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IT-Security Rat & Tat bei Fragen und Problemen zu Computer-, Netzwerk- und Daten-Sicherheit

Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 19.08.2011, 22:21   #1
Christoph
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Standard Cloud Computing und Datenschutz kollidieren

Zitat:
Cloud Computing ist der große Hype der letzten Zeit. Wenn es nach den Anbietern geht, sollen Unternehmen ihre Datenhaltung ins Internet auslagern. Doch wie sicher sind die Daten vor heimlichen Zugriffen, etwa durch US-Behörden?

Viele Unternehmen zögern noch sich dem großen Trend der letzten zwei Jahre anzuschließen und ihre Datenhaltung sowie IT-Dienste ins Internet auszulagern. Dem Hype um Cloud Computing und Managed Services könnte bald die Luft ausgehen, wenn bestehende Bedenken bezüglich des Datenschutzes sowie der Ausfallsicherheit nicht ausgeräumt werden können. Diese Bedenken gelten, nicht ohne Grund, vor allem Cloud-Anbietern aus dem Ausland, insbesondere aus den USA.

Sascha Krieger plädiert daher im Security Blog des Berliner Sicherheitsunternehmens eleven für den Standort Deutschland, genauer gesagt für den Server- und Anbieterstandort. So hat Microsoft vor Kurzem heimliche Zugriffe US-amerikanischer Ermittlungsbehörden auf den Cloud-basierten Dienst Office 365 eingeräumt. Selbst wenn ein US-Anbieter wie Google, Microsoft oder Amazon die Daten seiner europäischen Kunden auf Server-Farmen in Europa speichert, sind sie vor dem Zugriff amerikanischer Behörden nicht sicher. Auch Google hat solche Zugriffe bereits bestätigt.

Die Datenschutzbestimmungen sind innerhalb der EU deutlich strenger als in den USA, wobei Deutschland weit vorn liegt. IT-Unternehmen und -Verbände fordern daher vertragliche Regelungen zwischen Europa und den USA, um europäischen Unternehmen, die US-Dienstleistern ihre Daten anvertrauen, Rechtssicherheit zu bieten. Die Übermittlung von Passagier- und Bankdaten (SWIFT-Abkommen) Richtung USA zeigt allerdings, dass die USA ihre Interessen zu Lasten europäischer Unternehmen und Bürger durchsetzen.

Weil Datenschutz für deutsche Unternehmen wichtig ist, schließlich sind sie rechtlich dazu verpflichtet, sollten sie ihren Cloud-Dienstleister nach dem Server-Standort fragen, meint Krieger. Sie sollten in Europa verwurzelte Dienstleister nutzen, die Daten ihrer Kunden nur in Europa speichern - besser noch: in Deutschland. Dessen ungeachtet müssen auch deutsche Anbieter hohe Standards erfüllen. Wichtige Fragen, die dem Anbieter gestellt werden sollten, sind die nach Zertifizierungen, Datenverschlüsselung und redundanter Speicherung zur Erhöhung der Ausfallsicherheit.
Quelle: http://www.pc-magazin.de/news/cloud-...n-1170891.html
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Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)

Geändert von Christoph (19.08.2011 um 22:25 Uhr).
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Alt 27.02.2012, 16:32   #2
Tanja Schneider
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Standard Cloud Computing Sicherheit

Hi,

Ich kann verstehen wie Sie sich über die Sicherheit von Cloud fühlen. Es ist noch nicht 100% klar ob Cloud computing fehlerfrei ist, aber es gibt doch viele Sicherheitslösungen auf dem Markt. Die können mit der Sicherheit helfen.

LG.
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Alt 27.02.2012, 20:13   #3
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Natürlich, es besteht aber, besonders für private Anwender, ein Sicherheitsrisiko über das sich die Fachleute streiten.

