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Spiele Rat & Tat bei Problemen mit Spielen

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Alt 09.02.2007, 14:55   #1
kamleitner
Newbie
 
Registriert seit: 09.02.2007
Beiträge: 4


Standard "Killerspiel"-Gesetzentwurf Deutschland

Zitat:
"Killerspiel"-Gesetzentwurf

Das Bundesland Bayern hat nun einen Entwurf zur Anpassung des Jugendschutzes zum Thema "Killerspiele" eingereicht, welcher in einem der kommenden Bundesratssitzungen debattiert werden soll.


Das allgemeine Verbot für sogenannte Killerspiele wird darin begründet, dass wissenschaftliche Studien eine abstumpfende und sinkende Hemmschwelle beim Konsum von Spielen mit Gewaltinhalten nachgewiesen haben. Aber auch Amokläufe wie in Bad Reichenhall (1999), Erfurt (2002) oder zuletzt Emsdetten (2006) werden als Begründung angeführt.
So besagt der neue Paragraph 131a:


Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,

1. verbreitet,

2. öffentlich zugänglich macht,

3. einer Person unter 18 Jahren anbietet, überlasst oder zugänglich macht oder
herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.


Unter Paragraph 118a heisst es:


Ordnungswidrig handelt, wer:

1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenstände als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird

2. Hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereit stellt oder

3. an solchen Spielen teilnimmt

Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr.1 und 2 mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro, in den Fällen des Abs. 1 Nr.3 mit einer Geldbuße geahndet werden.[/list]

Im weiteren Verlauf des Gesetzesentwurf (unter "besonderer Teil") steht auch die USK in der Kritik. So soll zum Beispiel die Arbeitsweise der USK verändert werden, als auch reale Spiele wie Paintball oder Laserdome vollständig verboten werden.

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Ich bin echt gespannt ob die Österreichische Politik auch solch Schritte gehen wird.
Was meint ihr zu diesen Thema? Sollte man "Killerspiele"(shooter) wirklich verbieten?
LAN Partys, paintball, etc. streichen? Weil Politiker der unwissenden Mehrheit recht geben werden?





grüße
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