http://futurezone.orf.at/it/stories/252889/
bzw.
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bi...ts=&resmax=100
Zitat:
Am Dienstag entschied das höchste Gericht der EU, dass der Schutz persönlicher Daten grundsätzlich über den Interessen der Medienkonzerne und Rechteinhaber steht.
Er ist damit der Rechtsmeinung von EU-Generalanwältin Juliane Kokott gefolgt, die im Juli 2007 in ihrer Stellungnahme zu dem Fall geschrieben hatte, dass Internet-Provider keine Daten über Kunden, die Tauschbörsen nutzen, an die Inhaber oder Vertreter von Urheberrechten aushändigen müssten.
Persönliche Daten geschützt
Damit ist es EU-Mitgliedsländern erlaubt, ihre nationale Gesetzgebung so zu gestalten, dass Rechteinhaber im Rahmen von zivilrechtlichen Prozessen nicht auf die persönlichen Daten von Internet-Nutzern zugreifen dürfen.
Das Recht der Gemeinschaft verpflichte die Mitgliedsländer nicht dazu, eine Verpflichtung zur Offenlegung personenbezogener Daten im Rahmen zivilrechtlicher Prozesse einzuführen, um den Schutz von Urheberrechten zu gewährleisten, so das Gericht, das die nationalen Gesetzgeber zur Berücksichtigung der Grundsätze der Ausgewogenheit und Verhältnismäßigkeit erinnert.
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finde ich äusserst begrüssenswert, der schlussantrag der generalanwältin im sommer war ja schon richtungsweisen. insbesondere freut es mich auch persönlich, weil das urteil der argumentation in meiner diss voll recht gibt: bei der ausforschung von ip-adressen handelt es sich um verkehrsdaten, nicht um stammdaten. der ogh hatte 2006 anders entschieden und so die ip-erforschung, damals mittels richterlichem beschluss recht gegeben. somit dürft wohl auch die novelle des spg fallen
