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Alt 24.05.2007, 21:16   #1
snake22
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Registriert seit: 06.11.2006
Ort: Bezirk Tulln (NÖ)
Beiträge: 381


Standard Internetrecht bei Filmhosting

Ich habe eine Frage an die Rechtsexperten hier (die es hoffentlich gibt):

Ich plane, eine Seite im Stil von Youtube, natürlich viel kleiner und einfacher, aufzubauen. Sehr kostengünstig (also nicht einmal einen eigenen Server, sondern nur Webspace) und speziell für Brickfilmer.
(Brickfilms sind Stop-Motion-Animationsfilmchen mit Lego-Figuren anstatt der gängigeren Knetmasse)

Dazu hätte ich eine grundsätzliche Frage, wie das mit dem Recht steht.
Denn einige verwenden immer noch urheberrechtlich geschützte Musik zum Beispiel als Hintergrund oder wenn es um Verfilmungen wie einen Harry Potter-Trailer geht, ist das ganze noch ärger.

Kann man sich als Betreiber raushalten, wenn beim Upload dabei steht, dass keine Verantwortung übernommen wird und der Uploadende selbst verantwortlich ist, wenn er urheberrechtlich geschütztes Material hochlädt?

Oder wird der Betreiber trotzdem zur Verantwortung gezogen? So wie die heutige Welt ist, wird man ja gleich abgemahnt anstatt dass man erst einmal gebeten wird, ein Video von der Seite zu nehmen oder so.
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