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Alt 08.06.2008, 17:55   #1
Gloria
Newbie
 
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Beiträge: 1


Unglücklich TV-Anfänger/Neuling

Liebe Forumsleser, ich habe mich bisher beharrlich weigern können, beim "Allgemeinen Fernsehen" mitzumachen - nun möchte ich wissen, ob es eine für mich akzeptable Variante geben kann: Ich wohne in einer Wiener Gemeindewohnung mit Kabelmöglichkeit, da ich aber die österreichischen Programme nicht sehen will und auch keine GIS berappen möchte, suche ich eine Möglichkeit, vielleicht NUR Eurosport (deutsch) und ARTE, evtl. auch 3Sat zu empfangen. Ich besitze einen Fernsehapparat und einen Video-/DVD-Rekorder (der bis jetzt mühelos meinen Film-Bedarf stillen konnte). Ist es nun wirklich so, dass ich ohne DVBT-Box auch kein GIS bezahlen müsste (weil ich ja auch offenbar über Satellit keinen ORF empfangen kann ohne DVBT-Box???). Ich würde ja das verteuerte Kabelfernsehen kaufen, wenn mir damit garantiert werden könnte, dass ich keinen ORF beziehen kann - aber ich glaube, das geht nicht, weil es inkludiert ist? Ich möchte auf keinen Fall etwas Unrechtes tun und etwas nicht bezahlen, obwohl ich es müsste ... da würde ich lieber ganz auch auf die gewünschten Programme verzichten.
Weiß jemand, ob ich über das Kabel auch nur einen Pay-TV-Sender beziehen kann?
Ich habe auch schon gehört, dass man Eurosport auch über den PC sehen kann, auf der Homepage konnte ich leider nichts finden. Könnte man dann diese Sendung auch auf eine DVD kopieren?
Ich hoffe, ich hab mich jetzt nicht allzu sehr blamiert mit meinen Fragen
Jedenfalls einmal danke fürs lange lesen.
LG Gloria
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Alt 08.06.2008, 18:37   #2
Sesa_Mina
Schwarzfußfrettchen
 
Registriert seit: 28.01.2001
Beiträge: 2.071


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Soweit mir bekannt ist reicht der Besitz eines Empfangstauglichen Gerätes - unabhängig davon ob jetzt was empfangen werden kann oder nicht damit die GIS Gebühr fällig wird.
____________________________________
Wann die kan Almdudler ham... \"Es gibt nur einen Weg zur Lunge, und der muss geteert werden, damit der Krebs nicht stolpert!\"
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Alt 08.06.2008, 18:37   #3
holzi
Inventarisierter Pyromane
 
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Mein Computer

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Zitat:
da ich aber die österreichischen Programme nicht sehen will und auch keine GIS berappen möchte, suche ich eine Möglichkeit, vielleicht NUR Eurosport (deutsch) und ARTE, evtl. auch 3Sat zu empfangen.
Geht nicht, über Kabel empfängst du orf und ne Menge andere Sender, über dvb-t orf, atv, 3sat usw., über Satellit noch eine Menge mehr.
Zumindest offiziell musst du immer GIS zahlen.

Was evtl. ginge, wäre über www.onlinetvrecorder.com sendungen aufzunehmen und dann am Computer anschauen (oder auf DVD brennen).
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 08.06.2008, 18:42   #4
LouCypher
der da unten wohnt
 
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Beiträge: 11.502


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gis wird bei uns immer fällig sobald ein rundfunkempfangsgerät betreibst, es ist absolut wurscht ob du damit orf sehen kannst oder nicht. Digisat ist auch ohne orf smartcard, selbst wenn du nur einen fta recevier hast gebührenpflichtig. Einziger weg für dich ohne gis gebühren daheim ferzuschauen ist schwarzsehen, was aber auch kein problem ist weil die unterlassung der meldung des tv gerätes nicht geahndet wird. Erst wenn die gisler bei dir vorbeischauen musst die kiste anmelden, aber auch nur dann wenn du sie reinlässt.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 08.06.2008, 18:49   #5
Telcontar
Da BoJo
 
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Beiträge: 731

Mein Computer

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Zitat:
Fragen zur Anmeldung 15. Muss ich Rundfunkgebühren bezahlen, wenn ich über meinen PC Rundfunk empfange?

Ja. Als "Rundfunkempfangseinrichtung" bezeichnet das Gesetz jedes Gerät, das den Empfang von Rundfunk ermöglicht. Dabei ist es egal, was diese Geräte sonst noch können.
Deshalb wird auch ein PC, mit dem Fernseh- bzw. Radioempfang möglich wird, prinzipiell gebührenpflichtig.

Besteht allerdings bereits eine Meldung von Rundfunkempfangseinrichtungen, ist für einen PC keine weitere Gebühr zu entrichten.
Zitat:
Fragen zu den Gebühren
7. Besteht mit Einführung des digitalen Fernsehens in Österreich weiterhin Gebührenpflicht?

Die Antwort ist einfach: prinzipiell ja.

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Rundfunkgebühren ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Rundfunkgebührengesetz (RGG).
Dort heißt es:„Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung ... . in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer) hat die Gebühren nach § 3 (Anm.: Rundfunkgebühren) zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.”

