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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
Elite
![]() Registriert seit: 01.12.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.179
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![]() Hallo Leute,
Ihr habt doch bestimmt Erfahrung damit. Also, wie das bei solchen Geschäften vor sich geht. Hat man den Zuschlag, überweist man die Kohle. Ist das Geld aufm Konto, schickt der Verkäufer seine Sachen los. Das ist alles klar. Läuft es mal nicht so, gibt's ja Möglichkeiten, Geld oder Ware zurückzuverlangen. Das meine ich nicht. Was ist nun aber, wenn die Post das Zeug verschlampt? (Ist in letzter Zeit oft vorgekommen, so dass unsere Firma sogar nichts mehr mit denen verschickt!) Dann hat man doch bezahlt, aber nichts dafür gekriegt! Und das Geld zurückverlangen, geht ja auch net: Der Verkäüfer hat die Ware ja versandt! Gilt bei einem Deal -egal in welchem Zusammenhang- dass man sein Geld los ist, oder ist es wichtig, dass der Verkäufer seine Ware nicht mehr hat? Wer ist denn im Recht, wenn eine solche Situation eintritt?
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Viele Grüße aus Norddeutschland! -Uli- _____\\!/_____ ____(@@)____ -oOO-(_)-OOo- |
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