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Alt 26.11.2008, 08:20   #1
harry1983
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harry1983 eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard Abzocke die 2.te - Was tun?

Morgen allerseits

Das alte Thema vom Frühjahr kommt wieder auf mich zurück. Hatte euch ja erzählt das sich meine Frau bei berufe-welt.de angemeldet hatte und damals nicht gesehen hatte das diese Seite kostenpflichtig ist. (mittlerweile habens die Homepage so umgebaut das man den Preis im Kleingedruckten unten sieht)
Nach der ersten Zahlungsaufforderung haben wir zu dieser Firma ein vorgfertigtes Formular welches man bei der AK Wien findet zugesandt und bis dato war es still. Gestern bekamen wir ein Mail von einem Rechtsanwalt Günther in Deutschland mit der Mahnung wir sollen doch gefälligst zahlen (mittlerweile sinds 107.-) sonst werde man weitere Schritte einleiten.
Das lustige hierbei ist das meine Frau sich damals zwar mit Ihren richtigen Namen aber einer falschen Adresse angemeldet hatte. Mittlerweile hat anscheinend die Kanzlei bevor das Mail kam versucht uns die Mahnungen per Post zu schicken welche natürlich nicht ankamen.

Jetzt die große Frage was tun wir hier am Besten? Zahlen wir die 107.- oder eher nicht? Ich hab heute ein Mail an die AK Wien geschickt mit der Bitte um Hilfe.
Was schlagt ihr vor was ich hier noch tun sollte?

lg Harry
harry1983 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2008, 09:11   #2
harry1983
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Hat denn keiner der Frühaufsteher hier eine Idee?
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Alt 26.11.2008, 09:40   #3
steelrat
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hmm

schwer schwer

ich denk aber mal wenn du nix hast um zu beweisen, dass da keine Rede von kostenpflichtig war wie deine Holde angemeldet hat wirds jetzt ein bissi schwerer sein die Herrschaften ruhigzustellen?

was meinen denn AK/VKI dazu?
____________________________________
i have a very bad feeling about this...
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Alt 26.11.2008, 10:05   #4
iG0r
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Wenn von der alten Website irgendwleche Bilder existieren, zumindest glaubhafte Zeugen auftreten können, dann musst du dir in Deutschland nicht viel Sorgen machen. Die Betreiber, die nicht anständig kennzeichnen, haben die vor Gericht schon gefressen. Abgesehen davon reicht in Deutschland nicht nur die IP und Datum, man muss auch beweisen, dass die Person, von der man Geld will, an diesem Tag um diese Zeit am PC war und selbst diesen bedient hat. Sprich wenn da gerade zufällig eine Party war, vielleicht auch paar Kinder anwesend, die sich gerade am PC "gespielt" hatten, können die dir garnichts. Da muss nicht du beweisen, dass du es nicht warst, weil es dein PC ist, sondern die Gegenseite, dass du es warst und alle Zweifel ausräumen.

Aber ich bin kein Spezialist auf diesem Gebiet, vielleicht einfach mal ein Mail an eine deutsche Verbraucherzentrale schicken, die diesen Anbieter ggf. schon einschägig kennt. Wenn der Anbieter schon aufgefallen ist, dann kannst die E-Mail-Flut in Zukunft gleich in den Spam verschieben lassen.
iG0r ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2008, 10:35   #5
holzi
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http://www.heise.de/newsticker/Verbr...eldung/104019/

Zitat:
Nicht zulässig sei eine Angabe des Preises lediglich in den AGB eines Angebots. Der Verbraucher müsse nicht damit rechnen, an dieser Stelle derartige Informationen zu finden, wenn der Angebotstext selbst keinen Hinweis auf eine dort zu findende Preisinformation enthalte. Auch die Angabe im Sternchenhinweis auf den Websites entspreche nicht den Anforderungen der PreisangabenV.
...oder einfach mal nach berufe-welt googeln. Ich würde nicht zahlen.
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 26.11.2008, 11:44   #6
harry1983
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Also der Konsumentenschutz hat leider noch nicht geantwortet.
Party war keine ^^ Daher eher ein schlechtes Argument.
Das mit den Bildern der Homepage ist leider auch ganz schlecht denn woher sollte man denn sowas wissen ^^
Mittlerweile (ich vermute ganz stark das die´s geändert haben) steht der Preis direkt auf der Page, aber halt im Kleingedruckten und nicht nur in den AGB´s.

Zahlt es sich überhaupt aus einen Rechtsanwalt einzuschalten oder kostet der nur noch mehr als es überhaupt wert ist ?
harry1983 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2008, 12:03   #7
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vergleiche

beam me back, scotty
____________________________________
Wenn der letzte Baum gerodet,
der letzte Fluß vergiftet,
der letzte Fisch gefangen ist,
fressen wir die Vegetarier...

Geändert von ANOther (26.11.2008 um 12:07 Uhr).
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Alt 26.11.2008, 12:07   #8
harry1983
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Zitat:
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Was soll mir das jetzt sagen?
harry1983 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2008, 12:14   #9
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"Mittlerweile (ich vermute ganz stark das die´s geändert haben) steht der Preis direkt auf der Page, aber halt im Kleingedruckten und nicht nur in den AGB´s."

und mit dem netten helferlein da oben kannst vergleichen OBs an der startseite geändert wurde...
____________________________________
Wenn der letzte Baum gerodet,
der letzte Fluß vergiftet,
der letzte Fisch gefangen ist,
fressen wir die Vegetarier...
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Alt 26.11.2008, 12:18   #10
FendiMan
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Ich würde nicht zahlen.
Es hat noch keiner der diversen Rechtsanwälte, die solche "Rechnungen" eintreiben, geklagt. Das ist nur ein Einschüchterungsversuch, und viele fallen drauf rein.
____________________________________
Gruß
FendiMan

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