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Arbeiten & Geld verdienen in der IT-Branche Angebote und Fragen zu IT-Jobs

Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 15.01.2009, 21:41   #1
pong
Inventar
 
Benutzerbild von pong
 
Registriert seit: 25.12.2000
Alter: 41
Beiträge: 9.063

Mein Computer

pong eine Nachricht über ICQ schicken
Standard Erster Jobwechsel ... was zu beachten?

Hi,

nachdem meine Arbeitsleistung anscheinend doch gefragt sind - ausser in meiner derzeitigen Firma - steh ich grad davor zu wechseln. Und ja, ich werde gefunden.

Hat jemand fundierte und brauchbare Tipps, wie bei sowas am besten vorzugehen ist?

pong
____________________________________
\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug

Nicht klicken!


Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten


Verplattet
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Alt 16.01.2009, 07:56   #2
Satan_666
Inventar
 
Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010


Standard

1. Kündigen beim bisherigen Arbeitgeber (am besten schriftlich - entweder mittels eingeschriebenen Brief, per Fax oder persönlich [dann sich die Entgegennahme der Kündigung auf der Kopie des Schreibens bestätigen lassen] - unbedingt anzuführen sind, neben Deinen persönlichen Daten, der Zeitpunkt, wann Dein letzter Arbeitstag sein wird unabhängig von etwaigen offenen Urlaubstagen) - etwaige Fristen sind dabei unbedingt einzuhalten und Deine Ansprüche solltest auch gleich damit geltend machen (aliquote Sondergehälter, eventuell Urlaubsentschädigungen, Überstunden, Prämien, ...); wenn Du vor hast, den Resturlaub noch zu konsumieren, entsprechend den Antrag dafür stellen (muss aber nicht genehmigt werden; dann wird er eben ausbezahlt).

2. Am letzten Arbeitstag (oder schon vorher, je nach Wunsch des Arbeitgebers):

2a) Firmenunterlagen zurück geben (Firmenausweis, etwaige Schlüssel, Hardware wie Notebook und Handy etc); im Gegenzug dazu bekommt man üblicherweise die Gehalts-Endabrechnung (kontrollieren, ob eh alles dabei ist) und die Abmeldebestätigung von der Sozialversicherung (wichtig - das ist Deine Kontrolle, ob hierbei eh alles korrekt abgelaufen ist).

2b) Eine Abschiedsfete geben (wenn Du Lust hast) und dabei die Abschiedsgeschenke entgegen nehmen ...

Alles andere dazwischen obliegt Deiner Fantasie; ob Du es vor den Kollegen versuchst, zu verheimlichen oder Dich damit brüstest etc, bleibt Dir überlassen. Wichtig jedenfalls: Dir weiterhin nichts zu Schulden kommen lassen, weil das dann trotz Deiner ausgesprochenen Kündigung zu einer fristlosen Entlassung führen kann.

Viel Glück und Erfolg bei der neuen Firma wünsche ich jedenfalls!
____________________________________
Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
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Alt 16.01.2009, 08:15   #3
holzi
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Mein Computer

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Der neue Job solllte dann aber auch relativ fix sein und nicht nur ein allgemeines "wennst mal wechseln willst, kommst zu mir...".
Da solltest du auch den möglichen Arbeitsbeginn abklären.
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 17.01.2009, 09:29   #4
zigeina
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Ort: wien
Alter: 65
Beiträge: 1.701


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und verlang ein dienstzeugnis




(beim alten arbeitgeber )
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..................................
dieser hilfreiche beitrag kostet nichts, außer ein paar bier
..................................
Tante Jolesch: „Was ein Mann schöner is wie ein Aff, is ein Luxus!“.
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Alt 19.01.2009, 14:59   #5
incubus
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Ort: Österreich, nähe Graz
Alter: 51
Beiträge: 253

Mein Computer

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Hab schön öfter gewechselt:
Zuerst neuen Vertrag haben unterschrieben und abgesegnet.
Erst dann kündigen! Ich kenne jemanden der hat sich da zwischen zwei Stühle gesetzt, net so fein.
Kündigungsfrist berücksichtigen, geh immer davon aus das deine Ex-Firma dir nicht entgegen kommt.
____________________________________
Internet is voll, GEH WEG !

...a friend in need's a friend indeed, a friend with weed is better...

be a warrior
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Alt 19.01.2009, 18:22   #6
ANOther
Hero
 
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Registriert seit: 01.07.2008
Beiträge: 958


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eventunnel sollte vor dem kündigen noch abgeklärt werden, ob nicht irgendwelche "bindefristen" bestehen
(ausbildungen, ...)
____________________________________
Wenn der letzte Baum gerodet,
der letzte Fluß vergiftet,
der letzte Fisch gefangen ist,
fressen wir die Vegetarier...
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Alt 03.03.2009, 09:17   #7
3of4
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Alter: 39
Beiträge: 1.429


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1. Urlaubsanspruch und Überstunden ausrechnen und mit Auszahlung kontrollieren 2. MitarbeiterVorsorgeKasse => Wenn schon etwas da ist, dann übertragen! 3. Überprüfen, ob nicht der AG etwas zurückfordern kann (z.b. wenn du Material gekriegt hast, ev. Schulungskosten, 4. Alles was du zurückgibst bestätigen lassen
____________________________________
Resistantium est futilius
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Alt 24.03.2009, 19:40   #8
JetStreamer
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Alt 24.03.2009, 19:55   #9
holzi
Inventarisierter Pyromane
 
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...und werbung
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Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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