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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Elite
![]() Registriert seit: 14.11.1999
Alter: 40
Beiträge: 1.429
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Hallo!
Ich habe eine Kasko-Versicherung, bei der ich die Polizze noch nicht gekriegt habe und mir auch noch nichts abgebucht wurde (abgesehen von der Lebensversicherung, die ich gleichzeitig abschließen musste, damit ich in Stufe 0 statt 9 eingereiht werde). Heißt dass, die ist noch nicht gültig oder gilt sie schon? (Immerhin habe ich keine Möglichkeit zur Beeinflußung der Abbuchung der Kasko-Prämie, ich habe die Abbuchungserlaubnis erteilt und mein Konto gedeckt - die Lebensversicherung wird ja bereits abgebucht). Habe vermutlich gerade einen Marderschaden ![]() |
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#2 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 08.02.2001
Beiträge: 9.977
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Warum fragst Du nicht einfach Deine Versicherung? Nur wenn sie sich weigern, würde ich um Rat posten...
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#3 |
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Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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Ich würde einfach mal bei der Versicherunggesellschaft anrufen und fragen, ab die Versicherung nun gilt (vom Marder logischerweise noch nix erwähnen...was sind schon ein paar Tage im Verhältnis zum Alter des Universums
)
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#4 |
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Stammgast
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Datum des Vertragabschlusses ist Beginn der Versicherung(Leistung). Müsste sogar irgendwo am Vertrag stehen.
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M.f.G. Karl |
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#5 |
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der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
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vertragsklausen finden sich normalerweise im vertrag
. Und wenn schon, dann hast den marderschaden halt in 1. Woche, gleich darauf bekommst eh die kündigung wenn du gleich nach abschluss einen schaden meldest.
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Greetings LouCypher |
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#6 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 23.03.2000
Ort: Graz
Alter: 71
Beiträge: 3.567
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Der aber noch nicht vorliegt... (Es müsste aber das Datum der Unterzeichnung gelten.)
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Ciao |
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#7 |
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Stammgast
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Nun dann auf der Durchschrift vom Versicherungsantrag.
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M.f.G. Karl |
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#8 |
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Der Unvergleichliche
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IMHO sobald ich für eine Versicherung zahlen "darf" bin ich versichert -egal ob der wisch noch in der post oder bei mir im Kastel liegt!Weil was ist wenn (gottbehüte!) deine Wohnung abbrennt? Hast dann auch keine Versicherung mehr? Weil der zettel mitverbrannt ist? Logisch denken!
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#9 |
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Ex-Abonnent
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Afaik zählt der Tag des Vertragsabschlusses. Wenn du unterschrieben hast, heißt das aber noch lange nicht, dass die Versicherung den Vertrag auch annimmt.
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http://www.gehtnet-gibtsnet.at Die Benutzung von WLan-Verbindungen fördert Pickel und führt zur Erblindung Starkstrom kann Schäden am PC verursachen Life is too short - don't be a dick! |
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#10 |
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In the name of Blues
![]() Registriert seit: 22.05.2002
Ort: 4 Wände 1 Dach - furchterregend
Alter: 39
Beiträge: 4.561
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Wie geht denn das?
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Blues forever. 24 Mai 2009 ACDC <- Geil wars!!!!! 30.08.2010 U2 Ernst Happel Stadion!!!!! I bin dabei! ![]() http://debattierclub.net/ |
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