Hausbesorger & Urlaub?
Hallo!
Vielleicht hat jemand einen Rat bezüglich des Hausbesorgergesetzes für mich.
Ich bin Miteigentümer eines Hauses mit 15 Eigentumswohnungen und dort Haussprecher. Wir haben eine Hausbesorgerin (mittlerweile 67 Jahre), die seit Bau des Hauses (1974) dort wohnt. Nun habe ich in der Betriebskostenabrechnung neben den Sonderzahlungen (WR und UZ) eine Zahlung "UV 1.7-11" im September 2006 gefunden. Ich bin gerade dabei, diese Zahlung bei der Hausverwaltung zu hinterfragen, vermute aber, dass es sich dabei um Geld für eine Urlaubsvertretung handelt. Diese Frau ist aber nie auf Urlaub (höchstens tageweise in ihrem Häuschen) und hat auch keine Vertretung.
Meine Frage: Darf sie das Geld kassieren und keine Vertretung beschäftigen ??
Handelt die Hausverwaltung hier fahrlässig, wenn sie diesen Umstand nicht überprüft ??
pong
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