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Arbeiten & Geld verdienen in der IT-Branche Angebote und Fragen zu IT-Jobs |
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#1 |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 10.02.2006
Alter: 39
Beiträge: 91
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![]() Hi,
ich hatte letzte Woche eine Anfrage bekommen, ob ich auf selbstständigen - Basis für eine Firma ein paar kleine Aufträge erledigen könnte (also mit Rechnung) Nun bin ich mir aber nicht so ganz sicher wie das alles abläuft? Ich habe eine Vollzeitjob als Webdesigner. Die Aufträge wären alle im kleinen Rahmen, also ich denke nicht > 300€ + USt. / Monat (wenn doch, gibt es da Probleme? Habe hier mal etwas von einer Grenze von ca 350€ gelesen) - hauptsächlich Fotobearbeitung, eventuell mal Flyer / Broschüren erstellen Muss ich das ganze irgendwo anmelden oder brauche gar einen Gewerbeschein? Das ganze ist halt wirklich nur ein kleiner Dienst, also nichts Großes. Oder reicht es bei der Steuererklärung dann einfach bei "Einkünfte aus Selbstständiger Arbeit" den Betrag vom Jahr einzutippen? Wie sieht das mit der Versteuerung aus? Wenn ich nun zB. der Firma sage ich möchte 25€ die Stunde + USt. Werden diese 25€ dann irgendwie gesondert versteuert? Hatte da was gelesen von fast 50%? Oder wäre es sinnvoller wenn mich die Firma als freier Mitarbeiter anstellt? Vlt kann mir da wer weiterhelfen, bin derzeit im Krankenstand und daher nicht mobil, die Firma möchte aber bis nächste Woche eine Entscheidung ob ich dies nun mache oder nicht... lg |
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#2 |
Aussteiger
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![]() zum steuerfreien Zusatzverdienst:
http://www.bmf.gv.at/Steuern/FAQHufi...247/_start.htm zur Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung): http://www.arbeiterkammer.at/online/...euer-2789.html http://portal.wko.at/wk/format_detai...2956&DstID=725
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#3 |
Elite
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![]() ungesicherte info:
wenn du das ganze offiziell mit rechnung machst, ist es eine unselbständige arbeit, die ganz normal versteuert werden muß, d. h. sozialversicherung, lohnsteuer und ähnliches werden dafür fällig. was ich nicht weiß, ob die summe zu deinem vollzeitjob dazuzählt und somit die steuerbasis bis den oben genannten 50% erreicht wird, da das steuermodell stufenweise zutrifft. ob du für die firma als freier mitarbeiter oder als auftragsarbeiter aktiv bist, ist für dich letztlich meiner meinung nach egal. was viel interessanter ist: wenn du ust verrechnest, mußt du die abführen. das heißt du mußt dich quasi als einmann firma beim finanzamt melden, ab sofort wirst du behandelt wie ein unternehmen. sprich weg von der arbeitnehmerveranlagung hin zur steuererklärung. da gibt es eben auch noch kleine unterschiede, die mir aber im detail nicht bekannt sind. |
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#4 |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 10.02.2006
Alter: 39
Beiträge: 91
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![]() Nagut, dann schau ich mal ob ich die 730€ schaffe *gg* ich muss nur aufpassen, dass ich im Monat nicht über die 350€ im Monat komme, richtig?
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#5 |
Inventar
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![]() Bitte erkundige dich unbedingt bei WKO und bmf sonst hast nach der ersten Einkommenssteuerklärung ein verdammt böses Erwachen.
pong
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\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug Nicht klicken! Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten Verplattet |
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#6 |
Inventar
![]() Registriert seit: 31.07.2000
Ort: Planet Erde
Beiträge: 2.498
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![]() Ich denke MwSt darfst du erst mit einer ATU Nummer verrechnen. Sonst fehlt dem Finanzamt der Bezug und du kannst die UST nicht abführen.
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Gott hat nicht den Menschen erschaffen, der Mensch hat Gott erschaffen. |
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#7 |
Inventar
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![]() Ich denke auch du solltest dich noch genauer informieren ;-)
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„Das menschliche Gehirn ist eine großartige Sache. Es funktioniert vom Moment der Geburt an – bis zu dem Zeitpunkt, wo du aufstehst, um eine Rede zu halten.“ Mark Twain "Windle shook his head sadly. Four exclamation marks, the sure sign of an insane mind" Reaper Man, Terry Pratchett |
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#8 |
Gesperrt
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![]() Hast du dich auch darüber informiert, ob du bei deinem derzeitigen Arbeitgeber ein Konkurrenzverbot hast und ob das von dem Nevenjob berührt wird ?
Ich würde das vorher unbedingt mit dem derzeitigen Arbeitgeber klären, am besten dort vorher bescheid geben, bevor du einen Nebenjob startest. Und wenn die was dagegen haben, finde ich es keine gute Idee. |
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#9 |
Inventar
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![]() Konkurrenzverbot ist ja sowieso hinfällig und nichtens. Was eher das Problem ist, dass ein Nebenerwerb von allen derzeitigen Arbeitgeber erlaubt werden muss, sofern er sich im selben Tätigkeitsfeld befindet.
b:s wird ja soviel Kopf haben und das schon längst berücksichtigt haben. pong
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#10 |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 10.02.2006
Alter: 39
Beiträge: 91
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![]() Hehe, naja, das wäre so eine Haarspalterei ... angestellt bin ich als Webdesigner im Hauptjob. Der Nebenjob wäre Digitale Bildbearbeitung *gg*, ja mit meinem Chef muss ich noch darüber reden, war leider die letzten Wochen im Krankenstand. Wollte mich nur schon einmal vorweg erkundigen wie das alles abläuft, bevor ich zum Chef laufe...
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