P.S.: mein Posting ist schon 1/2 Jahr alt.
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Christoph

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Alt 27.02.2012, 21:37   #4
Hawi
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"Tanja Schneider" dürft ein Spammer sein.
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Alt 27.02.2012, 21:42   #5
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Solange sie keine Werbung postet und etwas hinten nach ist, na gut.
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Alt 04.03.2012, 16:20   #6
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Zitat:
Dokumentenmanagement verschwindet in der Wolke

In den „internet-nahen“ Anwendungsbereichen innerhalb des Enterprise Content Managements (ECM) [ --] vulgo Webcontent- und E-Mail-Management – ist der Einsatz cloud-basierter Systeme am weitesten gediehen. Zu diesem Ergebnis gelangt Trovarits Studie „Dokumentenmanagement (DMS/ECM) aus der Cloud“, die der VOI (Verband Organisations- und Informationssysteme) und der ITK-Lobby-Verband BITKOM Ende 2011 durchgeführt haben. Etliche Anwender nutzen bereits entsprechende Dienste für das Webcontent- (12%) und E-Mail-Management (8%). Die Studie steht nach Registrierung zum Download bereit.

Über die Hälfte der Befragten sind der Meinung, dass sich diese beiden Anwendungsbereiche neben der Dokumentenkonvertierung besonders gut für das Cloud-Computing eignen. Vornehmlich Vertreter aus kleineren und mittleren Betrieben favorisieren derartige Betriebskonzepte. Für die Cloud sprechen laut Studie die Unterstützung dezentraler Unternehmensstrukturen, geringere Probleme mit Updates und Release-Wechseln sowie Flexibilität im Hinblick auf Nutzungsumfang und -dauer. Über 50 Prozent der Teilnehmer stimmten diesen Aussagen weitgehend oder uneingeschränkt zu. Gegenargumente beziehen sich auf die Unklarheit über den Speicherort sensibler Daten (58%), Abhängigkeit vom Serviceanbieter (57%), mangelnde Datensicherheit sowie Rechts- und Haftungsfragen. Letztere ergeben sich vor allem aus dem unklaren Aufenthaltsort der Daten. Denn davon hängt unter Umständen ab, welches Landesrecht beispielsweise im Hinblick auf den Datenschutz Anwendung findet. (Achim Born) / (jd)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldu...e-1447487.html

Bei der Sicherheit ist man sich nicht so sicher.
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Alt 06.03.2012, 19:44   #7
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Zitat:
Cloud-Computing aus Sicht eines Rechtsanwalts

Das Cloud Computing ist auf der aktuellen CeBIT eins der wichtigsten Themen, gibt aber immer auch Raum für rechtliche Fallstricke und Unsicherheiten. Rechtsanwalt Christian Solmecke zeigt auf, worauf bei einem Vertragsabschluss zu achten ist - zum eigenen Vorteil.

Cloud Computing klingt zunächst sehr gut: Die eigenen Dateien werden in die Wolke gesichert, also auf zentralen Internet-Computern gespeichert. So lassen sie sich von jedem beliebigen Computer aus abrufen und auf diese Weise auch an Rechnern und auf mobilen Geräten nutzen, auf denen die Daten vorher noch nicht vorhanden waren. Die ständig und überall nutzbaren persönlichen Fotos, Songs und Texte verleiten die Anwender millionenfach dazu, sich der Cloud-Zugang zu besorgen.

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde, Beuge, Solmecke betreut juristisch eines der größten Cloud-Computing-Projekte in Deutschland. Er gibt die folgenden juristisch relevanten Ratschläge:

Detaillierte Cloud-Verträge sind aus Kundensicht wichtig

Das deutsche Recht ist auf die Rechtsbeziehungen noch nicht eingestellt, wie sie zwischen dem Anwender und einem Cloud-Anbieter entstehen. Aus diesem Grund ist es ganz besonders wichtig, möglichst viele Fragen in den individuellen Verträgen mit dem Cloud-Anbieter zu regeln. Die "Service Level Agreements" definieren die abgesprochenen Leistungen im Detail, sodass es möglich ist, bei einer festgestellten Abweichung auf eine schnelle Lösung zu drängen, um den vertraglich definierten Status Quo wieder zu erreichen.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch müsste der Cloud-Anbieter die eigene Anwendung und die Daten der Kunden jederzeit zu 100 Prozent verfügbar halten. Um dieser Haftung zu entgehen, regeln die Cloud-Anbieter die Verfügbarkeit des Dienstes meist anders. Hier muss der Kunde genau schauen, ob ihm die zugesagte Verfügbarkeit ausreicht und welche Rechtsfolgen er ggf. geltend machen kann (z.B. Minderung der Vergütung), wenn diese nicht erreicht wird.

