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Alt 04.08.2004, 22:21   #1
thyrver
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Standard A1 und Kundensupport

Hallo

Ich hab ein Problem mit dem neuen A1 Handy meiner Mutter und in Folge ein Problem mit A1 selbst:

Vor 3 Wochen hat sie sich in einem A1-Shop ein Handy gekauft (Sony Ericsson T230). Da sie nicht viel telefoniert aber in alle Netze hat sie sich für diesen easy Tarif entschieden, A1 wurde deshalb gewählt, da die Netzabdeckung in bestimmten Gebieten notwendig war. Aufjedenfall hat die Anschaffung nix gekostet, dafür kostets halt jetzt im Monat, soweit so gut.

Nach einer gewissen Einlaufphase bemerken wir, dass der Akku das Handy keine 24h versorgen kann, auch wenn nur Standby läuft. Das is natürlich nicht in Ordnung. Deswegen war sie gestern beim A1-Shop. Dort wurde ihr gesagt, das es jetzt zu spät ist, das Handy zu tauschen, sie hätte innerhalb einer Woche kommen müssen. Es wurde nur der Akku getauscht. Na gut.

Der neue Akku wurde geladen, und war heute bereits wieder leer, keine 15h später. Also wieder zum Shop. Dort wurde ihr jetzt gesagt, dass sie das Handy einschicken, sie bekommt dafür halt irgendein gebrauchtes Ersatzhandy.

Es wird bei A1 also ein offensichtlich defektes Gerät nach 3 Wochen Benutzungsdauer nicht getauscht. Auf die Frage an den Verkäufer ob er das bei einem anderen neuen Gerät (Staubsauger o.ä.) auch so erwarten würde meinte der "natürlich nicht", auf die Frage ob er das bei einem neuen Handy erwarten würde meinte er "natürlich auch nicht, aber er würde sich eines um 500Euro kaufen" (jetzt kann man natürlich spekulieren was das alles heissen soll).

Soweit zur Geschichte. Was meints ihr, sollte das so sein? Wenn nicht, kann man dagegen was tun? Und wenn ja, was und wie?

Danke fürs Lesen.
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Alt 04.08.2004, 22:28   #2
pc.net
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naja, gemäß gewährleistungsrecht kann der händler nachbessern - und das kann auch ein reparaturversuch sein ... zwar nicht kundenfreundlich aber IMHO rechtlich in ordnung ...

http://www.konsument.at/seiten/p2358.htm
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No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 04.08.2004, 23:34   #3
hometown
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Standard Hallo

Leider sind da die Hersteller zu den Händlern nicht gerade entgegenkommend, und somit wird dann der Typische Rep-Versuch durchgespielt, solange diese Praxis nicht mehr rechtlich eingeschränkt wird, bleibt es so.

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Alt 05.08.2004, 08:23   #4
Oli
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Die Vorgangsweise ist rechtlich OK.

Meist bieten aber die A1-Shops (kostenlose) Leihandys an - hast Du danach gefragt bzw. wurde angeboten?

Ciao Oliver
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Alt 05.08.2004, 08:35   #5
pc.net
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Standard Re: A1 und Kundensupport

Zitat:
Original geschrieben von fabsi
...

Der neue Akku wurde geladen, und war heute bereits wieder leer, keine 15h später. Also wieder zum Shop. Dort wurde ihr jetzt gesagt, dass sie das Handy einschicken, sie bekommt dafür halt irgendein gebrauchtes Ersatzhandy.

...
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Alt 05.08.2004, 11:08   #6
maxb
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Zitat:
Original geschrieben von pc.net
naja, gemäß gewährleistungsrecht kann der händler nachbessern - und das kann auch ein reparaturversuch sein ... zwar nicht kundenfreundlich aber IMHO rechtlich in ordnung ...

http://www.konsument.at/seiten/p2358.htm
Hast du deinen link gelesen?

Zitat:
Der Übernehmer (in der Regel der Kunde bzw. der Konsument) kann zunächst – unabhängig von der Art des Mangels – nur Verbesserung oder Austausch verlangen.
Der Kunde kann den Austausch verlangen und muss nicht mit einer Nachbesserung einverstanden sein. Im Falle eines Handys ist das für den Verkäufer auch zumutbar.
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www.maxb.cc
und www.bikeandbeer.info
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Alt 05.08.2004, 11:11   #7
maxb
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Zitat:
Original geschrieben von Oli
Die Vorgangsweise ist rechtlich OK.

Meist bieten aber die A1-Shops (kostenlose) Leihandys an - hast Du danach gefragt bzw. wurde angeboten?

Ciao Oliver
nein. ist es nicht. wenn nach dem 1. misslungenen versuch im 2. anlauf kein neues handy über die theke wandert, dann wird der vertrag gewandelt. ein handy ist schließlich kein auto.
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Alt 05.08.2004, 11:46   #8
thyrver
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Zitat:
Original geschrieben von maxb
Wenn nach dem 1. misslungenen versuch im 2. anlauf kein neues handy über die theke wandert, dann wird der vertrag gewandelt. ein handy ist schließlich kein auto.
Ist als erster Versuch der Akkutausch zu verstehen? Und wenn ja, wie ist der Vertrag zu wandeln? Auf Ansinnen des Käufers oder des Verkäufers?

Selbst wenn A1 im Sinne des Rechts, das dem Kunden zugestanden wird, handelt (also Garantie/Gewährleistung), ist es doch ein recht unschönes Beispiel für die Kulanz des Unternehmens. Von T-Mobile und One weiß ich, dass sie auf solche Fälle und auch wesentlich Krassere (sogar mit Eigenverschulden) mit dem sofortigem Austausch reagiert haben. (Wovon ich mir natürlich was kaufen kann...)
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Alt 05.08.2004, 12:22   #9
renew
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Mal ganz unabhängig von der Garantie-/Kulanzfrage:
War das Handy mit dem neuen Akku nach der 1. Ladung schon wieder nach 15h leer?

Weil Akkus brauchen einige komplette Zyklen (so ca. 5-10 solltens schon sein) bis sie ihre volle Kapazität haben.
Als ich mein T68 gekauft hab, war die erste Akkuladung nach 5 Stunden verblasen.

Jetzt ist das Handy mittlerweile 2 1/2 Jahre alt und hält im Schnitt immer noch eine Woche durch.

So jetzt zu deiner Frage:
Obs jetzt rechtlich ok ist od. ob du noch andere Möglichkeiten hast, möcht ich jetzt nicht spekulieren - bevor ich an Blödsinn schreib.

Was ich aber sagen kann es kommt halt leider immer drauf an wen man gerät und wie der das Problem aufnimmt.
Weil mit ein bisserl Glück hättest wahrscheinlich einfach ein neues Handy bekommen und gut ists.
Und das ist leider auch ein Problem, da meistens der Service von Verkäufer zu Verkäufer bzw. Filiale zu Filiale unterschiedlich ist.
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Alt 05.08.2004, 13:44   #10
pc.net
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Zitat:
Original geschrieben von maxb
Hast du deinen link gelesen?
ja
Zitat:
Original geschrieben von maxb
Der Kunde kann den Austausch verlangen und muss nicht mit einer Nachbesserung einverstanden sein. Im Falle eines Handys ist das für den Verkäufer auch zumutbar.
verlangen kann der kunde viel

der händler entscheidet ob er austauscht oder repariert (nachbessert) ... nur bei mehrfach (mind. 2x) fehlgeschlagener reparatur/austausch hat der kunde das recht auf wandlung ...
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