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Arbeiten & Geld verdienen in der IT-Branche Angebote und Fragen zu IT-Jobs |
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#1 |
Newbie
![]() Registriert seit: 24.08.2011
Alter: 39
Beiträge: 2
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![]() Moin,
habe nen Diensvertrag für einen neuen Job zugeschickt bekommen in der ich in die Regelstufe AT eingegliedert werden würde. Ich würde zwar mehr verdienen als Einstiegsgehalt bei Stufe AT wäre, jedoch hat man mit Stufe ST1 ja doch Vorteile bei Vorrückung und jährlicher Erhöhung. AT und ST1 sind ja nach Tätigkeiten zu unterscheiden, meine Frage ist, in welche ein Test Engineer einzuorden ist AT oder ST1, oder ist beides möglich - je nach Laune der Firma? Explizit ist ein Tester in dem Beschreibungen im Kollektivvertrag zur Regelstufe nämlich nicht aufgeführt. Besten Dank für Hilfe ![]() |
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#2 |
Inventar
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![]() AT sind SekräterInnen und sonstiges Dienstleistungspersonal das mit dem eigentlichen IT Gewerbe nix zu tun haben.
Ein Unternehmen, dass einen Tester in die AT einordnet, kann dir nicht mehr als einen Überbrückungsjob bieten, der genau solange hält als du was neues gefunden hast. btw. welche jährliche Erhöhung bitte? pong
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\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug Nicht klicken! Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten Verplattet |
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#3 | |
Newbie
![]() Registriert seit: 24.08.2011
Alter: 39
Beiträge: 2
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![]() Zitat:
Komisch finde ich auch, in der Stellenanzeige steht Test Engineer, in dem Vertrag jedoch Support & Test Engineer obwohl der Job nichts mit Support zu tun hat. ![]() D.h. ich frag da nochmal nach und sollte auf ST1 EInstufung bestehen?. @jährliche Erhöhung: damit meinte ich die jährliche verhandelte prozentuelle Erhöhung, also die Lohnrunden. |
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#4 | ||
Inventar
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![]() Zitat:
Zitat:
pong
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\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug Nicht klicken! Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten Verplattet |
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#5 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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![]() Zitat:
sollte es tatsächlich einen neuen kollektivvertrag geben, der ein höheres gehalt aufweist, bekommst du diese nur dann, wenn dein gehalt unterhalb des neuen KV-gehaltes liegt. hast du eine so genannte überzahlung (verdienst du also mehr als der KV als mindestgehalt vorschreibt), ist es sache des arbeitgebers, ob er dir eine erhöhung deines gehaltes zukommen lässt oder nicht. eine echte IST-lohnerhöhung hat sich im IT-kollektivvertrag noch nicht wirklich durchgesetzt. erstmalig wurde im vorjahr eine art von IST-lohnerhöhung seitens der gewerkschaften durchgesetzt, die jedoch ziemlich viele ausnahmen enthält, wodurch gerade in kleineren betrieben die chance groß ist, doch zu keiner automatischen gehaltserhöhung zu kommen. leider sind gerade in der IT zu wenige arbeitnehmer gewerkschaftsmitglieder, um die gewerkschaften mit einem entsprechend starken mandat in die verhandlungen zu schicken.
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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