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| Arbeiten & Geld verdienen in der IT-Branche Angebote und Fragen zu IT-Jobs |
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#1 |
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Elite
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Alter: 40
Beiträge: 1.429
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Hallo!
Ich werde ab 2. Mai in ein neues Dienstverhältnis einsteigen, bin aber momentan noch in einer unbefristeten "Eingewöhnungsarbeit" (gesundheitliche Gründe). Ich bin lt. Dienstvertrag als "technischer Angestellter" nach KV für Hotels angestellt, auf Teilzeitbasis (20h). Kündigen kann ich per 1. und 15. und habe jeweils 2 Wochen Kündigungsfrist. Der Chef weiß bescheid, nur wie kündige ich richtig? Muss ich jetzt erst am 15. April mein Kündigungsschreiben abgeben und kündige ich per 1. Mai oder ist es wurscht wann ich abgebe und ich kündige per 15. April und muss dann noch 2 Wochen Frist absitzen? (Nachdem ich eine schwerere Krankheit habe, will ich ungern auch nur wochenweise versicherungslos sein). |
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#2 |
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imho ist es so wie du gesagt hast, ab den Tag, wo du die Kündigung einreichst, musst du noch 2 Wochen arbeiten, außer ihr einigt euch anders (du und dein Chef)
ich würde in Sachen Versicherung direkt mit der Krankenversicherung Kontakt aufnehmen, damit hier keine Fehler passieren
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EnJoy * Kl. Anleitung, welche Infos bei Problemen benötigt werden * was ich nicht weiß, weiß Google bzw. vorm Posten Listen to Bart * BITTE, füttert keine Trolle, siehe auch Definition bzw. Merkbefreiung - Verordnung * Wie man Fragen richtig stellt |
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#3 |
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Inventar
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Wenn es dein Chef eh weiß warum nicht einvernehmlich zum Monatsletzten?
pong
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\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug Nicht klicken! Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten Verplattet |
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#4 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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Ganz einfach: Du überlegst, wann Du dort den letzten Arbeitstag haben möchtest (muss scheinbar bei Dir ein 15. oder ein Monatsletzter sein), dann schaust im Kalender nach, welches Datum 2 Wochen rückgerechnet ergibt und das ist das Datum, an welchem Du - spätestens - das Kündigungsschreiben Deinem jetzigen Chef überreichen musst. Du kannst natürlich auch früher das Schreiben abgeben, wichtig ist jedoch, dass Du unmissverständlich draufschreibst, was Dein letzter Arbeitstag sein wird. Unter letzter Arbeitstag versteht man dabei jenen Tag, an dem Du noch sozialversichert sein wirst. Das hat also nichts damit zu tun, dass Du vorher eventuelle Urlaube und Zeitausgleiche konsumierst. Diese Tage zählen auch noch als Arbeitstag.
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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#5 |
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Der Unvergleichliche
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Dem (Ausführungen von Satan!) ist nichts hinzuzufügen!
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