Haftungsfragen und Datensicherung regeln ......
Quelle und restlicher Artikel: http://www.internet-magazin.de/news/...57047,185.html
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Alt 06.03.2012, 19:48   #8
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Heute waren in 3sat nano sehr interessante und informative Beiträge über Cloud-Computing, siehe:
http://www.3sat.de/page/?source=/nan...computing.html
http://www.3sat.de/page/?source=/nan...991/index.html

http://www.3sat.de/mediathek/mediathek.php?obj=29768
http://www.3sat.de/mediathek/mediathek.php?obj=29765
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Alt 28.04.2012, 11:43   #9
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Was Neues dazu:

Zitat:
Die wichtigsten Cloudspeicher im Vergleich

Google mischt den Markt für Online-Festplatten auf und setzt Microsoft, Apple und Dropbox unter Zugzwang. Die futurezone gibt einen Überblick, was man bei welchen Diensten bekommt und wie viel dafür bezahlt werden muss.

Am Dienstag hat Google seinen lang erwarteten Online-Speicherdienst „Drive" gestartet. Ab sofort steht Nutzern mit einem Google-Konto fünf Gigabyte (GB) kostenloser Speicherplatz zur Verfügung, der gegen Aufpreis auf bis zu 16 Terabyte erweitert werden kann. Doch der Internetkonzern ist längst nicht der einzige Anbieter solcher Online-Festplatten. Diverse Firmen – von Dropbox über Amazon bis hin zu Apple und Microsoft – haben sich in diesem Bereich einen Namen gemacht. Wie bei Google gibt es auch bei den anderen Services die Möglichkeit, den Gratisspeicher – der zumeist im Bereich zwischen zwei und fünf GB liegt – gegen Bezahlung zu erweitern.

Darüber hinaus kommen bei den Online-Festplatten auch laufend neue Funktionen hinzu. Zuletzt haben etwa Microsoft (SkyDrive) und Dropbox ihre Angebote angesichts des Google-Drive-Starts überarbeitet.

Synchronisieren
Eine mittlerweile fast überall verfügbare Funktion ist das automatische Synchronisieren mit einem bestimmten Ordner auf der Festplatte eines Computers. Das bedeutet, dass alle Dateien, die in diesem Ordner abgelegt werden, in die Cloud geschickt werden. Der Nutzer muss nicht mehr extra die Webseite des Anbieters aufsuchen, sondern kann die Dateien direkt vom jeweiligen Gerät aus hochladen lassen. Seit wenigen Tagen gibt es diese Möglichkeit auch bei Microsofts SkyDrive.

Datenschutz und Datensicherheit
Ein wichtiger Punkt in Bezug auf Cloudspeicher ist das Thema Datenschutz und Datensicherheit. Wer seine persönlichen Dokumente, Fotos, Präsentationen, etc. in die Hände einer Firma legt, will auch sichergehen, dass diese dort gut aufgehoben sind. Die Anbieter sorgen durch das Spiegeln der Daten dafür, dass diese auch bei eventuellen Serverausfällen nicht verloren gehen. Bedenken erzeugen auch die Nutzungsbedingungen der Firmen, die ihren Sitz meist in den USA haben und durch das dort geltende Recht von Behörden zur Herausgabe der Daten gezwungen werden könnten („Patriot Act").

Auch Google sorgte nach dem Start von Drive für Aufregung, weil Befürchtungen laut wurden, der Konzern beanspruche das Urheberrecht auf die hochgeladenen Dateien. Es wurde jedoch rasch klargestellt, dass nur die Formulierung der Nutzungsbedingungen falsch interpretiert wurde. „Was Ihnen gehört, bleibt auch Ihres", versicherte Google. Wer sich dennoch nicht auf ein US-Unternehmen verlassen will, dem steht die Möglichkeit offen, auf heimische Anbieter auszuweichen. So bieten in Österreich etwa T-Mobile und A1 ihren Kunden Online-Speicherdienste an.
Quelle: http://futurezone.at/produkte/8804-d...-vergleich.php
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Alt 30.04.2012, 13:46   #10
zonediver
11110110001
 
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Registriert seit: 08.04.2005
Beiträge: 3.384

Mein Computer

Standard

Bitte wer lagert "wichtige" Daten in eine Cloud aus???
Ahnungslose oder Vollpfosten vielleicht?
Da kann man ja gleich hergehen, und alle wichtigen Firmendaten unten an der Strassenlaterne anheften
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(\___/)
(='.'=)
(")_(")


...errare humanum est...
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