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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#1 |
Master
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![]() Hi!
Ich habe einen Touchscreen aus einer Insolvenz an irgendwen in Deutschland verkauft. Habe das Teil vorher nur mal eingesteckt und geschaut ob er soweit geht, war ok, und habe ihn als ungetestet verkauft, aber hingeschrieben, dass er sich mal einschaltet. Habe auch hingeschrieben, dass ich den ohne Garantie und Rückgaberecht verkaufe. Jetzt schreibt mir der eine email, dass er mir das Ding wieder zurückschickt, weil es nicht der Beschreibung entspricht, als Grund gibt er an, dass ein Kratzer auf dem Display war. Der ominöse Kratzer war bei mir nicht, ich vermute jetzt, dass er den Touchscreen nicht braucht oder er nicht geht oder sonst irgendwas. Er will ihn jedenfalls zurückschicken und sein Geld, in wie fern muss ich das Ding jetzt annehmen und ihm sein Geld geben, weil mich interessiert der Aufwand nicht, den wieder zu verkaufen, usw. Vielen Dank für eure Ratschläge. |
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#2 |
Aussteiger
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![]() wenn das gerät unter zeugen unbeschädigt verpackt (photos) wurde und der kratzer nicht vorhanden war (bzw. dieser kratzer, sofern er schon vorhanden war, keine betriebsbeeinträchtigung darstellt) stehen deine chancen IMHO gut ...
um eine genauere beurteilung abgeben zu können müßte natürlich das gerät im jetzigen zustand zu sehen sein und die genaue von dir bei der auktion eingestellte beschreibung ... wenn du dir sicher bist im recht zu sein, einfach die annahme verweigern und abwarten, ob der käufer den rechtlichen weg einschlägt ... wenn du dir aber unsicher bist, oder rechtliche schwierigkeiten vermeiden willst, dann nimm das gerät zurück und verkauf es mit noch detaillierterer beschreibung ...
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#3 |
Master
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![]() OK, Zeugen gibt es keine, da ich das Teil nur kurz angesteckt und ein paar Fotos gemacht habe und nacher wieder in die Kiste.
Dann werde ich 2.eres tun, ist einfacher. |
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#4 |
Master
![]() Registriert seit: 13.06.2005
Beiträge: 621
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![]() Wie gut sind die Photos? Hast Du die Seriennummer des Geräts irgendwo aufgenommen?
Angeblich gibt es Menschen die zu ihren kaputten Geräten baugleiche ersteigern und austauschen. ![]() Möglich ist beides. |
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#5 |
Master
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![]() Ich habe kein Foto der Seriennummer, ich hab sie aber abgeschrieben und in der Auktionsbeschreibung angegeben.
Kann ich von dem verlangen, dass ich ihm die Versandspesen nicht zurückerstatte? |
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#6 |
Hero
![]() Registriert seit: 08.04.2003
Beiträge: 821
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![]() Studier mal die AGB und/oder kontaktier Ebay. Nachdem es sich um einen Privatverkauf handelt, hat der Käufer ja keine Garantie- oder Umtauschansprüche?!
Wer sagt denn, dass er den Kratzer nicht selbst reingemacht hat? Also ich würde mich erstmal absichern (denke, du bist auf der sicheren Seite) und dann die Annahme verweigern. |
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#7 |
Veteran
![]() Registriert seit: 08.10.2002
Beiträge: 219
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![]() Um welchen Betrag handelt es sich dabei? Der Aufwand, dass ganze auf Rechtswegen zu klären ist gewaltig. Man sollte am Anfang wirklich abschätzen, ob es sich wirklich lohnt, oder ob ein erneutes hineinstellen ins ebay nicht einfacher wäre.
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#8 | |
gesperrt
Registriert seit: 08.02.2006
Beiträge: 81
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![]() Zitat:
Wenn nicht,dann hat man volle ANsprüche. |
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