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Software Rat & Tat bei Softwareproblemen

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Alt 07.05.2003, 17:11   #1
Walter
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Standard WINZIP registrieren ?? wozu?

Hallo Leute,

auf meiner Wald-und Wiesen-CD zum Installieren von neuen Systemen hab ich u.a. eine Deutsche Version von WINZIP 8.0, die ich mir mal runtergeladen habe (ist schon länger her). Diese Version installiere ich auf neuen Rechnern (oder auch auf alten...). Es handelt sich um DIE Testversion, die man eben unter www.winzip.de herunterlädt.

Nun sagt mir gestern ein Kunde, dass bei der Verwendung dieser Version plötzlich die Meldung kam, dass der Testzeitraum überschritten sei und eine Registrierung notwendig wäre bei sonstiger Strafandrohung. Der Kunde hat per Kreditkarte registriert und erhielt auch prompt eine entsprechende Rechnung von TopSystems. Die Installation bei diesem Kunden ist etwa 1,5 Jahre her. Dort hab ich 2 Rechner installiert, jedoch kam die Meldung nur bei einem!

Nun hab ich selbst diese Version schon "immer" verwendet und nie irgendwo was gelesen von einem Zeitraum der ablaufen könne geschweige denn von einer Meldung, dass der Zeitraum abgelaufen ist. Auch von vielen anderen Kunden weiss ich, dass die unbelästigt und unbehelligt diese Winzip-Version "zur Evaluierung" nutzen.

Was kann da dran sein ?
____________________________________
Walter

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Alt 08.05.2003, 08:04   #2
Oli
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Mein Computer

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Winzip ist Shareware, die jedoch auch ohne Registrierung funktioniert. Rechtlich gesehen muß diese Software, wenn man sie nach dem Testzeitraum nicht bezahlen (und registrieren) will, wieder entfernt werden.



Ciao Oliver
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lg Oliver

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Alt 08.05.2003, 08:37   #3
spunz
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du hast dich UND deinen kunden strafbar gemacht, er sollte entweder auf eine kostenlose lösung umsteigen, oder halt alle installationen bezahlen.
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Alt 08.05.2003, 14:07   #4
Walter
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Zitat:
Original geschrieben von Oli
Winzip ist Shareware, die jedoch auch ohne Registrierung funktioniert. Rechtlich gesehen muß diese Software, wenn man sie nach dem Testzeitraum nicht bezahlen (und registrieren) will, wieder entfernt werden.
ja, das ist schon klar, aber:

es gibt ja keinen Hinweis auf einen Testzeitraum, der ablaufen könnte, nicht im Programm, nicht auf der Website des download, nicht in den AGB, NIRGENDS ! Es gibt auch keinen Hinweis auf Shareware.
____________________________________
Walter

...only Bill Gates verstates
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Alt 08.05.2003, 14:08   #5
Walter
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Zitat:
Original geschrieben von spunz
du hast dich UND deinen kunden strafbar gemacht, er sollte entweder auf eine kostenlose lösung umsteigen, oder halt alle installationen bezahlen.
Also ICH hab mich sicher nicht strafbar gemacht, denn die Installation einer Testversion, die im Internet frei erhältlich ist, ist nicht strafbar!
____________________________________
Walter

...only Bill Gates verstates
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Alt 08.05.2003, 14:22   #6
flinx
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Zitat:
es gibt ja keinen Hinweis auf einen Testzeitraum, der ablaufen könnte, nicht im Programm, nicht auf der Website des download, nicht in den AGB, NIRGENDS ! Es gibt auch keinen Hinweis auf Shareware.
Aus Winzip Evaluation License:
Zitat:
This is not free software. Subject to the terms below, you are hereby licensed by WinZip Computing, Inc. ("WCI") to use this software for evaluation purposes without charge for a period of 21 days. If you use this software after the 21 day evaluation period a registration fee of $29 is required. Payments must be in US dollars drawn on a US bank, and should be sent to WinZip Computing, Inc., P.O. Box 540, Mansfield, CT 06268, USA. See the WinZip web site at http://www.winzip.com for information about online ordering and quantity discounts.

Copyright © 1991-2000 by WinZip Computing, Inc. All rights reserved.
BTW:
z.B. http://www.filzip.com/de/index.html
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Alt 08.05.2003, 17:06   #7
Walter
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Beiträge: 642


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also nocheinmal:

auf www.winzip.de klickst auf Testversion herunterladen und kriegst KEINEN Hinweis auf Shareware oder Testzeitraum.

Nach der Installation sieht es so aus (s. Anhang.)
Auch nach einem (1) Jahr gelegentlicher Verwendung sieht es noch so aus.

Ich nehme daher an, dass nicht der Zeitraum maßgeblich ist, sondern die Häufigkeit der Verwendung. Würde auch auf die Praxis bei meinem Kunden hindeuten (der eine Rechner nutzt es oft, der andere fast gar nicht)
____________________________________
Walter

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Alt 09.05.2003, 15:22   #8
enjoy2
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Benutzerbild von enjoy2
 
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Mein Computer

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imho bestätigst du mit jedem Mausklick, dass dir bekannt ist, diese Software nur zu Testzwecken zu verwenden, jede weitere Verwendung ist kostenpflichtig.

wie auch in der Winzip Evaluation License steht.

für die Zukunft wäre eine korrekte Vorgangsweise, den Kunden darauf hinweisen, dass er WinZip erwerben muss, bzw. eine Freeware installieren.
____________________________________
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* Kl. Anleitung, welche Infos bei Problemen benötigt werden
* was ich nicht weiß, weiß Google bzw. vorm Posten Listen to Bart

* BITTE, füttert keine Trolle, siehe auch Definition bzw. Merkbefreiung - Verordnung
* Wie man Fragen richtig stellt
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Alt 09.05.2003, 16:21   #9
Loewe
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Registriert seit: 15.04.2000
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Beiträge: 2.556


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Hmm

Die meisten PC's bei dem das B-System schon vorinstaliert sind ist eh XP Home oder Prof drauf.
Imho ist dort die ZIP-Funktion eh schon mit eingebaut!
Ausser man verlangt Windows 2000 auf der Kiste.
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Gerade weil wir alle in einem Boot sitzen, sollten wir heilfroh darüber sein, daß nicht alle auf unserer Seite stehen.
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Alt 09.05.2003, 16:35   #10
spunz
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Beiträge: 9.666


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Zitat:
Original geschrieben von Walter


Also ICH hab mich sicher nicht strafbar gemacht, denn die Installation einer Testversion, die im Internet frei erhältlich ist, ist nicht strafbar!
das sicher nicht, aber wenn dein kunde eine anzeige bekommt, wird er wohl sagen das du ihn nicht darauf aufmerksam gemacht hast.
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