Würgen wachsende Lizenzgebühren den UMTS-Markt ab?
Die Problematik ist beim Mobilfunk genauso vorhanden wie bei den WMV9 Dateien.
Wer (Legislative) jemandem anderen (Jungfirma) - bei Strafandrohung des darunter zu leiden Habenden (privat- und p2p tauschender, jedenfalls nicht raubkopierender Konsument) - verbietet, gegen eine Multimediapauschale an Inhalte jeglicher Natur außer Kinderpornografie und Software heranzukommen, kann die Gefängnisse mit den dagegen Verstossenden füllen, vernichtet gerade durch die Weigerung eine Multimediapauschale und das p2p wie auch das Broadcasten via Mobilfunk oder Internet pauschal abzugeltend zuzulassen Jobs.