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#1 |
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![]() und wie wir alle wissen:
"seit November 2009, mit dem Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes, sollten die „Strafgebühren“ für Zahlscheinzahler Geschichte sein. In der Praxis verrechnen aber viele Unternehmen – mit verschiedenen Ausreden – das „Körberlgeld“ weiter." siehe: http://www.verbraucherrecht.at/devel...dex.php?id=822 Einziehungsauftrag kommt bei mir nicht in Frage. Zahle per Online-Banking. Pro Monat werden weiter 3,-€ verrechnet. (Bei meiner Rechnungshöhe zw. 14-18 €) Hat noch wer selbes Problem und was kann man machen ausser stillschweigend brennen? (eingeschriebener Brief tut weh)
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hau weg - den Dreck |
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