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Programmierung Rat & Tat für Programmierer |
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#1 |
Jr. Member
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![]() Hi Leute!
Hab im letzten WCM (das ich leider nicht mehr finde ![]() Hab schon Google bemüht, aber nix weiter gefunden. Hat jemand eine Idee, für welche Homepages (privat, Verein, kommerziell) ein Impressum nötig ist, wie dieses ggf. auszusehen hat bzw. wo man weitere Infos findet. Danke!! lg - Gerhard |
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#2 |
gesperrt
Registriert seit: 04.12.2001
Beiträge: 1.327
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![]() hi,
lt. i-net-guide brauchst sowas überhaupt nicht ! das jetzt ein paar leute in österreich glauben, da sie jetzt das internet gefunden haben ![]() ![]() ![]() ![]() die stellen sich das so vor: sobald du dienstleistungen anbietest oder deine page sonst iregendwie gewerblich nutzt müsstest du impressum und agb´s angeben. -> na, des poste ich jetzt nicht ![]() am besten du siehst dir die hp deines providers mal an, dort sollte ja sowas in gesetzeskonformer ausgestaltung vorhanden sein ![]() |
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#3 |
Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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![]() Regeln für´s Internet ist nicht nur typisch österreichisch, da lassen sich die Amis und die Piefke noch viel mehr Blödsinn einfallen.
Impressum ist auf privaten homepages glaub´ ich nicht Pflicht, auf kommerziellen schon (bin mir da aber nicht 100% sicher). Auf jeden Fall solltest Du auf deiner homepage hinschreiben, daß du für den Inhalt gelinkter Seiten nicht verantwortlich bist (auf der WCM-Seite gibt es einen schönen Text, den kannst du ja sinngemäß übernehmen). |
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#4 | ||
Inventar
![]() Registriert seit: 24.09.2001
Beiträge: 7.335
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![]() Lieber cal!
Das ist so nicht richtig - ich würde mich informieren, bevor ich derartigen Blödsinn verzapfe! BGBl. I Nr. 152/2001 Art. 1 § 5: Zitat:
Zitat:
http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XXI...8/I00817_.html Dazu gabs ein Spezial in einem der älteren WCMs.
____________________________________
Weiterhin zu finden auf http://martin.leyrer.priv.at , http://twitter.com/leyrer , http://www.debattierclub.net/ , http://www.tratschen.at/ und via Instant Messaging auf Jabber: m3 <ät> cargal.org . |
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#5 | |
gesperrt
Registriert seit: 04.12.2001
Beiträge: 1.327
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![]() Zitat:
> die stellen sich das so vor: sobald du dienstleistungen anbietest >oder deine page sonst irgendwie gewerblich nutzt müsstest du >impressum und agb´s angeben. ...steht eh dort, oder? ![]() ...nur was hat österreichisches recht (wieso eigentlich recht, das ist eher pflicht???) mit dem i-net zu tun? das i-net ist keine österreichische erfindung, wie das auto, die nähmaschine,...also kann österreich auch nicht darüber bestimmen. |
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#6 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 24.09.2001
Beiträge: 7.335
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![]() Korrekt.
Zitat:
Für den Ag dürfte vor allem der letztes Absatz des Punkt 2. intressant sein. In dem moment, wo Du Benutzerdaten abspeicherst (also eine DVR-Nummer benötigst), bist Du ein Diensteanbieter, auf den das ECG zutrifft, auch wenn Du ein nicht-kommerzieller Verein bist.
____________________________________
Weiterhin zu finden auf http://martin.leyrer.priv.at , http://twitter.com/leyrer , http://www.debattierclub.net/ , http://www.tratschen.at/ und via Instant Messaging auf Jabber: m3 <ät> cargal.org . |
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#7 |
Newbie
![]() Registriert seit: 18.07.2001
Alter: 47
Beiträge: 15
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![]() Also, wenn jetzt jemand ein Lokal hat, das er im Internet vorstellt, ist er dann schon ein Dienstanbieter?
Und falls nein: wenn er dann jede Woche Fotos (von Veranstaltungen, Saufgelagen, etc.) auf seiner Homepage veröffentlicht, die man auch bestellen kann, ist er dann ein Dienstanbieter? Und zitiert bitte nicht nochmal das letzte Posting - ein ja oder nein würde schon reichen ![]() |
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#8 | |
gesperrt
Registriert seit: 04.12.2001
Beiträge: 1.327
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![]() Zitat:
würde mal sagen, sobald die photos was kosten... aber da gibts noch keine ogh-entscheidungen |
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#9 |
Inventar
![]() Registriert seit: 05.01.2000
Beiträge: 3.812
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![]() Bei Fotos mit Personen ist das so eine Sache.
Wenn die Person eindeutig zu erkennen ist, brauchst du eine Einverständniserklärung der person das du das Bild veröffentlichen darfst. Ausnahme ist zb. wenn du eine Kirche fotografierst und da läuft zufällig einer vorbei. Personen in befänglicher Situation (Saufgelage) können beim veröffentlichen eine Menge Probleme bereiten. Solche Schnappschüße würde ich nur mit Einverständniserklärung der Personen veröffentlichen. Sloter |
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#10 | |
Veteran
![]() Registriert seit: 08.02.2001
Alter: 41
Beiträge: 320
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![]() wenn ich auch mal meinen Senf dazu geben darf...
ich finde das total in ordnung, dass dienst-anbieter ein impressum auf ihrer webseite haben müssen. schon alleine aus seriösitatsgründen würde ich mir ein impressum einbauen. schließlich will der kunde ja wissen mit wem er es zu tun hat und an wen er sich wenden muss. Zitat:
kann ja nur von vorteil sein... aber für private hps völlig schwachsinnig und auch kein muss.
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Nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur. http://www.chili-it.at |
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