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Alt 28.02.2007, 16:07   #1
T.dot
Master
 
Registriert seit: 13.08.2003
Beiträge: 624


Standard Fernseherumtausch/Reperatur

Habe mir letzten Oktober einen neuen Röhrenfernseher gekauft. Inzwischen produziert der bei fast jedem Einschalten nach 5-10 Minuten einen leisen, aber hörbaren hochfrequenten Pfeifton für 10-30 Sekunden.

Nachdem ich ja noch innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf bin, möchte ich den natürlich umtauschen.
Um mir keinen Blödsinn erzählen zu lassen, wüsste ich vorher gern:
- Wie lange die Reperatur dauern darf
- bzw. ob ich sowieso ein Neugerät bekommen müsste (und wie lang das dauert darf, wenn nicht vorhanden)
- und was wäre, wenn der berühmte Vorführeffekt auftritt - dh. dort tritt der Fehler nicht auf
- ist evt. auf sonst was zu achten?

Danke für eure Infos,
mfg Thomas
T.dot ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2007, 20:04   #2
der_morpheus1
Elite
 
Registriert seit: 11.02.2001
Beiträge: 1.181


Standard

Hallo!
Kauf dir den neuen Konsument. Da steht einiges über das Thema Garantie.
Ich würde auf alle Fälle auf der Reklamation die Ursache vermerken lassen.
Lg. Morph.
____________________________________
Manche Menschen Leben deswegen noch weil es Ilegal ist Sie zu Töten.

Die Dummheit der Menschen und das Universum sind grenzenlos wobei ich mir beim Universum nicht sicher bin.
der_morpheus1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2007, 21:18   #3
Oli
<< Gayliebt >>
 
Benutzerbild von Oli
 
Registriert seit: 27.06.2000
Ort: www.KRENGLBACH.at
Alter: 60
Beiträge: 5.267

Mein Computer

Standard

Nachdem der Mangel in den ersten 6 Monaten nach Kauf aufgetreten ist, hast Du es relativ leicht - die Gewährleistung (NICHT GARANTIE) ist noch gegeben, die Beweislast, das der Mangel nicht bei Kauf vorhanden war, liegt beim Hersteller/Händler.

Somit kannst folgendes verlangen:

- Beseitigung des Manges, Berufung auf Gewährleistung

Der Händler (und nur der wo Du gekauft hast) kann Dir folgendes anbieten:

- Reparatur in einer angemessenen Frist
- Umtausch
- Rücktritt vom Kaufvertrag und Geld zurück

Alles andere wäre Kulanz, also bestehen kannst auf den Umtausch nicht.

Die Reparatur muss in einer angemessen Frist durchgeführt werden, sollte in diesem Fall 2-3 Wochen nicht überschreiten. Lass Dir einen geschätzten Termin (schriftlich) bestätigen, hält er diesen nicht ein, kannst Du eine angemessene Nachfrist setzen, z. B. wieder 2-3 Wochen, hält er diese wiederum nicht ein, kannst vom Kaufvertag zurücktreten (Geld zurück) oder einen Umtausch verlangen.

Wenn der Fehler vor Ort nicht auftritt, ist das auch kein Problem. Bekommst das Gerät retour, und der Fehler ist nicht behoben, darf dere Händler einmal nachbessern. Gelingt das nicht, Umtausch oder Geld zurück.

Alles klar?

Lg Oliver
____________________________________
lg Oliver

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Alt 01.03.2007, 08:35   #4
T.dot
Master
 
Registriert seit: 13.08.2003
Beiträge: 624


Standard

Danke für die Antworten!
T.dot ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2007, 10:46   #5
fredf
Inventar
 
Registriert seit: 01.11.2002
Beiträge: 4.023


Standard

Zitat:
Original geschrieben von Oli

Die Reparatur muss in einer angemessen Frist durchgeführt werden, sollte in diesem Fall 2-3 Wochen nicht überschreiten. Lass Dir einen geschätzten Termin (schriftlich) bestätigen, hält er diesen nicht ein, kannst Du eine angemessene Nachfrist setzen, z. B. wieder 2-3 Wochen, hält er diese wiederum nicht ein, kannst vom Kaufvertag zurücktreten (Geld zurück) oder einen Umtausch verlangen.
Auswändig weiss ich es nicht mehr was der Elektrohandel vor einigen Jahren mit der Industrie bezüglich annehmbarer Reparaturzeiten vereinbart hat. Es ist für die Gerätearten etwas unterschiedlich, liegt aber im Grossen und Ganzen im Bereich von 22,25 Tagen.
Eine Nachfrist braucht nur auf 14 Tage gesetzt zu sein.
fredf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2007, 19:42   #6
Ger_17
Master
 
Registriert seit: 26.12.2002
Alter: 41
Beiträge: 758


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Standard

Zitat:
Original geschrieben von Oli
Wenn der Fehler vor Ort nicht auftritt, ist das auch kein Problem. Bekommst das Gerät retour, und der Fehler ist nicht behoben, darf dere Händler einmal nachbessern. Gelingt das nicht, Umtausch oder Geld zurück.
dann sollte man sich auf jeden fall etwas schriftlich geben lassen, dass alles in ordnung ist!

bist du dir sicher das der händler nur 1x nachbessern darf??
Ger_17 ist offline   Mit Zitat antworten
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