Das bedeutet, dass die Rundfunkgebühren zu entrichten sind, sobald Rundfunkempfangsanlagen betriebsbereit gehalten bzw. betrieben werden. Gebührenpflicht besteht bei empfangsbereiten Geräten

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Rundfunkgebühren und die damit verbundenen Abgaben und Entgelte (bestehend aus ORF-Entgelt, Rundfunkgebühr für den Bund, Landesabgabe und Kulturförderungsbeitrag) durch die GIS von all jenen Haushalten eingehoben wird, die über betriebsbereite Geräte verfügen. Es ist dabei nicht definiert, welche Programme mit dem Gerät - rein technisch - empfangen werden können. Die Entscheidung über die für den Empfang am besten geeigneten Empfangsanlagen liegt beim Konsumenten. Diesem obliegt auch die durch den Umstieg auf digitalen terrestrischen Empfang eventuell notwendige Nachrüstung, da diese nicht im Einflussbereich des Programmanbieters (weder des ORF, noch ATV oder eines sonstigen Privatprogrammanbieters) liegt, sondern von der Europäischen Kommission beschlossen wurde und deren Umsetzung im Auftrag der „RTR Rundfunk- und Telekom Regulierungsbehörde” erfolgt.

Zusammengefasst vertritt die GIS die Rechtsmeinung, dass immer dann Rundfunkgebühren zu entrichten sind, wenn Rundfunkprogramme (Radio und/oder TV) konsumiert werden können und zwar unabhängig davon, ob und wie oft die Programme des ORF mit diesen Geräten empfangen werden. Eine diesbezügliche Präzisierung durch den Gesetzgeber wird im Zuge der Einführung von DVB-T erwartet.

Damit besteht im Zuge der Einführung von DVB-T auch für Besitzer von analogen Satellitenanlagen weiterhin in vollem Umfang Gebührenpflicht. Keine Gebührenpflicht nur wenn Gerät nicht empfangsbereit ist

Für den Fall, dass Sie bisher ausschließlich TV-Programme über Haus- oder Zimmerantenne empfangen haben, nach Abschaltung der analogen terrestrischen Frequenzen keinerlei Empfang mehr möglich ist und Sie auf eine Nachrüstung verzichten (Kauf einer DVB-T Box, Umstieg auf Kabel- oder Satelliten - TV), entfällt künftig die Gebührenpflicht. Denn in diesem Fall ist das TV-Gerät nicht mehr in der Lage, Rundfunk zu empfangen. Ermöglicht eine Umrüstung (DVB-T Box, Satellitenanlage) wieder den Empfang, besteht Gebührenpflicht. In jedem Fall besteht weiterhin Gebührenpflicht für Radiogeräte.
Das solte deine Fragen beantworten
____________________________________
Homines sumus non dei
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Alt 08.06.2008, 21:34   #6
Baron
Der Unvergleichliche
 
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Yoda sagt: "zahlen du musst die Gis immer -Telekabel keine Daten rausrückt -illegal du dann bist"
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Alt 09.06.2008, 09:22   #7
zigeina
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GIS ist ja nur eine reine besitzabgabe für rundfunktaugliche geräte,
zufällig wird der ORF davon gesponsert und ein haufen für die landeshauptleute (die brauchen ja auch schminke für ihre sendungen)

für den ORF1,2,... empfang via satellit brauchst keine dvb-t box (die empfängt ja terrestrisch=T)
was du brauchst ist ein receiver mit ORF smartcard (die bekommst vom GIS, hihi), weil ORF ist verschlüsselt
____________________________________
..................................
dieser hilfreiche beitrag kostet nichts, außer ein paar bier
..................................
Tante Jolesch: „Was ein Mann schöner is wie ein Aff, is ein Luxus!“.
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Alt 09.06.2008, 21:22   #8
hupfi.h
Veteran
 
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Beiträge: 268


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hallo,
gibt es da nicht einen Paragraphen der "Sittenwiedrigkeit", ARD und ZDF verlangt doch auch nichts von mir!!!
RTL + 3Sat, ProSieben + Sat1, verlangen von mir nichts.
Warum ORF...........verstehe ich nicht.
Mit genug Geld, würde ich eine Klage in dieser Richtung
ins Auge fassen !........

MfG

Heinz
hupfi.h ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2008, 07:31   #9
alterego100%
Master of Disaster
 
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Beiträge: 946

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Die "Öffentlich-Rechtlichen" verlangen auch in Deutschland eine Gebühr.


Einer gewachsenen Beitragskultur, die fest in der österreichischen Gesetzgebeung verankert ist, wird auch eine Klage deinerseits nichts anhaben.
____________________________________
alterego

Ich finde solche, die von ihrem Geld erzählen
und solche, die mit ihrem Geiste protzen
und solche, die erst beten und dann stehlen;
ich finde solche, sie verzeihn, zum Kotzen.
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Alt 10.06.2008, 16:48   #10
Lucky333
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Benutzerbild von Lucky333
 
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Beiträge: 2.698


Standard

Zitat:
Zitat von hupfi.h Beitrag anzeigen
hallo,
gibt es da nicht einen Paragraphen der "Sittenwiedrigkeit", ARD und ZDF verlangt doch auch nichts von mir!!!
RTL + 3Sat, ProSieben + Sat1, verlangen von mir nichts.
Warum ORF...........verstehe ich nicht.
Mit genug Geld, würde ich eine Klage in dieser Richtung
ins Auge fassen !........

MfG

Heinz
MERKE:

DU ZAHLST NICHT FÜR ORF!!!
Du bezahlst dafür dass du überhaupt was empfangen darfst!
____________________________________
\"Die große Mehrzahl unserer Importe kommt von außerhalb des Landes.\" George W. Bush

Don´t drink and drive, when you can smoke and fly.

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