![]() |
![]() |
|
![]() |
![]() |
|
Handy & Mobiltelefonie Alles über Handys, Handy-Games, Handy-Provider, GSM, UMTS - egal ob Android oder iOS - usw. |
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
![]() |
#1 |
gesperrt
Registriert seit: 21.12.2006
Beiträge: 180
|
![]() in österreich sind längere verträge als 12mon. rechtl. net zulässig.
was kosttet es nach 12 mon. zu kündigen,obwohl 24mon. vertrag? kann nix finden bei den AGB |
![]() |
![]() |
![]() |
#2 |
Gesperrt
Registriert seit: 25.07.2002
Beiträge: 197
|
![]() mal die "Strafgebühr" fürs günstige Handy dass du dir vermutlich um 0 eur genommen hast - ca. 79eur - und dann die restliche Grundgebühr.
du hast schon recht, sie sind nicht zulässig, aber das heisst nur dass du nach 12 monaten kündigen kannst, musst aber trotzdem die restlichen 12 monate grundgebühr nachzahlen und das auf einmal... also ich würds kündigen mit vertragsende und fertig laufen lassen... |
![]() |
![]() |
![]() |
#3 |
Veteran
![]() |
![]() Die Aussage von wegen eine längere Bindung als 12 Monate ist verboten ist so natürlich nicht richtig.
Die Kosten für das subventionierte Handy dürfen sehr wohl nachverrechnet werden, die restlichen Grundgebühren auch. Insofern macht ein früherer Ausstieg wenig Sinn. Dies ist nur mit einem außerordentlichen Grund möglich, z.B. Konkurs oder Tod des Vertragspartners (bei gleichzeitigem Unwillen des Erben den Vertrag zu übernehmen).
____________________________________
MfG, Leopold Tintera ------------------------------------------------------------------------------------------------- Live for nothing, but die for something! yesss: 0699/81284729 Tel.: 01/2362301 Skype: leopoldtintera |
![]() |
![]() |
![]() |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|