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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen

Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 02.08.2007, 22:46   #1
incubus
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Alter: 51
Beiträge: 253

Mein Computer

Standard Betrug bei Privatgeschäft welche Möglichkeiten ?

Ich bin offensichtlich einem Betrüger auf den Leim gegangen, der Private Handel ist in einem Forum zustande gekommen, daraufhin habe ich ihm am 12.07. 140€ auf ihr Konto überwiesen. Seither konnte ich keinen weiteren Kontakt zu der Person herstellen, Ware ist natürlich auch nie angekommen. Zur Zeit haben sich zwei Geschädigte gemeldet.
Die Admins des Forums weigern sich die IP des Users Preis zu geben.
Meine Bank ist auch Ratlos...

Was kann man machen ?
Sollte ich die IP doch bekommen, wohin muss ich mich mit dieser wenden um eine Anzeige zu machen ?
____________________________________
Internet is voll, GEH WEG !

...a friend in need's a friend indeed, a friend with weed is better...

be a warrior
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Alt 07.05.2009, 13:40   #2
holzi
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Mein Computer

Standard

Du brauchst einen Anwalt - über ein Forum kann man das nicht abklären.
Such dir einen Anwalt und lass dich beraten.
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 07.05.2009, 14:46   #3
Ziegenhirte
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Beiträge: 2


Standard

Das schlimme ist, das wir beim Anwalt waren und der keine Chance sieht!!!!!!!!!!!!!!!! Die Banken haben Narrenfreiheit
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Alt 07.05.2009, 15:04   #4
holzi
Inventarisierter Pyromane
 
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Mein Computer

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Naja, Narrenfreiheit, die Banken sind verpflichtet, bei Verdacht von Geldwäsche eine Anzeige zu machen. Du bist hier offensichtlich unschuldig reingeraten. Vielleicht sieht ein anderer Anwalt die Sache anders. Aber Hoffnungen würde ich mir da keine machen.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 07.05.2009, 16:44   #5
LouCypher
der da unten wohnt
 
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Beiträge: 11.502


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zahlen müsst ihr wohl erst nach dem schuldspruch und den gibts nur wenn euch die straftat zweifelsfrei nachgeweisen wird.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 08.05.2009, 07:20   #6
alterego100%
Master of Disaster
 
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Beiträge: 946

Mein Computer

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Ich würde mich nicht unbedingt darauf verlassen, das vor Gericht die Schuld onder Unschuld zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Nichts gegen unsere Gerichtsbarkeit aber Recht und Gerechtigkeit sind halt schon zwei arg verschiedene Dinge.
____________________________________
alterego

Ich finde solche, die von ihrem Geld erzählen
und solche, die mit ihrem Geiste protzen
und solche, die erst beten und dann stehlen;
ich finde solche, sie verzeihn, zum Kotzen.
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Alt 08.05.2009, 20:55   #7
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Beiträge: 13.646


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Zitat:
Zitat von alterego100% Beitrag anzeigen
Ich würde mich nicht unbedingt darauf verlassen, das vor Gericht die Schuld onder Unschuld zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Nichts gegen unsere Gerichtsbarkeit aber Recht und Gerechtigkeit sind halt schon zwei arg verschiedene Dinge.
Ein ehemaliger Staatsanwalt und späterer Richter formulierte das ungefähr so:

Bei Gericht bekommt man ein Urteil, aber nicht sein Recht.
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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Alt 08.05.2009, 07:58   #8
holzi
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Beiträge: 5.581

Mein Computer

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IMHO wird bei Geldwäsche das Geld beschlagnahmt. Da nützt dir die Unschuld nix. Wenn du einen gefälschten Geldschein bekommst, kriegst du ja auch keinen neuen...

Du kannst vermutlich und theoretisch das Geld vom ursprünglichen Käufer zurückverlangen (bzw. die Ware) - aber dazu müsste der greifbar sein.

Ohne Details zu kennen, kann man sowieso keine genaue Auskunft geben.

Wie gesagt, wenn du eine andere juristische Meinung hören willst, geh zu einem anderen Anwalt. Aber es sieht wohl nicht so gut aus - Prozessrisiko gobts ja auch noch.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.

Geändert von holzi (08.05.2009 um 08:02 Uhr).
holzi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2009, 11:55   #9
Iolaos
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Beiträge: 840


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Naja, ich sehe 2 Probleme (ohne die Geschichte näher zu kennen):

1.) Wirst Du auch wegen Geldwäsche verfolgt (als Beschuldigter), wenn ja sehe ich (als Anwalt) schon gute Chancen dass Dir nichts passiert.

2.) Hat die Polizei den Bösewicht (Auftraggeber) gefunden und ein Verfahren eingeleitet ? Dann kannst Du Dich dort als Geschädigter anschliessen und das Gericht spricht Dir den Schaden zu. Ob Du Dein Geld dann auch bekommst ist nicht sicher, aber Du hast ein Urteil das 30 Jahre lang exekutiert werden kann.

Ich finde auch das sollte sich ein zweiter Anwalt anschauen.
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Wer schenkt mir einen 635csi ?
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