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Alt 04.10.2004, 08:33   #1
Mitglied
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Beiträge: 113


Standard ebay Händlern droht das aus!

Sollte der deutsche Bundesgerichtshof entscheiden, dass Auktionen auf eBay keine herkömmlichen Versteigerungen darstellen, hätte dies gravierende Konsequenzen für das Kaufen und Verkaufen im populären Internet-Auktionshaus.

Dann stünde fest, dass gewerbliche Anbieter, die bisher keine Widerrufsbelehrung in ihrem Angebot platziert hatten und ein Widerrufsrecht generell ablehnten, gegen die Vorschriften des Fernabsatzrechts verstießen, sagte Holger Gaspers von der Düsseldorfer Kanzlei Strömer Rechtsanwälten zum Nachrichtenmagazin "Focus".

Die Entscheidung steht angeblich unmittelbar bevor.


na endlich!
Mir persönlich sind diese "powerseller" sowieso ein Dorn im Auge.
Wenn man was ersteigert hatte von denen,musste man wochenlange auf die Ware warten,nur weil sie zur Zeit nicht lieferbar sind.
Wenn ich was anbiete muss die Ware vorhanden sein.
Als privater darf ich auch nicht so handeln.

endlich mal gute Meldungen von ebay.
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