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Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme. |
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#1 |
Elite
![]() Registriert seit: 15.10.2001
Beiträge: 1.271
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![]() Ich habe mir vor ein paar tagen einen neuen laserdrucker gekauft. da der drucker auf meinem system nicht wirklich funktioniert (von 10 seiten wird eine richtig gedruckt, der rest verschmiert, druckaufträge werden einfach gleich gelöscht, cpu auslastung 100%, usw.) wollte ich den drucker umtauschen.
höchstwahrscheinlich handelt es sich um ein treiberproblem, da die neusten treiber immer noch nicht für winxp zertifiziert sind und auf mich ziemlich schlecht wirken. beim händler scheint der drucker aber zu funkionieren (ich traue mir aber zu, dass ich weiss wie ich einen drucker zum laufen bekomme!! denke also nicht, dass das problem an meinen edv kenntnissen liegt). nun wollte ich den drucker für einen aufpreis gegen einen besseren umtauschen, da ich mir von einem neuen gerät erwarte, dass es auch tadellos funktioniert. der händler erklärte mir, dass das nicht möglich sei, da bereits mit dem drucker gedruckt wurde. ich fühle mich in meinen rechten als konsument betrogen! weiss wer wie die rechtlichen grundlagen ausschauen bzw. hatte jemand schon einen ähnlichen fall. bin über jeden tipp dankbar. |
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#2 |
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![]() http://www.konsumentenschutz.at/
hier wird du sicherlich Hilfe erhalten. Würde an deiner Stelle einige Ausdrucke erstellen, danach schriftlich festhalten, wo deiner Meinung nach der Fehler liegt, mit den Ausdrucken als Beweis und einer schriftlichen Aufforderung zur Behebung dies Fehlers an den Händler wenden. sollte dieser dem nicht nachkommen, den Fall an den Konsumentenschutz herantragen.
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EnJoy * Kl. Anleitung, welche Infos bei Problemen benötigt werden * was ich nicht weiß, weiß Google bzw. vorm Posten Listen to Bart * BITTE, füttert keine Trolle, siehe auch Definition bzw. Merkbefreiung - Verordnung * Wie man Fragen richtig stellt |
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#3 |
Hero
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![]() Beim Druckerkauf kommt es darauf an, daß der Drucker auch für das Betriebssystem zugelassen ist. Du mußt also auf der Verpackung oder im Handbuch nachschauen, ob Du 1. Dein Betriebssystem darin findest und Du auch 2. den Druckertreiber richtig installiert hast. Erst dann geh zum Händler zurück und lasse ihn dasselbe unter dem gleichen Betriebssystem ausprobieren. Er muß Dir zumindest den neuesten Treiber aus dem Internet zur Verfügung stellen.
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Bibel |
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#4 |
<< Gayliebt >>
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![]() Grundsätzlich ist eine Rückgabe des Druckers gegen Erstattung des Kaufpreises sowie eine Wandlung (z. B. Umtausch) in den AGB der Händler NICHT vorgesehen (außer er hat dies explizit erwähnt, was ich nicht glaube).
Somit bleibt, was ist, wenn das Gerät nicht funktioniert: Nach neuem Gewährleistungsrecht ist jetzt 2 Jahre Funktionsgarantie seitens des Händlers vorgeschrieben, bei einem Mangel innerhalb von 6 Monaten muß ER Dir beweisen, daß KEIN Mangel vorliegt. D. h. er muß Dir zeigen, daß Dein Drucker einwandfrei funktioniert (z. B. daß er ihn an einem PC bei ihm anschließt und fehlerfrei druckt). Druckt das Gerät NICHT einwandfrei, egal aus welchen Gründen, so kann er Nachbessern, d. h. den Drucker reparieren, Dir ordnungsgemäße Treiber zur Verfügung stellen, etc. - er ist aber nicht zum Umtausch oder zur Wandlung verpflichtet. Erst bei mehreren erfolglosen Reperaturversuchen kannst Du - nachdem Du eine letzte Frist gesetzt hast - vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. Dir den Preis mindern lassen, etc. Funktioniert das Gerät bei ihm einwandfrei, so liegt die Ursache höchstwahrscheinlich an Deinem PC oder an Deinen Treibern. Beachte hier mal, ob die Systemvoraussetzungen, welche an der Druckerschachtel angeführt sind, passen (OS, RAM, Kabel, etc.). Ciao Oliver
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lg Oliver Andere News auf www.OLIKLA.com Unterwegs sein mit OLIKLA ON TOUR Diskutieren ohne Grenzen im DEBATTIERCLUB |
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#5 |
Elite
![]() Registriert seit: 15.10.2001
Beiträge: 1.271
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![]() da ich nicht bei der arbeiterkammer bin (als student) wurde mir dort nicht weitergeholfen.
