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Alt 13.02.2006, 11:15   #1
midas
Master
 
Registriert seit: 21.12.2002
Alter: 36
Beiträge: 606


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Standard eBay Rechtsfrage

Hi!
Ich habe einen Touchscreen aus einer Insolvenz an irgendwen in Deutschland verkauft. Habe das Teil vorher nur mal eingesteckt und geschaut ob er soweit geht, war ok, und habe ihn als ungetestet verkauft, aber hingeschrieben, dass er sich mal einschaltet.
Habe auch hingeschrieben, dass ich den ohne Garantie und Rückgaberecht verkaufe.

Jetzt schreibt mir der eine email, dass er mir das Ding wieder zurückschickt, weil es nicht der Beschreibung entspricht, als Grund gibt er an, dass ein Kratzer auf dem Display war. Der ominöse Kratzer war bei mir nicht, ich vermute jetzt, dass er den Touchscreen nicht braucht oder er nicht geht oder sonst irgendwas.

Er will ihn jedenfalls zurückschicken und sein Geld, in wie fern muss ich das Ding jetzt annehmen und ihm sein Geld geben, weil mich interessiert der Aufwand nicht, den wieder zu verkaufen, usw.

Vielen Dank für eure Ratschläge.
midas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2006, 12:44   #2
pc.net
Aussteiger
 
Benutzerbild von pc.net
 
Registriert seit: 07.10.2001
Ort: Nettistan
Beiträge: 12.997

Mein Computer

Standard

wenn das gerät unter zeugen unbeschädigt verpackt (photos) wurde und der kratzer nicht vorhanden war (bzw. dieser kratzer, sofern er schon vorhanden war, keine betriebsbeeinträchtigung darstellt) stehen deine chancen IMHO gut ...

um eine genauere beurteilung abgeben zu können müßte natürlich das gerät im jetzigen zustand zu sehen sein und die genaue von dir bei der auktion eingestellte beschreibung ...

wenn du dir sicher bist im recht zu sein, einfach die annahme verweigern und abwarten, ob der käufer den rechtlichen weg einschlägt ...

wenn du dir aber unsicher bist, oder rechtliche schwierigkeiten vermeiden willst, dann nimm das gerät zurück und verkauf es mit noch detaillierterer beschreibung ...
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 13.02.2006, 14:42   #3
midas
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OK, Zeugen gibt es keine, da ich das Teil nur kurz angesteckt und ein paar Fotos gemacht habe und nacher wieder in die Kiste.
Dann werde ich 2.eres tun, ist einfacher.
midas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2006, 14:54   #4
Boot
Master
 
Registriert seit: 13.06.2005
Beiträge: 621


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Wie gut sind die Photos? Hast Du die Seriennummer des Geräts irgendwo aufgenommen?

Angeblich gibt es Menschen die zu ihren kaputten Geräten baugleiche ersteigern und austauschen. OHNE dies jetzt hier als gegeben anzunehmen. Es könnte sich ja auch um einen Transportschaden handeln.

Möglich ist beides.
Boot ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2006, 15:10   #5
midas
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Registriert seit: 21.12.2002
Alter: 36
Beiträge: 606


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Ich habe kein Foto der Seriennummer, ich hab sie aber abgeschrieben und in der Auktionsbeschreibung angegeben.
Kann ich von dem verlangen, dass ich ihm die Versandspesen nicht zurückerstatte?
midas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2006, 15:20   #6
blauesau
Hero
 
Registriert seit: 08.04.2003
Beiträge: 821


Standard

Studier mal die AGB und/oder kontaktier Ebay. Nachdem es sich um einen Privatverkauf handelt, hat der Käufer ja keine Garantie- oder Umtauschansprüche?!

Wer sagt denn, dass er den Kratzer nicht selbst reingemacht hat?

Also ich würde mich erstmal absichern (denke, du bist auf der sicheren Seite) und dann die Annahme verweigern.
blauesau ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2006, 15:35   #7
Fragender
Veteran
 
Registriert seit: 08.10.2002
Beiträge: 219


Standard

Um welchen Betrag handelt es sich dabei? Der Aufwand, dass ganze auf Rechtswegen zu klären ist gewaltig. Man sollte am Anfang wirklich abschätzen, ob es sich wirklich lohnt, oder ob ein erneutes hineinstellen ins ebay nicht einfacher wäre.
Fragender ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2006, 17:42   #8
zuckerlschlecker
gesperrt
 
Registriert seit: 08.02.2006
Beiträge: 81


Standard

Zitat:
Original geschrieben von blauesau
Studier mal die AGB und/oder kontaktier Ebay. Nachdem es sich um einen Privatverkauf handelt, hat der Käufer ja keine Garantie- oder Umtauschansprüche?!

nur wenn ausdrücklich geschrieben!
Wenn nicht,dann hat man volle ANsprüche.
zuckerlschlecker ist offline   Mit Zitat antworten
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