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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#1 |
Veteran
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![]() Ich bin offensichtlich einem Betrüger auf den Leim gegangen, der Private Handel ist in einem Forum zustande gekommen, daraufhin habe ich ihm am 12.07. 140€ auf ihr Konto überwiesen. Seither konnte ich keinen weiteren Kontakt zu der Person herstellen, Ware ist natürlich auch nie angekommen. Zur Zeit haben sich zwei Geschädigte gemeldet.
Die Admins des Forums weigern sich die IP des Users Preis zu geben. Meine Bank ist auch Ratlos... ![]() Was kann man machen ? Sollte ich die IP doch bekommen, wohin muss ich mich mit dieser wenden um eine Anzeige zu machen ?
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Internet is voll, GEH WEG ! ...a friend in need's a friend indeed, a friend with weed is better... be a warrior |
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#2 |
Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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![]() Du brauchst einen Anwalt - über ein Forum kann man das nicht abklären.
Such dir einen Anwalt und lass dich beraten.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#3 |
Newbie
![]() Registriert seit: 07.05.2009
Alter: 63
Beiträge: 2
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![]() Das schlimme ist, das wir beim Anwalt waren und der keine Chance sieht!!!!!!!!!!!!!!!! Die Banken haben Narrenfreiheit
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#4 |
Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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![]() Naja, Narrenfreiheit, die Banken sind verpflichtet, bei Verdacht von Geldwäsche eine Anzeige zu machen. Du bist hier offensichtlich unschuldig reingeraten. Vielleicht sieht ein anderer Anwalt die Sache anders. Aber Hoffnungen würde ich mir da keine machen.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#5 |
der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
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![]() zahlen müsst ihr wohl erst nach dem schuldspruch und den gibts nur wenn euch die straftat zweifelsfrei nachgeweisen wird.
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Greetings LouCypher |
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#6 |
Master of Disaster
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![]() Ich würde mich nicht unbedingt darauf verlassen, das vor Gericht die Schuld onder Unschuld zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
Nichts gegen unsere Gerichtsbarkeit aber Recht und Gerechtigkeit sind halt schon zwei arg verschiedene Dinge.
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alterego Ich finde solche, die von ihrem Geld erzählen und solche, die mit ihrem Geiste protzen und solche, die erst beten und dann stehlen; ich finde solche, sie verzeihn, zum Kotzen. |
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#7 | |
Mod, bin gerne da
![]() Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646
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![]() Zitat:
Bei Gericht bekommt man ein Urteil, aber nicht sein Recht.
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Liebe Grüße Christoph Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen. (Heinrich Heine) |
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#8 |
Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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![]() IMHO wird bei Geldwäsche das Geld beschlagnahmt. Da nützt dir die Unschuld nix. Wenn du einen gefälschten Geldschein bekommst, kriegst du ja auch keinen neuen...
Du kannst vermutlich und theoretisch das Geld vom ursprünglichen Käufer zurückverlangen (bzw. die Ware) - aber dazu müsste der greifbar sein. Ohne Details zu kennen, kann man sowieso keine genaue Auskunft geben. Wie gesagt, wenn du eine andere juristische Meinung hören willst, geh zu einem anderen Anwalt. Aber es sieht wohl nicht so gut aus - Prozessrisiko gobts ja auch noch.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. Geändert von holzi (08.05.2009 um 08:02 Uhr). |
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#9 |
Hero
Registriert seit: 30.11.2000
Ort: Klognfurt
Alter: 49
Beiträge: 840
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![]() Naja, ich sehe 2 Probleme (ohne die Geschichte näher zu kennen):
1.) Wirst Du auch wegen Geldwäsche verfolgt (als Beschuldigter), wenn ja sehe ich (als Anwalt) schon gute Chancen dass Dir nichts passiert. 2.) Hat die Polizei den Bösewicht (Auftraggeber) gefunden und ein Verfahren eingeleitet ? Dann kannst Du Dich dort als Geschädigter anschliessen und das Gericht spricht Dir den Schaden zu. Ob Du Dein Geld dann auch bekommst ist nicht sicher, aber Du hast ein Urteil das 30 Jahre lang exekutiert werden kann. Ich finde auch das sollte sich ein zweiter Anwalt anschauen.
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Wer schenkt mir einen 635csi ? |
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