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Alt 26.11.2008, 15:00   #11
zAPPEL
Inventar
 
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Es steht aber so im Kleingedruckten, dass man auf jeden Fall runterscrollen muss und man es nicht sieht wenn man nur das Formular ausfüllt und auf "absenden" geht.

lg
____________________________________
„Das menschliche Gehirn ist eine großartige Sache.
Es funktioniert vom Moment der Geburt an – bis zu
dem Zeitpunkt, wo du aufstehst, um eine Rede zu halten.“ Mark Twain

"Windle shook his head sadly. Four exclamation marks, the sure sign of an insane mind" Reaper Man, Terry Pratchett
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Alt 26.11.2008, 18:53   #12
peter-k
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Beiträge: 306

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Gibt es einen unterschriebenen Vertrag?
Könnte sich ja sonst jeder dort anmelden, unter jedem beliebigen Namen - einfach aus dem Telefonbuch.

Würde dem 'Rechtsanwalt' Günther in Deutschland links liegen lassen oder eindeutig auffordern diese Belästigung zu unterlassen.
(So es keinen unterschriebenen, rechtlich bindenden Vertrag gibt).
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Alt 26.11.2008, 18:54   #13
zonediver
11110110001
 
Benutzerbild von zonediver
 
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Beiträge: 3.384

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Die Frage ist wohl eher: Warum meldet man sich mit seinem "reellen" Namen auf solchen Seiten an??? Für sowas benutzt man einen Faik-Account - hoffentlich hast für die Zukunft was draus gelernt
____________________________________

(\___/)
(='.'=)
(")_(")


...errare humanum est...
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Alt 27.11.2008, 08:49   #14
harry1983
WoW Rückkehrer
 
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harry1983 eine Nachricht über Skype™ schicken
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Um euch auf den neuesten Stand zu halten. Hab gestern ausführlich mit dem Konsumentenschutz gesprochen, die haben gesagt sowohl die Firma als auch der Rechtsanwalt von der Firma ist denen bekannt.
Man soll auf keinen Fall zahlen oder die richtigen Daten bekannt geben. Wir sollen nochmals das Formular welches man auf der HP der AK findet diesmal an den RA schicken (natürlich mit Fakedaten) und dann einfach nix mehr machen, denn zu einer Klage kommt es nicht.

Somit Fall erledigt für mich Danke trotzdem für eure Unterstützung
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Alt 27.11.2008, 11:49   #15
maxb
Großmeister
 
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Zitat:
Zitat von harry1983 Beitrag anzeigen
Mittlerweile (ich vermute ganz stark das die´s geändert haben) steht der Preis direkt auf der Page, aber halt im Kleingedruckten und nicht nur in den AGB´s.
der Preis steht laut webarchive seit Herbst 2007 direkt auf der page
____________________________________

www.maxb.cc
und www.bikeandbeer.info
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Alt 27.11.2008, 21:49   #16
Baron
Der Unvergleichliche
 
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Beiträge: 10.166

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THX für die Info harry!
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Alt 04.12.2008, 14:35   #17
garfield36
Commander Jameson
 
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Bei solchen Beträgen ist ohnehin zweifelhaft ob die Firma Klage einreicht. Ist ja auch mit Kosten verbunden, und wenn diese höher sind als der einzutreibende Betrag, geht die Kosten- Nutzenrechnung nicht auf. Noch dazu wenn der Erfolg einer Klage nicht gesichert erscheint.
Dann ergibt sich auch noch die Frage, ob die Klage nicht in Österreich eingereicht werden müsste. Man kann mich ja schließlich nicht zwingen zu einer Gerichtsverhandlung nach Deutschland zu fahren. Ob ein deutsches Gerichtsurteil in Österreich vollzogen werden kann, bezweifle ich in diesem Fall.
____________________________________
Commander Jameson
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Alt 04.12.2008, 15:36   #18
FendiMan
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Beiträge: 9.641


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Zitat:
Zitat von garfield36 Beitrag anzeigen
Bei solchen Beträgen ist ohnehin zweifelhaft ob die Firma Klage einreicht.
Noch nie hat eine Firma, die mit solchen Methoden arbeitet, geklagt.
____________________________________
Gruß
FendiMan

Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt!
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Alt 04.12.2008, 22:09   #19
maxb
Großmeister
 
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Zitat:
Zitat von garfield36 Beitrag anzeigen
Bei solchen Beträgen ist ohnehin zweifelhaft ob die Firma Klage einreicht. Ist ja auch mit Kosten verbunden, und wenn diese höher sind als der einzutreibende Betrag, geht die Kosten- Nutzenrechnung nicht auf. Noch dazu wenn der Erfolg einer Klage nicht gesichert erscheint.
Dann ergibt sich auch noch die Frage, ob die Klage nicht in Österreich eingereicht werden müsste. Man kann mich ja schließlich nicht zwingen zu einer Gerichtsverhandlung nach Deutschland zu fahren. Ob ein deutsches Gerichtsurteil in Österreich vollzogen werden kann, bezweifle ich in diesem Fall.
Die Kosten für eine Klage wegen Geldleistung (Mahnklage) sind für diesen Betrag EUR 19, das Formular kannst du dir aus dem Internet herunterladen und IMHO auch per Post an das zuständige (Bezirks)gericht senden.

Dieses stellt dann "aufgrund der vom Gericht nicht überprüften Behauptungen" einen (vollstreckbaren) Zahlungsbefehl aus (den man natürlich beeinspruchen kann, erst dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung.) Wenn man nicht rechtzeitig beeinsprucht und nicht zahlt, kann man sofort gepfändet werden.

Die Kosten (Gerichtsgeühren + Porto Einschreiben) werden natürlich auf die Klagsforderung draufgeschlagen.

Das ganze ist sehr einfach, habe ich selbst heuer schon bei einem "Gewährleistungsstreit" durchgezogen (blieb mir auch nicht anderes ürbig, sonst wäre ich nie zu meinem Geld gekommen).


@FendiMan - ja, das ist sehr sehr wahrscheinlich
____________________________________

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