WCM - Das österreichische Computer Magazin Forenübersicht
 

Zurück   WCM Forum > Meinung & Community > Guru, e-Zitate & Off Topic

Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

Microsoft KARRIERECAMPUS

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 27.09.2008, 00:52   #1
JetStreamer
Ex-Abonnent
 
Benutzerbild von JetStreamer
 
Registriert seit: 30.07.2000
Ort: OÖ - Salzkammergut
Alter: 41
Beiträge: 1.933

Mein Computer

JetStreamer eine Nachricht über ICQ schicken JetStreamer eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard Gewährleistung - Rücksendekosten

Hallo erstmal!

Eine kleine Frage aus gegebenem Anlass:

Ist es rechtens, dass ein Onlineshop bei einer Rücksendung im Rahmen der Gewährleistung die Portokosten nicht übernimmt? Ich dachte immer in so einem Fall geht das zu lasten des Händlers, da er mir ja die fehlerhafte Ware verkauft hat
Ich hab jetzt im Netz nicht wirklich was stichhaltiges gefunden...
JetStreamer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2008, 11:54   #2
Satan_666
Inventar
 
Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010


Standard

Ich habe jetzt mal folgende Info im Netz gefunden - aber der Nachsatz bedeutet wohl nicht viel Gutes ...

http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?id=33299
____________________________________
Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
Satan_666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2008, 16:33   #3
JetStreamer
Ex-Abonnent
 
Benutzerbild von JetStreamer
 
Registriert seit: 30.07.2000
Ort: OÖ - Salzkammergut
Alter: 41
Beiträge: 1.933

Mein Computer

JetStreamer eine Nachricht über ICQ schicken JetStreamer eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard

Danke!
Mal schauen, wie die das wirklich handhaben. Laut Webseite schauts allerdings auch nicht wirklich positiv für mich aus...
JetStreamer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2008, 18:48   #4
Baron
Der Unvergleichliche
 
Registriert seit: 18.07.2002
Ort: Wien- wo sonst?
Alter: 66
Beiträge: 10.166

Mein Computer

Standard

Im Logischen vergleich gesehen: wenn ich beim Wischiwaschi Markt irgendetwas kaufe und dann umtauschen will muss ich auch auf eigene Kosten nochmal hinfahren/gehen. Warum soll dir die Analogie dazu erspart bleiben?
Wirst wohl "brennen" müssen
Baron ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2008, 18:51   #5
JetStreamer
Ex-Abonnent
 
Benutzerbild von JetStreamer
 
Registriert seit: 30.07.2000
Ort: OÖ - Salzkammergut
Alter: 41
Beiträge: 1.933

Mein Computer

JetStreamer eine Nachricht über ICQ schicken JetStreamer eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard

Nachdem ich (dank Satans Post) jetzt den Paragraphen kenn:

http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_kschg01.htm

Zitat:
§ 8. (1) Ist der Unternehmer zur Verbesserung oder zum Austausch verpflichtet (§ 932 ABGB), so hat er diese Pflicht zu erfüllen
an dem Ort, an dem die Sache übergeben worden ist; hat der Unternehmer die Sache vertragsgemäß nach einem im Inland gelegenen Ort befördert oder versendet, so tritt dieser Ort an die Stelle des Übergabsortes; oder wenn es der Verbraucher verlangt
an dem Ort, an dem sich die Sache gewöhnlich befindet, sofern dieser Ort im Inland gelegen ist, für den Unternehmer nicht überraschend sein mußte und sofern nach der Art der Sache deren Beförderung zum Unternehmer für den Verbraucher untunlich ist, besonders weil die Sache sperrig, gewichtig oder durch Einbau unbeweglich geworden ist.

(2) Der Unternehmer kann verlangen, dass ihm der Verbraucher, wenn es für diesen tunlich ist, die Sache übersendet. Der Unternehmer hat jedoch die Gefahr der Übersendung zu tragen.

(3) Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs, insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten, hat der Unternehmer zu tragen.
Absatz 3
JetStreamer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2008, 18:55   #6
Arm
Veteran
 
Registriert seit: 11.03.2007
Ort: Niederösterreich
Alter: 34
Beiträge: 338


Arm eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Kompetente Händler übernehmen "gerne" die Versandkosten. Digipfeil z.B. hatte die Kosten in Höhe von 4,50 Euro anstandslos übernommen und sich nochmals für das fehlerhafte Produkt entschuldigt.
Arm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2008, 18:58   #7
Baron
Der Unvergleichliche
 
Registriert seit: 18.07.2002
Ort: Wien- wo sonst?
Alter: 66
Beiträge: 10.166

Mein Computer

Standard

Hmmm-halt uns auf dem laufenden-bitte in jedem Fall!
Baron ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2008, 19:02   #8
JetStreamer
Ex-Abonnent
 
Benutzerbild von JetStreamer
 
Registriert seit: 30.07.2000
Ort: OÖ - Salzkammergut
Alter: 41
Beiträge: 1.933

Mein Computer

JetStreamer eine Nachricht über ICQ schicken JetStreamer eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard

Sonst hatte ich mit den meisten Händlern auch nie Probleme. Dass ich die Rücksendekosten bei einem Rücktritt übernehmen muss, sehe ich ja ein, aber bei Gewärleistung sollte es doch im Allgemeinen anders sein...

Nachdem ich die Ware jetzt aber wahrscheinlich auf ein anderes Produkt umtauschen werde, ist das Thema mittlerweile mehr oder weniger hinfällig.

Danke nochmals!
JetStreamer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2008, 19:17   #9
iG0r
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.08.2003
Alter: 48
Beiträge: 915


Standard

Zitat:
Zitat von JetStreamer Beitrag anzeigen
Nachdem ich (dank Satans Post) jetzt den Paragraphen kenn:

http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_kschg01.htm



Absatz 3
Wenn ich mir das so durchlese und Wörter wie "untunlich" in einem Gesetzestext vorkommen, bekomm ich gleich das würgen. Durch so ein Jus-Studium würde ich es warscheinlich nur mit sehr schweren Medikamenten schaffen
iG0r ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2008, 20:48   #10
JetStreamer
Ex-Abonnent
 
Benutzerbild von JetStreamer
 
Registriert seit: 30.07.2000
Ort: OÖ - Salzkammergut
Alter: 41
Beiträge: 1.933

Mein Computer

JetStreamer eine Nachricht über ICQ schicken JetStreamer eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard

Jetzt muss ich den Thread wieder aufwärmen.

Bis jetzt bekam ich von den meisten Händlern nach einem Rücktritt vom Kauf immer die gesamte Rechnungssumme (inkl. Versand) zurückerstattet. Nun hab ich das urspürunglich beanstandete Produkt retourniert und mir was anderes schicken lassen. Jetzt wurde mir aber nur der Warenwert zurückerstattet.

Kann ich nun auch die Versandkosten zurückfordern oder nicht?

Vielleicht ein paar kleine Details:
Der Warenwert liegt bei 99,90€ und die Versandkosten ca. 5€. Die Rücksendung habe ich selbst bezahlt. Der Preis der neuen Sendung liegt jenseits der 200€. Händler möchte ich noch nicht nennen, da ich mit ihm diesbezüglich noch nicht gesprochen habe und ich mich im Vorhinein erstmal informieren möchte
JetStreamer ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:30 Uhr.


Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Forum SEO by Zoints
© 2009 FSL Verlag