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#1 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 24.01.2001
Beiträge: 5.631
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Steve Jobs spricht sich gegen DRM aus
Der Ansatz von Glaubwürdigkeit, wenn schrittweise Folgendes etabliert wird: Die Onlineveröffentlichung von immer mehr Aufnahmen in 96 kHz 24 bit (=DVD Audio) für weniger als einen Euro pro Musiktitel/Musikvideotitel in DVD Audio und HD Video (1080p, HD MPEG4 mit 96 kHz 24bit Audio) und nicht bei komprimierten Dateien des jetzigen Stands in Audio bzw. Audio/Video alleine verbleiben. Erst das erlaubt es, die Akzeptanz für gespeicherte Informationen über einen Kundenstock zu bekommen. Die komprimierten Titel sind a la long nur über eine Pauschale überhaupt aufrechtzuerhalten. Es geht um das (wiederholte, falls notwendig) Herunterladen einmal gekaufter HD Multimediatitel (HD Video mit Tonspur in hoher Samplingrate und Bitauflösung) und das Recht diese Multimediatitel bis zu sieben Mal als Privatkopie (ohne Geschäftsinteresse) auf Datenträgern sichern zu können. Dazu ist es notwendig, keine Kundennummer in der Aufnahme zuzulassen, sondern das Veröffentlichungsdatum, den Medientitel und den Herausgeber im Dateiheader abzuspeichern. Das Abrechnungsmodell siehe oben (hohe Qualität: pro Musikstück; komprimiert: nach und nach pauschal abgerechnet) erscheint mir persönlich durchdacht, weil fair und den digital divide wie auch die Verletzung der Privatsphäre vermeidend. |
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#2 |
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Inventar
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DRM ist kein naturereignis, sondern kann, wie jede andere technologie, gestaltet werden. DRM darf sich keinesfalls zu einem instrument der vollständigen kommodifizierung, mit einhergehender kontrolle von wissen selbst entwickeln. prinzipiell sind individualisierte kontroll und abrechnungsverfahren in elektronischen umgebungen (nicht wirklich) sinnvoll, da sie den allgemeinen prinzipien elektronischer märkte, wie lizenzierung (anstatt kauf) und preisgestaltung nach nutzung (informationpricing) entsprechen. um nicht unverträgliche gegensätze (informationskriege) zwischen dem interesse der informationswirtschaft an kontrolle über die nutzung von wissensobjekten und dem interesse der öffentlichkeit an deren möglichst freien nutzung entstehen zu lassen, muss DRM unbedingt durch verfahren des user rights management (URM) ergänzt werden. durch URM können probleme wie sicherung von privatkopien und sicherung von privacy beim umgang mit wissensobjekten gelöst werden. hardwarelösungen für DRM sind in ihrer rigidität zu vermeiden. der staat kann über durch zielvorgaben bestimmte lizenzierungsverfahren für DRM-anwender sanft regulierend den einsatz von DRM steuern, im übrigen die entwicklung und den einsatz von DRM dem markt überlassen, wobei DRM-technologie auch in der verfügung der urheber selber und der endnutzer stehen sollte (präferenz für nutzerautonome DRM-systeme, vergleichbar forderungen beim einsatz von filtertechniken). auch durch DRM werden nicht alle probleme auf elektronischen märkten gelöst. der informationswirtschaft sollen anreize gegeben werden, neue, den elektronischen räumen angemessene organisations und geschäftsmodelle für den umgang mit wissen und information zu entwickeln, die auch ohne DRM funktionieren können/müssen.
