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Mobile Computing Rat & Tat zu Palmtops, MP3-Player und allem was mobil macht

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Alt 03.04.2004, 12:45   #1
mk1
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Registriert seit: 25.07.2002
Beiträge: 197


Idee Sonder-Kündigungsrecht bei A1

Sollte jemand unzufrieden sein bei A1(=0664) und lieber z.b. zur billigen Telering Variante wechseln will kann das jetzt tun auch wenn man noch eine 12-monats-bindung hat!!!

A1 ändert die Allgem. Geschäftsbedingungen mit 1. Juni
Unter Berufung darauf kann man sofort kündigen!

_____
mobilkom austria AG & Co KG

Kundmachung

mobilkom austria gibt gemäß § 25 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz i. V. m. § 3 Abs. 1 AGB Mobil bekannt:

Mit 1. Juni 2004 treten Änderungen der Entgeltbestimmungen hinsichtlich der Roaming-Entgelte der mobilkom austria AG & Co KG in Kraft.

Die Entgeltbestimmungen können bei mobilkom austria bezogen werden.

Mag. Christina Hattinger stv. Leiterin Bereich Recht

Erschienen am: 31.3.2004


Quelle: wienerzeitung.at


Wer also kündigen will, einfach unter Berufung auf die AGB Änderung ein Fax an die Mobilkom (Handynummer+Kundenkennwort nicht vergessen) und man ist die Anmeldung los.

Hoffe damit unzufriedenen A1 Kunden geholfen zu haben
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