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IT-Security Rat & Tat bei Fragen und Problemen zu Computer-, Netzwerk- und Daten-Sicherheit

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Alt 29.04.2005, 11:31   #1
CowboyAl
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Standard Gesetzeslage bei lokalem Einbruch in den PC?

Kann mir da jemand helfen, bzw weiss jemand bescheid?
Folgendes:
Ich wohne in einem Studentenheim und muss mein Zimmer mit jemand anderen teilen.

Dieser Mitbewohner hat, während meiner Abwesenheit, laut meinem Keylogger, den ich aus Sicherheitsgründen am PC installiert habe, einen Passwortgrabber laufen lassen.

Inwieweit ist das strafbar, weiss das jemand?
Kann ich irgendwie gegen den vorgehen?

Und wie sicher ich den PC nun am besten während dem Betrieb ab?
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Alt 29.04.2005, 13:01   #2
bully
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Standard Re: Gesetzeslage bei lokalem Einbruch in den PC?

Zitat:
Original geschrieben von CowboyAl
Ich wohne in einem Studentenheim und muss mein Zimmer mit jemand anderen teilen.
Über die Gesetzeslage kann ich dir leider nichts sagen, aber so wie ich das sehe, solltest du mit der Heimleitung wegen eines Zimmergenossenwechsels reden. Auf der Basis geht ihr euch irgendwann an die Gurgel.

lg
bully
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Alt 29.04.2005, 14:35   #3
Oli
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Grundsätzlich ist das strafbar, da - wenn es sich um Deinen PC handelt - der andere darauf nichts zu suchen hat.

Den Beweis musst jedoch Du erbringen, und das wird wohl schwierig werden.

Ich würde - wenns noch geht, mit ihm mal entspannt darüber sprechen, und vor allem Deinen PC besser absichern (Kennwort, etc.).

Ciao Oliver
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Alt 29.04.2005, 20:57   #4
CowboyAl
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Beiträge: 344


Standard

Beweisen kann ich es dadurch, dass ich alles was er gemacht hat, über einen Keylogger gespeichert habe.
Man kann aus den Logs genau sehen, was er wo downgeloadet hat, wie oft er das Passwort knacken probiert hat usw.

Reden hab ich natürlich schon vorher versucht....
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Alt 30.04.2005, 10:22   #5
Oli
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Beiträge: 5.267

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Die Frage ist, ob der Keylogger als Beweis genügt (es könnte ja auch eine andere Person vor dem PC gesessen sein, oder loggt das Proggis auch die Faces mit?).

Ciao Oliver
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lg Oliver

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Alt 30.04.2005, 11:22   #6
catch17
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Beiträge: 1.307


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also des is wirklich ein starkes stück...

würde auf jedenfall meldung bei der heimleitung machen - mit den keylogger logs kannst jedenfalls nachweisen dass überhaupt jemand an deinem rechner war - wars nicht der zimmerkollege dann war 'unbefugter' im zimmer...
weiters würd ich zimmerwechsel des kollegen 'verlangen' ...

außerdem würd ich mir ernsthaft eine strafanzeige überlegen... einen pc 'unbefugt' in betrieb zu nehmen is schon schlimm genug aber auch noch einen passwortgrabber 'drüberlaufen' zu lassen is kriminell!!
(außerdem wär strafanzeige eine möglichkeit bei einem schadensfall dich von eventuellen haftungsansprüchen dritter zu distanzieren )

würd an deiner stelle mal zu einer rechtsberatung (magistrat, gemeinde, uni,..) gehen und nachfragen....

zum künftigen absichern des rechners:
würd hd-wechselrahmen einbauen und platte bei nichtanwesenheit rausnehmen und wegschließen bzw. mitnehmen...
weiters 'lange' benutzerkennwörter mit sonderzeichen...
bei allen 'wichtigen' accounts die du hast (uni-zugang, email-konten, webserver-konten, wcm-forums-login ,... würd ich jetzt passwort ändern (lassen)

hast mein mitgefühl mit so einem a**** das zimmer teilen zu müssen ...

lg,
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...wenn Ihr hungert, wenn Ihr dürstet - ihr seit nicht allein, wenn Ihr krank seit wenn Ihr leidet - Ihr seit nicht allein -- ER kümmert sich auch um andere NICHT
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Alt 30.04.2005, 23:12   #7
The_Lord_of_Midnight
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Beiträge: 19.154

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ich würde etwas nachdenken, bevor ich sowas wie eine strafanzeige mache. denn auch ein keylogger ist wahrscheinlich nicht ganz unproblematisch.

wem gehört eigentlich der pc ? ist das vereinbart, daß ihr beide daran arbeiten dürft ? oder ist das dein privateigentum ? wenn er dir privat gehört, warum definierst du nicht einfach ein passwort und fertig ?
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Alt 30.04.2005, 23:26   #8
red 2 illusion
Inventar
 
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Beiträge: 4.079


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.


Ein Password soll Studenten einer InformatikUni von was ganau abhalten
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Alt 30.04.2005, 23:46   #9
catch17
Elite
 
Registriert seit: 27.04.2002
Beiträge: 1.307


Standard

also ein keylogger per se is sicher völlig unproblematisch , der einsatz am arbeitsplatz-rechner zur mitarbeiterüberwachung is problematisch, oder am rechner dritter...

an meinem eigenen privaten rechner darf ich natürlich loggen was ich will... und ich gehe davon aus dass wir über seinen privaten rechner sprechen.
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Alt 01.05.2005, 11:34   #10
@!.-:;,-_#+
gesperrt
 
Registriert seit: 19.03.2005
Beiträge: 321


Standard

machst du dich nicht auch strafbar?
du hast ja seine aktivitäten geloggt,damit hast aber keine chance.

ich denke du ist selber schuld,gib deinen pc ein einschaltpassword.
@!.-:;,-_#+ ist offline   Mit Zitat antworten
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