aus politischer, demokratietheoretischer, aber auch aus ökonomischer sicht ist ein umdenken bezüglich der formen des umgangs mit wissen und information erforderlich. man kann es auch als erinnerung an die ursprüngliche wertehierarchie beim umgang mit wissen und information bezeichnen. die formen der freien (nicht unbedingt gebührenfreien) öffentlichen nutzung von wissen und information sollten nicht als ausnahmen (schranken) von einem durchgängigen verwertungsanspruch definiert werden. vielmehr sollten sich, wie es ursprünglich konzipiert war, die verwertungsansprüche als ausnahmen von der durchgängig freien nutzung legitimieren, zumindest was die nutzung von wissen und information in den anfangs erwähnten gebieten der fachinformation und kommunikation angeht. bei abwägung der folgenden argumente für und wider des einsatzes von pauschalabgaben (dein lieblingsthema kika ) oder der abrechnung nach dem prinzip individueller inanspruchnahme von informationsleistungen auf der grundlage technischer massnahmen ist letzteres eindeutiger innovativer und den rahmenbedingungen elektronischer informationsmärkte angemessener, auch wenn die technischen verfahren im umfeld des DRM in richtung eines URM entwicklungsbedürftig, aber auch entwicklungsfähig sind. von den grundgedanken getragen, dass wissen und information bzw. einzelne „wissensstücke“ oder informationselemente keine quasi naturkonstanten sind, also auch nicht eindeutig modelliert bzw. erarbeitet werden können, sondern in hohem masse kontext und damit kulturabhängig sind. sie unterliegen dem, was wir den pragmatischen primat von informationsarbeit nennen wollen. dies bedeutet eine radikale absage an das bislang vorherrschende stark deterministische informationsverarbeitungsparadigma. nach informationswissenschaftlichem verständnis ist information nicht nur wissen in aktion, sondern auch funktion hochgradiger kontextualisierung. information ist wissen in kontextualisierter aktion. daraus können situationen und anforderungen für implizites wissen und daraus abgeleiteter information in elektronischen informationsräumen abgeleitet, wobei durchweg der kontextualisierungsgedanke bestimmend bleibt. wir führen das über die punkte aus: matching-paradigma vs. explorativem (browsing-)paradigma; offenheit – offene codierung/repräsentation/materialisierung; implizites wissen in vernetzter kommunikation; vertrauen in informationelle interaktion und bei der inanspruchnahme informationeller leistungen; metaphorisierung von information; ästhetisierende mehrwerteffekte; anthropomorphisierung/personalisierung von technischen informationsassistenten; normative, kulturelle und andere kontingenzfaktoren; visualisierung – verarbeitung großer und komplexer Informationsmengen. daher wird bei der pauschalen grundversorgung, DRM nicht eingesetzt, und das alles zu einer EU weiten flat rate. |
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#3 |
![]() ![]() Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570
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Abgesehen davon, dass man dies mit wenigen Worten weitaus verständlicher sagen könnte, ist es ein starker Hinweis dafür, dass selbst der Markt nicht alles regulieren kann bzw. selbstregulierend ist. Immerhin will man ja durch elektronische Hilfsmittel korrigierend eingreifen...
Und übrigens heißt es nicht ohne Grund: "Wissen ist Macht!" einerseits und andererseits nützt bloße Information ohne Kontextvernetzung aber schon überhaupt nix. Auch schon vor den Zeiten des Internets konnte man kostenfrei auf Informationen zugreifen, es war nur wesentlich aufwendiger und zeitraubender. Aber nur weil es nun einfacher und schneller geht ist noch kein Grund, dafür Geld zu verlangen. Im Gegensatz dazu darf "Wissen" ruhig etwas kosten. Dass aus Information nicht so leicht Wissen ableitbar ist, sieht man ja - Guru kommt es nicht so vor, als gäbe es mehr gescheite Leute, nur weil Informationen plötzlich leichter erreichbar wären , es gibt nur mehr Leute, die abschreiben können (siehe Diplomarbeiten-Debakel - die Leute schreiben einfach ab, kapieren aber nicht, dass dies leicht beweisbar ist - wenigstens umschreiben solltens den Krempel ).Und damit zu MM: um MM zu produzieren, braucht man Geld und Wissen. Warum sollte also das Endprodukt nicht etwas kosten dürfen? LG Guru |
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#4 | ||
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Inventar
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Zitat:
![]() Zitat:
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#5 |
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Inventar
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recht interessant der beitrag in der aktuellen ausgabe.
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