![]() |
![]() |
|
![]() |
![]() |
|
Registrieren | Hilfe/Forumregeln | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
Arbeiten & Geld verdienen in der IT-Branche Angebote und Fragen zu IT-Jobs |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
![]() |
#1 |
Veteran
![]() Registriert seit: 15.07.2006
Beiträge: 241
|
![]() Ich gebe zu, es passt nicht 100% hier rein, aber vielleicht gibt es ja trotzdem jemanden der mir Auskunft geben kann.
Ich bin gerade dabei einen IT - Shop zu gründen (auf e-commerce basis). Bin jedoch noch nicht ganz gefestigt in Bezug auf Steuerrecht. Da ich von diesem Shop, bzw. den Verkauf von Waren über Internet leben werde strebe ich die Doppelte Buchführung an. (Als Kleinunternehmer kann man ja nur sehr beschränkt verdienen). Ich kaufe einen PC über den Großhandel und zahle 1.200 Euro (200 Euro davon sind Vst). Ich bin ein netter Verkäufer und verkaufe den PC zum Großhandelspreis weiter, jedoch natürlich mit der Vst, bzw. jetzt Ust - um 1.200 Euro. Die 200 Euro die der Kunde für den PC zahlt werden von mir ans Finanzamt abgeführt u. scheinen dann natürlich auch auf der Rechnung unter 20% Ust auf. Jedoch die 20% Vst die ich gezahlt habe hole ich mir vom Finanzamt zurück (da wird es sicher Formulare im Internet geben?) Also hätte ich bei diesem Verkauf einen "Gewinn" (schließen wir mal andere Ausgaben aus) von exakt der Steuer, sprich € 200. Sehe ich das richtig? Und ist die Vorsteuer unterschiedlich hoch, bzw. auch 20%? (Ich gehe jetzt einfach mal davon aus). Und wie siehts aus wenn ich aus einem Land bestelle in dem ein anderes Steuerrecht herrscht. Kann ich mir wenn es zB nur 15% Vorsteuer sind vom Finanzamt trotzdem 20% zurückholen? Danke schonmal für die Hilfe, wcm hat mich bisher noch nie enttäuscht =) |
![]() |
![]() |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|