WCM - Das österreichische Computer Magazin Forenübersicht
 

Zurück   WCM Forum > Rat & Tat > Handy & Mobiltelefonie

Handy & Mobiltelefonie Alles über Handys, Handy-Games, Handy-Provider, GSM, UMTS - egal ob Android oder iOS - usw.

Microsoft KARRIERECAMPUS

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 27.03.2006, 17:35   #1
ajw
Veteran
 
Registriert seit: 23.03.2000
Beiträge: 371


Standard sonderkuendigungsrecht bei one & handy

hallo
ich bin ja mobiltelefonmaessig leider nicht so am laufenden, daher die frage an die wissenden:
ich moechte aufgrund der angekuendigten vertragsaenderungen bei one von meinem sonderkuendigungsrecht gebrauch machen.
nun habe ich aber erst vor etwa einem halben jahr ein (subventioniertes) mobiltelefon zu diesem vertrag erhalten- meine frage: muss ich befuerchten, dass mir im zuge dieser vertragskuendigung noch unerwartete kosten fuer das handy verrechnet werden, oder hat da one einfach "pech g'habt"?
die naeheliegende anfrage bei one selbst, war leider nicht sehr aussagekraeftig, und daher wuerde ich es gern genau wissen, bevor ich das kuendigungsschreiben abschicke.
rgds
ajw
ajw ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2006, 08:26   #2
pc.net
Aussteiger
 
Benutzerbild von pc.net
 
Registriert seit: 07.10.2001
Ort: Nettistan
Beiträge: 12.997

Mein Computer

Standard

welche "vertragsänderung" gibt es jetzt bei one, aufgrund derer du ein sonderkündigungsrecht hast? meist ändern die mobilfunkbetreiber die verträge erst nach der bindungsdauer bei den einzelnen verträgen, damit ihnen die leute nicht reihenweise weglaufen ... oder gibt es eine AGB-änderung?

ansonsten: auch beim sonderkündigungsrecht gilt, dass du die subvention als vertragsbestandteil mit deiner gegenleistung erfüllen mußt oder die im vertrag vereinbarte "konventionalstrafe" zahlen mußt ...
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
pc.net ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2006, 14:49   #3
zuckerlschlecker
gesperrt
 
Registriert seit: 08.02.2006
Beiträge: 81


Standard Re: sonderkuendigungsrecht bei one & handy

Zitat:
Original geschrieben von ajw
hallo
ich bin ja mobiltelefonmaessig leider nicht so am laufenden, daher die frage an die wissenden:
ich moechte aufgrund der angekuendigten vertragsaenderungen bei one von meinem sonderkuendigungsrecht gebrauch machen.
nun habe ich aber erst vor etwa einem halben jahr ein (subventioniertes) mobiltelefon zu diesem vertrag erhalten- meine frage: muss ich befuerchten, dass mir im zuge dieser vertragskuendigung noch unerwartete kosten fuer das handy verrechnet werden, oder hat da one einfach "pech g'habt"?
die naeheliegende anfrage bei one selbst, war leider nicht sehr aussagekraeftig, und daher wuerde ich es gern genau wissen, bevor ich das kuendigungsschreiben abschicke.
rgds
ajw
verträge können bei änderungen innerhalb eines monates sofort gekündigt werden,auch wenn es billiger wird!

Ob du für dein Handy dann was zahlen musst weis ich nicht,aber zurückgeben kannst du es immer.
Aber ich glaube gelesen zu haben das man nichts zahlen muss.
zuckerlschlecker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2006, 14:52   #4
zuckerlschlecker
gesperrt
 
Registriert seit: 08.02.2006
Beiträge: 81


Standard

Zitat:
Original geschrieben von pc.net
welche "vertragsänderung" gibt es jetzt bei one, aufgrund derer du ein sonderkündigungsrecht hast?
Die Änderung der AGB muss ich ja nicht zustimmen,daher kann ich aussteigen.
zuckerlschlecker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2006, 07:57   #5
pc.net
Aussteiger
 
Benutzerbild von pc.net
 
Registriert seit: 07.10.2001
Ort: Nettistan
Beiträge: 12.997

Mein Computer

Standard

und welche AGB-änderung gibts jetzt? find nirgends was
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
pc.net ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2006, 09:43   #6
zed
Inventar
 
Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458


Standard

Zitat:
Original geschrieben von pc.net
und welche AGB-änderung gibts jetzt? find nirgends was
du willst bloss kündigen
____________________________________
Best regards, ZeD

--
\"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal)
--
\"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles)
zed ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2006, 13:31   #7
pc.net
Aussteiger
 
Benutzerbild von pc.net
 
Registriert seit: 07.10.2001
Ort: Nettistan
Beiträge: 12.997

Mein Computer

Standard

Zitat:
Original geschrieben von zed
du willst bloss kündigen
sag mir nicht, was ich will ... das weiß ICH besser als du
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
pc.net ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2006, 16:03   #8
Tarjan
Quantensingularität
 
Registriert seit: 28.09.2000
Alter: 55
Beiträge: 8.336


Tarjan eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Mich würde jetzt aber auch interessieren welche angekündigten Vertragsänderungen dies sind. Hier redet ja jeder nur um den heißen Brei.
____________________________________
Was ist klein, grün und dreieckig?
Ein kleines grünes Dreieck!


Bahnübergänge sind die härtesten Drogen der Welt! Ein Zug und du bist weg!
Tarjan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2006, 19:54   #9
zechenkas
Veteran
 
Registriert seit: 26.02.2006
Beiträge: 279


Standard

Zitat:
Original geschrieben von pc.net
und welche AGB-änderung gibts jetzt? find nirgends was

ich glaube er meint die

gültig ab 15.04.2006
____________________________________
Wenn man diese CD rückwärts abspielt, spielt sie satanische Verse...
...noch schlimmer: Wenn man sie vorwärts abspielt, installiert sie WindowsXP!
zechenkas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2006, 22:15   #10
solvency
Master
 
Registriert seit: 21.11.2001
Beiträge: 562


Standard Re: Re: sonderkuendigungsrecht bei one & handy

Zitat:
Original geschrieben von zuckerlschlecker
verträge können bei änderungen innerhalb eines monates sofort gekündigt werden,auch wenn es billiger wird!

da irrst du dich! das sonderkündigungsrecht besteht nur wenn eine partei (in diesem fall der kunde) benachteiligt wird.

sollte es billiger werden ist dies eine begünstigung und du kannst das sokü-recht nicht nutzen.
____________________________________
--Gruß an die Welle!--
solvency ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:21 Uhr.


Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Forum SEO by Zoints
© 2009 FSL Verlag