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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 11.01.2009, 12:39   #1
CaptainSangria
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Standard wohnung - ausmalen...

hallo

mal eine kleine ot-frage: wer von euch kennt sich im mietrecht soweit aus, dass er mir sagen kann, wie es mit dem ausmalen beim auszug aussieht.
lt. letzter gesetzesänderung ist es ja so, dass man bei auszug nicht mehr ausmalen muss.
unsere nachmieterin hat sich die wohnung angesehen und es war alles in ordnung, verträge wurden unterschrieben usw.
heute bekomme ich in der früh ein mail, dass sie es nicht einsieht, dass sie nun ausmalen muss und will ihre, schriftlich vereinbarte, wohnungsablöse kürzen, da ihr ja jemand spachteln und ausmalen muss.
beim spachteln handelt es sich um ~10nagellöcher.
spachteln ist ja kein problem, aber deswegen werde ich ihr nicht den raum ausmalen.

laut dem, muss man das ja nicht:

http://help.orf.at/?story=7874





http://help.orf.at/?story=5819


Ausmalen kein Muss
Bei Wohnungskündigung ist das Ausmalen kein Muss.



So ist vorzugehen
Gibt es eine Klausel im Mietvertrag, die das Ausmalen vorschreibt, so ist das laut OGH-Urteil rechtswidrig. Der Mieter muss nicht neu ausmalen, wenn er die Malerei nicht durch eine andere Farbe verändert hat oder wenn sie nicht übermäßig beschädigt oder abgenützt ist. Auch wenn man Nägel zum Aufhängen von Bildern eingeschlagen hat, muss nicht ausgemalt werden.

Die AK rät den Mietern, in diesen Fällen nicht auszumalen. Nimmt ein Vermieter dann die Kaution in Anspruch und zahlt sie nicht zurück, muss man diese einklagen!



Der hausverwalter war letztens auch da, hat die Wohnung abgenommen (ohne Mängel) und an dem Tag war auch alles erledigt für uns.

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Alt 11.01.2009, 12:54   #2
DerDriver
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Naja, ich sage mal wenn der Hausverwalter euch die Wohnung abgenommen hat dann ist das erledigt für dich - das ist dann sein Bier!
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Hallöchen
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Alt 11.01.2009, 13:08   #3
holzi
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Ich nehme mal an, die hat den Vertrag unterschrieben, damit sie die Wohnung bekommt und probiert nun ein wenig Geld zu sparen. Ich würde hart bleiben, schick ihr obigen link mit dem Hinweis, dass sie und der Hausverwalter die Wohnung so abgenommen haben.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 11.01.2009, 13:40   #4
zigeina
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die wohnung ausmalen muss der wohnungseigentümer
respektive die hausverwaltung als erfüllungsgehilfe

ein paar nagellöcher (auch in fliesenwänden) sind normale abnutzung und müssen nicht vom vormieter beseitigt werden

ausmalen muss man nur bei besonders mietmindernden konstellationen (scheussliches gelb vermischt mit dunkelbraunen punkten auf pinken stricherln,...etc), bei handelsüblichen farben ist das ausmalen nicht erforderlich,

bei abgwetzten türkanten kann das ausmalen erforderlich sein.

ganz abgesehen davon, ist dir, wenn du auf ein ausmalen einsteigst, die möglichkeit zum selbst ausmalen gegeben werden, ein kübel dispersion beim hofer kostet 5€ und eine stunde zum auspinseln wirst erübrigen



sie kann ihre kürzung ja jederzeit vom vermieter einfordern, da die wohnungsablöse ja überhaupt nix mit den ausgemalten wänden zu tun hat???
oder steht in der vereinbarung über die wohnungsablöse irgendetwas wie "neu ausgeemalt" drinnen

nochmals: beim ausmalen bist du der falsche ansprechpartner--> sie muss zum vermieter
sag ihr das so und weise sie auf das mietrecht hin, dort stehts genau drinnen
ablöse ist für möbel (küche) und etwaige sonderausstattungen der wohnung im derzeitigen zustand (schlüssel ist bekanntlich pro jahr 10% weniger, nach 10 jahren nix mehr).
ausmalen zählt nicht dazu
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Geändert von zigeina (11.01.2009 um 13:45 Uhr).
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Alt 11.01.2009, 14:06   #5
CaptainSangria
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1) problem: sie ist meine arbeitskollegin

2) auf der ak haben sie ihr die auskunft gegeben, dass das sehr wohl die sache des vormieters ist.

wenn problem 1 nicht wäre, würde die sache vermutlich, von meiner seite aus, anders ablaufen.
den link habe ihr geschickt und ihr auch gesagt, dass ich auf grund der gesetzesänderung nicht ausmalen muss. ausspchteln werd ihr, das ist kein thema.
aber dafür auch noch weniger geld zahlen wollen, das spielts nicht.
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Alt 11.01.2009, 14:33   #6
zigeina
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Zitat:
Zitat von CaptainSangria Beitrag anzeigen
1) problem: sie ist meine arbeitskollegin

die will dich in der wohnung allein haben sei jaaaa vorsichtig
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Alt 11.01.2009, 15:30   #7
CaptainSangria
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das erklärt alles
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Alt 11.01.2009, 19:28   #8
FranzK
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Zitat:
Zitat von zigeina Beitrag anzeigen
die will dich in der wohnung allein haben sei jaaaa vorsichtig
Wieso vorsichtig? Draufgängerisch!!!

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Ciao
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Alt 11.01.2009, 20:00   #9
Dumdideldum
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Zitat:
Zitat von CaptainSangria Beitrag anzeigen
1) problem: sie ist meine arbeitskollegin

2) auf der ak haben sie ihr die auskunft gegeben, dass das sehr wohl die sache des vormieters ist.

wenn problem 1 nicht wäre, würde die sache vermutlich, von meiner seite aus, anders ablaufen.
den link habe ihr geschickt und ihr auch gesagt, dass ich auf grund der gesetzesänderung nicht ausmalen muss. ausspchteln werd ihr, das ist kein thema.
aber dafür auch noch weniger geld zahlen wollen, das spielts nicht.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das dich was angeht. Vermieter ist noch immer der Besitzer und der ist auch Ansprechpartner bei Mängeln.
Dass sie dazu noch deine Arbeitskollegin ist und so eine Tour abzieht, ist doppelt traurig.
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Linux is like a wigwam:
No windows, no Gates, Apache inside.
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Alt 11.01.2009, 20:15   #10
zigeina
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ich glaub da wird prinzipiell was verwechselt:

kaution an den vErmieter
ablöse an den vOrmieter

der vormieter hat einen vertrag mit dem vermieter und übergibt die wohnung, will der vermieter die ausgemalt, so ist das sache zwischen diesen beiden, dafür könnte die kaution hergenommen werden, wenn es angemessen ist

der neue mieter hat einen vertrag mit dem vermieter und sollte das wohnungsausmalen vom vermieter bekommen (das wissen die vermieter), eine ablöse an den vormieter ist nix anderes als eine direkte zahlung neuer mieter --> alter mieter, wobei eigentlich die beiden nix miteinander zu tun haben, genaugenommen müsste der vermieter dem alten miete die ablöse zahlen, und dann vom neuen mieter kassieren

also für die kollegin ---> ab zum vermieter : dort wirst du geholfen
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