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Alt 21.12.2005, 12:04   #1
kikakater
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Standard Klingeltonabos für Jugendliche sittenwidrig

Klingelton-Geprellte bekommen Geld zurück

Da Jugendliche nachweislich nicht über genug Lebenserfahrung verfügen, um mit nicht genauer Kennzeichnung von Klingeltonabos rechtlich umzugehen (Unzumutbarkeit), bekommen Nutzer von Klingeltonrückrufen ihr Geld zurück.

Von der Dauerbelästigung mit TV Werbung für Klingeltöne untertags einmal ganz abgesehen.
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Alt 21.12.2005, 12:12   #2
pearl
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ich würde die jugendlichen dafür doppelt bestrafen.
denn jeder der auf so etwas reinfällt gehört bestraft.

die frage ist aber jetzt,wie beweist man das man gelinkt worden ist?
man hat ja die AGB akzeptiert.
und kinder haben offiziell gar kein handy,da die rechnung auf den erziehungsberechtigten läuft.

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Alt 21.12.2005, 12:22   #3
kikakater
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Da sowohl Eltern wie auch Kinder für sich zu nehmen sind, haften Eltern bei Rechtsproblemen und Schäden nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht.

Außerdem werden bei Abos Kinder und Jugendliche geschädigt, da Heranwachsende bis 19 Jahre eingeschränkt geschäftsfähig sind.

Selbst rechtsgültige Verträge, die sogar nach Erreichen des 16.Lebensjahres abgeschlossen wurden, können beeinsprucht und rückgängig gemacht werden. Diese Regelung gilt bis zum Ende des 19.Lebensjahres. Weitergehende Präzisierungen kann man in der kostenlosen Rechtsberatung der jeweiligen Verwaltung oder bei einem Bezirksgericht erhalten, da ich die Materie nicht im Detail kenne.
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Alt 21.12.2005, 12:28   #4
pearl
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kein Provider in österreich nimmt jugendliche unter 18,ohne unterschrift des erziehungsberechtigten,unter vertrag.

die gründe liegen auf der hand.
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Alt 21.12.2005, 12:44   #5
kikakater
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Abgesehen davon, daß Internet in Österreich im Gegensatz z.B. zu Deutschland (20 Euro echte Flatrate) und Schweden (44 Euro für eine 8 Mbit Leitung) usw. auch für Erwachsene ein teures Übel darstellt, haben Familien durchaus die Möglichkeit Switches einzusetzen.

Andere Regelungen in Verträgen sind nicht alltagskonform. Da sich Einschränkungen nur auf Transferkontingente beziehen können.

Mehrfachnutzung eines Anschlusses innnerhalb eines Haushaltes entspricht den Gepflogenheiten und ist bei Ausschlußregelungen im Anbietervertrag gerichtlich zu kassieren.
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Alt 21.12.2005, 15:16   #6
Wembley
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Das alles ist bei österreichischen Konsumentenschützern und der RTR schon lange ein Thema. Hier ein Artikel vom Jänner 2005:

http://help.orf.at/?story=2279
Zitat:
Im Prinzip können Eltern mit ähnlichen bösen Überraschungen die Mehrwertkosten beim Netzbetreiber beeinspruchen, sagt Gregor Goldbacher von der Rundfunk und Telekom Regulierungsbehörde RTR. Der Betreiber müsse dann natürlich auch bei Mehrwertdiensten überprüfen, ob dieses Mehrwertdienst-Rechtsgeschäft korrekt zustande gekommen sei.

Das ist bei Minderjährigen nicht der Fall, da diese zu derartig kostspieligen Geschäftsabschlüssen noch gar nicht berechtigt sind.
Eine klare Aussage, wie ich finde. Die Klingeltonanbieter meinen aber:
Zitat:
"Wenn Eltern einem ihrer Kinder ein Mobiltelefon zur Nutzung zur Verfügung stellen, so haften sie gegenüber den Netzbetreibern für die dadurch entstandenen Kosten."
Eine umstrittene Ansicht, denn im allgemeinen wird den Kindern das Handy ja nur zum Telefonieren und zum SMS versenden überlassen. Drittanbieter, die einen eigenen Vertrag mit dem Kunden abschließen, gehören da nicht dazu. Dies meint laut Artikel auch der Jurist von der RTR:

Zitat:
....denn es gibt ein eindeutiges Urteil des obersten Gerichtshofs zur so genannten "Zweivertrags-Theorie", betont RTR-Jurist Goldbacher.

