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Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 07.04.2004, 14:08   #1
Who-T
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Standard MS und das backdoor in der EU strafe

ich weiß nicht ob das schon da war

http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/17096/1.html

Trostpflaster" für Microsoft

Stärkt Mario Monti die Monopolstellung von Microsoft, anstatt sie zu schwächen? Ein Blick ins Kleingedruckte der Entscheidung der EU-Kommission

[...]

Damit wäre Microsoft [...] eine legale Handhabe gegeben, sämtliche bisher unentgeltlichen proprietären Protokolle, für die Microsoft in Europa Patentrechte besitzt, kostenpflichtig zu machen:

Auf diese Weise könnte Microsoft dann beispielsweise "freie Software wie Samba auf Stückzahlenbasis zur Kasse bitten und effektiv aus dem Markt drängen"[...]
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Whoever built humanity left in a major design flaw: it was the tendency to bend at the knees.
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Alt 08.04.2004, 13:12   #2
kikakater
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Beiträge: 5.631


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Nur weil der böse Wille von Menschen zu manchen Zeiten sein Unwesen treibt, würde ich mir deswegen keine Sorgen machen. Freie Software heißt gratis, Produkte einer Firma heisst nicht gratis oder gratis.

Nur, weil der Diskkeeper von einer Scientologenfirma stammt, heißt daß nicht, daß es weiterhin einer Softwarefirma im Verborgenen überlassen bleibt, ein Diktat auszuüben.

Das hat man bei der Firma gesehen, die Microsoft eine Patentverletzung auf Internet Explorer Plugins vorgeworfen hat.

Lediglich ein Link dazu: Eolas und wie man irren kann
kikakater ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2004, 14:05   #3
Who-T
Elite
 
Registriert seit: 01.08.2000
Beiträge: 1.395


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zu dem fall eolas gegen ms...

kleine firma gegen große firma
wer da gewinnt ist auch klar.
hätte ms das patent gehabt hätte es keine sau interessiert
würde ibm das patent besitzen wärs scho interessanter.

ich hab den artikel überflogen und es geht hier darum dass sie beweisen wollen dass das patent ungültig ist, right?
glaubst du all das wäre passiert wenn ms das patent gehabt hätte?
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Alt 08.04.2004, 14:10   #4
kikakater
Inventar
 
Registriert seit: 24.01.2001
Beiträge: 5.631


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Letzte Frage: Das weiß ich nicht.

Ich kann nur sagen, daß für Software Lizenzgebühren verlangt werden kann, nicht muss. Das ist eigentlich alles, was dazu zu sagen ist. Ich finde es nur positiv, daß so ein Patent aufgehoben wird.
kikakater ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2004, 00:03   #5
jak
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Beiträge: 1.830


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Das eolas Patent zeigt die Schwäche des Patentweens:
Die Leute, die für die Vergabe der Patente zuständig sind, kennen sich selber nicht mehr aus, und vergeben das Patent "auf gut Glück".
Z.B.: Das Patent von einem Druckerhersteller auf den Schwamm.

Jak
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Alt 12.04.2004, 11:17   #6
kikakater
Inventar
 
Registriert seit: 24.01.2001
Beiträge: 5.631


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Patente auf Kombinationen von Hard- und Software sind in Ordnung (Bindungszwang)

Patente auf Hardware sind in Ordnung (physisches Prinzip)

Patente auf Software alleine sind nur dann in Ordnung wenn sie kein Monopol abbilden (konzeptionelles Prinzip)


Es geht also nicht darum, daß Eolas das Verbot der Verwendung seiner patentierten Technologie durchsetzen vermochte, sondern darum, daß die Plugin Technologie ein Bestandteil jedes Browsers ist und genau aus diesem Grund dieses Patent aufzuheben war, weil es Marktverhinderung durch die Abbildung eines Monopols durchgeführt hätte. Das Konzept des Plugins wäre somit von einer Stelle aus zu kontrollieren gewesen, was nicht zulässig ist bei Patenten.
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Alt 12.04.2004, 12:35   #7
Burschi
Master
 
Benutzerbild von Burschi
 
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Beiträge: 729


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Hat sich MS nicht weben das Spielstandspeichern auf Festplatte in der Xbox patentieren lassen? Bin gespannt, ob das gekippt wird, wenn nicht, dann sieht man wieder mal, dass sich die Großen durchsetzen, egal wie unberechtigt.
In dem ganzen Patentwesen läuft einiges schief, sonst gäbe es nicht imer wieder solche Fälle, dass zB. wer sich das Wort Explorer patentieren lassen kann oder den Fortschrittsbalken beim runterladen oder installieren, usw.
Burschi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2004, 13:20   #8
kikakater
Inventar
 
Registriert seit: 24.01.2001
Beiträge: 5.631


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Sollte dieses Patent zu einer Monopolstellung führen (Parole: Jede Spielstandsspeicherung ist eine Patentverletzung auf Sony PSX3 Rev 917-24) so ist dieses Patent unzulässig und sogar für die Xbox aufzuheben. "Wer Wind säht, wird Sturm ernten."
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Alt 12.04.2004, 13:26   #9
jak
Inventar
 
Registriert seit: 13.06.2001
Beiträge: 1.830


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Aber das Problem ist doch offensi9chtlich, daß die Patentschriften so formuliert sind, daß sich keiner mehr auskennt.
Die speicherung von Spielständen ist Stand der Technik und damit nicht patentierbar. Ebenso die Plugin-Technik.

Daß solche Patente überhaupt existieren ist schon ein Fehler im Patentwesen.

Jak
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Alt 16.04.2004, 17:26   #10
kikakater
Inventar
 
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Beiträge: 5.631


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Ein Patent, das keiner kennt, muss man kennenlernen.

Nächster Sündenfall: FAT uralt und trotzdem was wert

Derzeit sagen sie (wieder einmal): Was ist Linux ?

Früher noch: Wir haben von Linux gelernt !
kikakater ist offline   Mit Zitat antworten
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