Neues Mediengesetz f. Homepage
Im letzten WCM war ein Artikel über das neueste Mediengesetz, welches auch für Homepage-Betreiber gilt.
Weiss wer, was ausschlaggebend für die Gültigkeit ist?
- Der Server steht in Österreich
- Hinter dem Provider ist ein österreichischer Betreiber
- Die Homepage ist eine .at, keine internationale
- Der Betreiber ist österreichischer Staatsbürger oder hat seinen ordentlichen Wohnsitz in Österreich.
Wenn es keine .at ist, könnte doch Angabe von Name + Wohnort entfallen ...
Die Bestimmung, dass Dritte dadurch nicht beeinträchtigt werden dürfen verstösst doch gegen die Verfassung und Menschenrechte (Rede- und Meinungsfreiheit, usw.). Keine kritischen Äußerungen sind mehr möglich z. B. hinsichtlich Konsumentenschutz, Arbeitnehmerbehandlung (z. B. einer Firma), Umweltschutz, ... Was meint ihr?
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