Die besagt, dass der Vertrag, den ein Anschlussteilnehmer mit seinem Mobilfunkanbieter hat gesondert zu sehen ist vom Vertrag des konkreten Anrufers und dem Diensteanbieter – im konkreten Fall also vom Vertrag zwischen Klingelton-Anbieter und Kind.
P.S.: Meines Wissens nach ist Jamba noch nie vor Gericht gegangen, wenn die Erziehungsberechtigten die von einem Minderjährigen abgeschlossenen Abos nicht bezahlt haben. Der Grund ist offensichtlich der, dass Jamba hier keinen aus deren Sicht negativen Präzedenzfall schaffen möchte.

Gruß
Wembley
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Alt 21.12.2005, 16:36   #7
kikakater
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Zitat:
Eltern können Kids sperren lassen
Auch in anderen Ländern häufen sich die Beschwerden über die undurchsichtigen Vertragsbedingungen von Klingelton-Anbietern wie Jamba. Der Industrie wird dabei vorgeworfen, die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen.

Auf Grund der Kritik hat Jamba nun auch in Österreich und Deutschland eine "Kindersicherung" für seine Angebote eingeführt.

Eltern können über die Jamba-Website ab sofort die Mobiltelefonnummer ihrer Kinder für Downloads sperren lassen.
Freibrief für SPAM und Seriendatenvermarkter.

Wie einfältig muss man sein um irgendeine Datenzahl irgendwo so einfach einzugeben und auf das Christkind zu hoffen, das dann alles wieder gut macht.

Die piesacken einen dann bis zum Abwinken, ähnlich aufgehenden Fenstern und Massenemails, nur mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit und weitaus nervenaufreibender, weil man pro Fall ein oder mehrmals urgieren muß.

Beispiel Firma Schober (Adresshändler).

Einfach so einen Anruf bekommen von Tele2 (einer Firma, die außer 0800 xy) fast nicht zu erreichen ist.

Dort wurde nach x Mal hin und her dieser Adresshändler genannt.

"Wir haben ihre Adresse nicht gespeichert" (Firma Schober) nach x maligem Auffordern die Quelle der Daten zu nennen und die Art, den Inhalt und den Umfang der Daten, die gespeichert sind.

In Österreich gibt es zwar ein "Opt In". Nur wird dies geflissentlich links liegen gelassen.

Ich kann vor solchen Telcos (ähnlich wie Arcor in Deutschland) nur warnen.
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Alt 21.12.2005, 18:00   #8
schichtleiter
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geteert und gefedert gehören das jamba-gsindl!
akustische umweltverschmutzung!
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Alt 21.12.2005, 22:22   #9
Wembley
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Beiträge: 135


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Zitat:
Eltern können über die Jamba-Website ab sofort die Mobiltelefonnummer ihrer Kinder für Downloads sperren lassen.
Eine Augenauswischerei. Sollen jetzt Eltern jedem Drittanbieter (es gibt ja nicht nur Jamba bzw. Klingeltöne und Logos) hinterherhecheln und bei jedem einzeln die Angebote sperren lassen?

Es ist schon äußerst bedenklich, dass die Handyfirmen für solche "Dienste" das Inkasso übernehmen. Noch dazu ohne die Kundschaft zu fragen, ob sie die Abrechnung solcher Angebote überhaupt als Bestandteil in ihrem Vertrag einbezogen haben möchte. Auch hier wären Opt-in-Lösungen zu bevorzugen.

Gruß
Wembley
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Alt 21.12.2005, 23:13   #10
abcxyz
Veteran
 
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Beiträge: 372


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Ja liebe Eltern, Politiker, Konzerne:
Gebt den Jugendlichen Handys, denn wir älteren sind ja auch nicht ohne sie ausgekommen, was uns ja schlimmes angetan hat, so ohne "Freunde" übers Telefon.
Und Computerspiele wie Egoshooter um sie richtig zu erziehen und zu braven Konsumenten zu machen und nichts mehr zu hinterfragen.
Und hasserfüllte Musik von Satanisten udgl, damit sie dem "Größten" in der Welt folgen können.
Und Kredite zu günstigen Zinsen, um ihnen das Bankwesen (den Egoismus) näher bringen zu können.

Was wir aus unseren Kindern machen, haben wir dann erreicht in dieser Welt und wird gegen uns sprechen.
Haben ja schon die vor uns vieles "erreicht".

Sorry, bin Misanthrop...MfG.
____________________________________
Life is living *ggg*
Lebt nicht das Leben, seid es!
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