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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Elite
![]() Registriert seit: 07.02.2003
Beiträge: 1.037
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gestern müßte ich leider feststehlen, dass unsere firmenwagen nur haftplficht versichert sind. grund warum ich draufgekommen bin, ist ein parkschaden dem ein kollege passiert ist. jemand hat ihm auf einen parkplatz den seitenspiegel abgrissen ( täter unbekannt). lt. aussage des managements müßte er selber für die kosten des neuen spiegels aufkommen. nun meine frage in wie weit ist man generell verpflichtet schäden bei oben genannten verhältnis aus der eigenen tasche zu zahlen ? ( außer wenn man fahrlässig handelt)
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#2 |
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Master
![]() Registriert seit: 02.10.2000
Alter: 66
Beiträge: 556
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is aber ne tolle firma wo du da beschäftigt bist.würd mal den chef fragen ob er sich den kopf irgendwo gestossen hat,bzw ob er unter drogeneinfluss steht. was wäre gewesen wenn das auto geklaut worden wäre?, hätte dein kollege dann der fa ein neues kaufen müssen.
würde die fa mal dezent der arbeiterkammer melden.du kannst nur bei eigen oder mitverschulden zur kasse gebeten werden. lasst euch das vom chef schriftlich geben,dann habt ihr vor gericht was in der hand bezüglich seiner raubrittermethoden. mfg Wilrott |
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#3 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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Zitat:
arbeitsrechtlich haftest du bei vorsatz oder grober fahrlässigkeit.
____________________________________
pssst tanj |
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#4 |
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Elite
![]() Registriert seit: 07.02.2003
Beiträge: 1.037
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ja finds auch ne schnappsidee, such aber eh schon nach ner neuen firma.
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