da es in österreich kein gesetzliches umtauschrecht gibt (wo leben wir eigentlich?) hätte ich bei einem mangel einen gewährleistungsanspruch. wenn ein technischer mangel vorliegt, der unbehebbar ist würde ich das geld zurückerstattet bekommen. soweit weiss ichs selber. die eigentliche streitfrage ist also die, ob ein fehlerhafter treiber ein technischer mangel ist. meiner meinung nach eindeutig ja. weiss wer obs dazu vielleicht schon mal gerichtsentscheidungen gab? ein gerichtliches gutachten würde ca. 500 euro kosten, das rentiert sich also nicht ... beim konsumentenschutz wollte ich lediglich nachfragen, ob es solche fälle schon mal gegeben hat bzw. was ich am besten mache ... aber naja. weiss wer was dazu? |
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#6 |
<< Gayliebt >>
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![]() Selbstverständlich ist ein fehlerhafter Treiber ein Mangel da dieser ja zur einwandfreien Funktion des Druckers gehört.
Und wenn Du glaubst, daß dies die Ursache ist, dann geh mit dem Drucker und der TreiberCD die dabei war zum Händler und reklamiere. ER MUSS DIR BEWEISEN, DASS KEIN MANGEL VORLIEGT. D. h. installiert er den Drucker an einem seiner PC´s und macht einen Test, dann muß alles funktionieren, wenn nicht kann er Dir nichts beweisen, und kann nachbessern, etc.! Ciao Oliver
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#7 |
Elite
![]() Registriert seit: 15.10.2001
Beiträge: 1.271
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![]() danke, bin ich wenigstens nicht der einzige mit der meinung, dass ein nicht funktionierender treiber ein mangel ist.
laut hersteller-homepage geht der treiber unter winxp. allerdings ist er nicht zertifiziert und funktioniert auch nicht über drucker hinzufügen sondern über ein setup, in dem man alle möglichen fehlermeldungen wegklickt werden müssen. interessanterweise funktioniert der treiber beim händler (irgendein intel celeron system), bei mir aber nicht (athlon). |
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#8 |
<< Gayliebt >>
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![]() ... ob Celeron oder Athlon, daß ist hier sicher nicht die Ursache.
Wenn der Drucker beim Händler funkt, dann schauts schlecht aus ... Kulanz vielleicht? Wenn nicht, hast schon mal Deine Parameter mit dem PAR-Port mit dem des Händlers verglichen? (ECP/EPP), etc. Bidirektionales Druckerkabel, etc. ... oder hat der Drucker USB? Ciao Oliver
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lg Oliver Andere News auf www.OLIKLA.com Unterwegs sein mit OLIKLA ON TOUR Diskutieren ohne Grenzen im DEBATTIERCLUB |
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#9 |
Senior Member
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 47
Beiträge: 192
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![]() Die kompetenteste Beratung bekommst Du im Justizministerium bei der Konsumentenschutzsektion.
Ruf dort einfach an und laß dich verbinden, es ist natürlich gratis und Du sprichst nur mit Juristen. VKI und AK kannst vergessen! |
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