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Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme.

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Alt 30.05.2003, 14:25   #1
Chrisi99
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Chrisi99 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard Nützen sich CPU´s ab ??

Ich wollte heute meine eingegangene CPU umtauschen.
(zur erinnerung: sie fiel beim Berechnen einer Pro-E-Geometrie zusammen und ließ sich dann nur sporadisch zur Arbeit überreden)
Beim Händler (die CPU wurde 10.2002 gekauft, war also schon außerhalb der 6-Monate-Regelung für Gewährleistung) sagte Mann mir dann, dass ein Umtausch leider nicht mehr möglich sein, weil die CPU nach mehr als 6 Monaten so abgenutzt sei, dass sich nicht feststellen ließe, ob der Fehler nicht doch durch unsachgemäße Handhabung enstanden sein... muss schon ein komischer Bedienfehler sein.

naja, daher meine Frage: nutzen sich CPU´s physisch ab??



mfg
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Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist, das es in der Theorie keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt, in der Praxis aber schon.

Wer schreibt, der bleibt!
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Alt 30.05.2003, 14:31   #2
Br@in@work
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Beiträge: 20


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so ein Schwachsinn.
Außerdem gibts seit einiger Zeit lt. EU-Recht (auch in Ö verbindlich) 2 JAHRE GARANTIE...

Der Mann muss tauschen!!! Innerhald des 1. Jahres (oder 6Monate ) müsste sogar ER beweisen, dass du schuld bist...

Droh im mit VKI & Co.
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Alt 30.05.2003, 14:39   #3
Groovy
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Beim Blechvogel gekauft?

Abnutzungserscheinungen kommen bei allen PC-Komponenten vor!
Aber sicherlich hast du auch Umtauschrecht egal jetzt um welche Komponente es handelt.

ist die CPU äußerlich OK?
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Alt 30.05.2003, 14:44   #4
Chrisi99
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Chrisi99 eine Nachricht über ICQ schicken
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Aüßerlich ist sie voll in Ordnung, wie gesagt, sie hat während des Betriebes aufgegeben, es ist aber definitiv die CPU


Von AMD hat man aber auf bulk-Cpus nur 1/2 Jahr Garantie
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Alt 30.05.2003, 14:54   #5
mankra
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Man hat keinen Anspruch auf 24 Monate Garantie, sondern auf 24 Monate Gewährleistung.
Wobei in den ersten 6 Monaten die Beweisplicht, daß das gekaufte Teil bereits beim Kauf so Fehlerhaft war, das der spätere Schaden dadurch aufgetreten ist nicht beim Käufer liegt.
Nach den 6 Monaten liegts am Käufer.


Verschleiß gibts sicher, aber selbst nach 12 Monaten BurnIn darf ne CPU noch net kaputt sein.
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Alt 30.05.2003, 14:56   #6
hans friedmann
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Beiträge: 1.268


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NOCHMALS damit es alle verstehen...GARANTIE ist was ANDERES als GEWÄHRLEISTUNG

Garantie ist eine freiwillige - über der ewährleistung liegende, oder im falle eines ausschlußes der gewährleistung, diese ersetzende Leistung eines UN an eine Person oder anderes UN.

während die Gewährleistung ein RECHT - im falle eines Konsumentenkaufes - nach KSCHG dastellt. dies darf weder sittenwidrig eingeschränkt oder weggelassen werden imn falle eines KSCHG kaufes. achtung bei käufen nach HR ist dies wohl möglich bis zum totalen wegfall.

gewährleistung war früher mal auf 6 monate bei beweglichen dingen beschränkt . nun 2 jahre auf bewegliche sachen.
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Alt 30.05.2003, 15:18   #7
LouCypher
der da unten wohnt
 
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Beiträge: 11.502


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nachdem es aber imho unmöglich ist zu beweisen dass der defekt schon beim kauf vorlag kannst es vergessen, ausser du riskierst einen rechtsstreit was sich bei €100,- wohl kaum auszahlt.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 30.05.2003, 16:22   #8
Chrisi99
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so ist es leider
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