Euro mehr als ein Drittel des Wertes. Das sind ja Summen, wo selbst Strafzölle niedriger bemessen sind. Deswegen meine Fragen, bevor ich morgen im Zollamt anrufe und mich eventuell blamiere: Sind die geforderten Beträge plausibel? Hat der Versender einen Fehler bei der Deklaration gemacht? Ich habe im Internet irgendetwas zwischen 3,5 und 4,75 % des Wertes gelesen, der als Zoll eingehoben wird. Aber mehr als 30 %? |
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#2 |
Inventar
![]() Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 63
Beiträge: 1.508
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![]() 20% Einfuhrumsaztsteuer kommt immer dazu! Und zwar nicht nur auf den Warenwert, sondern auch auf Transport, Verpackung usw. Und dann noch der Zoll, je nach Ware irgendwo zwischen ein paar % und 15%.
Aber in Summe 30% sind nicht unüblich... |
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#3 |
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![]() Des is a Wohnsinn, ein Wucherer. Aber was heißt Umsatzsteuer? Wer hat einen Umsatz gemacht? Der eBay-Verkäufer? Und wenn er das Paket als Geschenk deklariert hätte?
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#4 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 63
Beiträge: 1.508
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![]() Zitat:
Umsatz hat er gemacht - trotzdem muss der Endverbraucher USt/MWSt bezahlen. Geschenk? Kann funktionieren - ist aber nicht rechtens |
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#5 |
Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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![]() Das ganze klingt mir ein wenig seltsam. Der Verkäufer ist als privater Verkäufer angemeldet, scheint aber sehr wohl ein Geschäft zu betreiben. Jetzt ist eben die Frage, ob der Verkäufer in der Schweiz abgabenpflichtig ist oder nicht. Ich vermute mal, dass er es ist, da er ja offensichtlich zumindest einen eigenen ebay-Shop betreibt. Demnach sollte er eigentlich eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen, wo keinenfalls die schweizer Mehrwertsteuer verrechnet werden darf.
Stimmen die obigen Annahmen, dann würde ich mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und ihn auf diesen Umstand aufmerksam machen. Immerhin bist Du ja als Österreicher nicht verpflichtet, schweizer Steuern zu bezahlen, weswegen er Dir diese gar nicht in Rechnung stellen darf. Unter diesem Aspekt solltest Du den Verkäufer bitten, Dir eine korrigierte Rechnung zu schicken samt Rückerstattung der zu Unrecht eingehobenen Steuern (wichtig: gilt sowohl für den Warenwert als auch für alle eingehobenen Gebühren). Und mit dieser Rechnung konfrontierst Du dann einfach den österreichischen Zoll, die dann die Gebühren für diese Sendung neu berechnen sollten. Alternativ kannst Du natürlich auch die Annahme des Paketes verweigern und vom Verkäufer den Kaufpreis rückerstatten lassen. Die Frage ist nur, ob Du das auch willst ...
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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#6 | ||
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![]() Zitat:
Zitat:
Laut Satan_666 muss ich keine Schweizer Mehrwertsteuer zahlen. Wenn du, TONI_B, schreibst, dass ich als Endverbraucher Mehrwertsteuer zahlen muss, meinst du dann, dass ich österreichische Mehrwertsteuer zahlen muss? |
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#7 |
Inventar
![]() Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 63
Beiträge: 1.508
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![]() Ja, genau so ist es! Von allen NICHT-EU-Ländern aus, darf der Absender NICHT seine ländereigene UST verrechnen, sondern du musst die 20% Einfuhrumsatzsteuer (="MWSt") zahlen. Wenn der Verkäufer keine Ahnung hat und die USt in Rechnung stellt, hast du ein Problem...
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#8 |
Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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![]() Genauso ist es!
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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#9 |
Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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![]() Bedeutet "ebay-shop" automatisch, dass es auch ein Geschäft im rechtlichen Sinn ist?
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#10 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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![]() Zitat:
Ist der Verkäufer aber, wie bei ebay ersichtlich, ein Privatverkäufer, dann zahlt ja der Verkäufer sowieso keine Umsatzsteuer und dann wäre es rechtlich OK, wie unser Zoll reagiert hat.
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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