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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 18.12.2004, 12:07   #1
xandl33
Elite
 
Registriert seit: 07.02.2003
Beiträge: 1.037


Standard haftpflicht, wer zahlt ?

gestern müßte ich leider feststehlen, dass unsere firmenwagen nur haftplficht versichert sind. grund warum ich draufgekommen bin, ist ein parkschaden dem ein kollege passiert ist. jemand hat ihm auf einen parkplatz den seitenspiegel abgrissen ( täter unbekannt). lt. aussage des managements müßte er selber für die kosten des neuen spiegels aufkommen. nun meine frage in wie weit ist man generell verpflichtet schäden bei oben genannten verhältnis aus der eigenen tasche zu zahlen ? ( außer wenn man fahrlässig handelt)
xandl33 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2004, 14:48   #2
wildrotti
Master
 
Registriert seit: 02.10.2000
Alter: 66
Beiträge: 556


Standard

is aber ne tolle firma wo du da beschäftigt bist.würd mal den chef fragen ob er sich den kopf irgendwo gestossen hat,bzw ob er unter drogeneinfluss steht. was wäre gewesen wenn das auto geklaut worden wäre?, hätte dein kollege dann der fa ein neues kaufen müssen.
würde die fa mal dezent der arbeiterkammer melden.du kannst nur bei eigen oder mitverschulden zur kasse gebeten werden. lasst euch das vom chef schriftlich geben,dann habt ihr vor gericht was in der hand bezüglich seiner raubrittermethoden.

mfg
Wilrott
wildrotti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2004, 15:39   #3
frazzz
Inventar
 
Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292


Standard Re: haftpflicht, wer zahlt ?

Zitat:
Original geschrieben von xandl33
gestern müßte ich leider feststehlen, dass unsere firmenwagen nur haftplficht versichert sind. grund warum ich draufgekommen bin, ist ein parkschaden dem ein kollege passiert ist. jemand hat ihm auf einen parkplatz den seitenspiegel abgrissen ( täter unbekannt). lt. aussage des managements müßte er selber für die kosten des neuen spiegels aufkommen. nun meine frage in wie weit ist man generell verpflichtet schäden bei oben genannten verhältnis aus der eigenen tasche zu zahlen ? ( außer wenn man fahrlässig handelt)

arbeitsrechtlich haftest du bei vorsatz oder grober fahrlässigkeit.
____________________________________
pssst

tanj


frazzz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2004, 17:18   #4
xandl33
Elite
 
Registriert seit: 07.02.2003
Beiträge: 1.037


Standard

ja finds auch ne schnappsidee, such aber eh schon nach ner neuen firma.
xandl33 ist offline   Mit Zitat antworten
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