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Alt 10.03.2014, 13:11   #1
barns
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Standard Lebenslang ist lebenslang: TA darf Tarif nicht verteuern

Der Oberste Gerichtshof hat der Telekom Austria (TA) auferlegt, dass "ein Leben lang" lebenslang bleiben muss. Der Marktführer hatte zu einem AON-Kombiangebot, das mit einem Tarif "ein Leben lang" beworben wurde, später eine Servicepauschale von 15 Euro verrechnet. Die Arbeiterkammer klagte und bekam nun höchstgerichtlich recht, berichtet die Tageszeitung "Die Presse".

http://help.orf.at/stories/1734829/
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Alt 10.03.2014, 15:36   #2
Lowrider20
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Sehr schön. Bekommt man nun diese retour? Und wie sieht es mit den aktuellen Tarifänderungen (Gesprächsgebühren) aus? Wann war überhaupt dieses "ein Leben lang"-Angebot?
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Alt 10.03.2014, 15:48   #3
Satan_666
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Zitat:
Zitat von Lowrider20 Beitrag anzeigen
Wann war überhaupt dieses "ein Leben lang"-Angebot?
Genau das würde mich jetzt auch interessieren ...
Satan_666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2014, 16:00   #4
Lowrider20
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An die 19,90€ kann ich mich noch erinnern. Nur der Zeitraum ist mir eben nicht mehr bekannt.

Edit:
http://diepresse.com/home/recht/rech...gal-verrechnet
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Alt 10.03.2014, 17:12   #5
barns
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Gilt das OGH Urteil auch für mich?
  • Betroffen sind von diesem Urteil nur A1 KundInnen. Nicht betroffen sind KundInnen von anderen Anbietern, die mittlerweile auch eine Internet-Service-Pauschale eingeführt haben.
  • Betroffen sind all jene A1-KundInnen, bei denen in ihrem Vertrag ein gleichbleibendes Grundentgelt für ein Leben lang oder für die Vertragsdauer vertraglich vereinbart wurde. Bitte überprüfen Sie Ihren Vertrag dahingehend!
  • Betroffen sind auch jene KundInnen, die ihren Vertrag in dem Zeitraum abgeschlossen haben, in dem A1 mit gleichbleibendem Grundentgelt für ein Leben lang bzw. für die Vertragsdauer geworben hat. Geworben wurde damit in den Aktionszeiträumen vom 20. Oktober 2008 bis 01. Februar 2011.
Steht auf der AK Homepage, welche am Ende des "Presse" - Artikels verlinkt wurde.

http://www.arbeiterkammer.at/beratun...n_Vergang.html
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Alt 10.03.2014, 17:13   #6
barns
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AK Forderung:
Die betroffenen KundInnen sollen automatisch die Internet-Service-Pauschale zurückbekommen.
Immerhin hält das OGH-Urteil unmissverständlich fest, dass die beanstandete Erhöhung des Grundentgelts trotz der Zusage seiner unveränderten Beibehaltung nicht nur eine aggressive Geschäftspraxis, sondern auch eine eindeutige Vertragsverletzung ist.

Tipp:
Da es bisher keine Zusage von A1 gibt, rät die AK den betroffenen KundInnen, sich an das Kundenservice von A1 zu wenden.


Support:
Sollte A1 nicht bereit sein, die Internet-Service-Pauschale zurückzuzahlen, wird die AK die KonsumentInnen diesbezüglich unterstützen. Entsprechende Informationen finden Sie dann wieder auf der AK Website.
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Alt 10.03.2014, 17:26   #7
Lowrider20
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Dann bekomm ich sie zurück. Die Mühlen der Justiz mahlen wirklich langsam...
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Alt 10.03.2014, 20:11   #8
Satan_666
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Shit ... dann bin ich wohl ein paar Wochen zu spät umgestiegen ...
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Alt 11.03.2014, 10:33   #9
barns
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Mein Vertrag ist vom Feb. 2009; hab mal eine E-Mail geschickt und warte gespannt...
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Alt 11.03.2014, 11:49   #10
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Urteil: Preiserhöhung durch Telekom Austria war Nötigung

Zitat:
Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat Telekom Austria verurteilt. Ein als "ein leben Lang" oder "auf Vertragsdauer" beworbener Tarif darf nicht erhöht werden.

Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat Preiserhöhungen bei Tarifen, die als "ein Leben lang" oder "auf Vertragsdauer" beworben oder abgeschlossen wurden, als unlauteren Wettbewerb eingestuft. Konkret stellen solche Preiserhöhungen Irreführung, "wettbewerbliche Nötigung" und "aggressive Geschäftspraktik" dar (4 Ob 115/13k). Das gegen Telekom Austria (A1) ergangene Urteil ist rechtskräftig. Zehntausende Kunden dürften von der Entscheidung profitieren. Wer aber sein Geld zurück will, muss sich rühren.

Jahrelang erweckte Telekom Austria (A1) in ihrer Werbung den Eindruck, der Tarif für eine Kombination aus DSL-Internetzugang, Festnetztelefonie und Mobilfunkanschluss bleibe "ein Leben lang" gleich oder gelte "auf Vertragsdauer". Ein Beispiel für einen solchen Tarif ist die "aonKombi" für 19,90 Euro monatlich. Zudem wurde in vielen Verträgen der Preis "auf die Dauer der Vertragslaufzeit" oder "ein Leben lang" zugesichert.

Trotzdem gab es im Frühjahr 2011 eine einseitige Preiserhöhung. Seither verrechnete A1 zusätzlich zum monatlichen Paketpreis eine "Internetservicepauschale" von 15 Euro jährlich.

Ausnahme von der Ausnahme
......
Quelle und ganzuer Artikel: http://www.heise.de/newsticker/meldu...g-2139861.html
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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