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Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme.

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Alt 28.12.2001, 12:53   #1
el_chupacabra
Veteran
 
Registriert seit: 22.11.2000
Alter: 45
Beiträge: 374


Frage Brauche HILFE zu Steuerabschreibung bei Kauf von Notebook!!

Hallo Forum!

Ich werde mir so bal d wie möglich ein Notebook kaufen müssen, um den MCSE für WIN2000 bestehen zu können.

Da ich beruflich EDV-Techniker mit normalem Dienstvertrag bin, brauche ich so schnell wie möglich Tips ob ich mir noch heuer oder erst ab 2002 das Notebook kaufen soll.

Genau gesagt würde ich mir ein Jahr von der Abschreivung ersparen wenn ich das Gerät schon jetzt 2001 kaufen würde!Liege ich da richtig?

Ein Arbeitskollege meint dass sich ab 2002 vieles verändert und ich unbedingt mit dem Kauf bis Jahresbeginn abwarten sollte!

Ich bin mir aber da nicht so sicher und im Internet hab ich auch keinerlei konkrete Hilfestellungen gefunden.

Kann mir jemand einen Tip geben wie ichs machen sollte ???
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Alt 28.12.2001, 20:32   #2
Satan_666
Inventar
 
Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010


Standard

Hi, el_chupacabra!

Also, ich hab' davon noch nichts gehört, außer, dass sich durch den Euro die Steuerabsetzbeträge ein wenig ändern (so wie eben alle Beträge, die mit dem Staat zu tun haben wie Verkehrsstrafen, Absetzbeträge, Gebühren usw).

Das mit dem "1 Jahr gewinnen" ist so nicht ganz richtig - außer, dass Du im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung die Steuerrückzahlung um 1 Jahr früher bekommst.

Ich würde das Notebook noch heuer kaufen... wer weiß, ob der Finanzminister nicht auf blöde Gedanken kommt.

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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
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Alt 28.12.2001, 20:45   #3
pc.net
Aussteiger
 
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Registriert seit: 07.10.2001
Ort: Nettistan
Beiträge: 12.997

Mein Computer

Standard

am besten eine bestätigung vom dienstgeber besorgen (als beilage zur arbeitnehmerveranlagung) - ungefährer text:

herr/frau sowieso arbeitet bei uns als edv-techniker. es ist für unsere firma wünschenswert und für den betrieb vorteilhaft, dass sich unser mitarbeiter auch außerhalb der arbeitszeit mit computern beschäftigt.

ein privat erworbener computer und dessen um- und aufrüstung, die etwa das niveau der bei uns verwendeten geräte zum ziel hat, dient in hohem maße der beruflichen weiterbildung unseres mitarbeiters.


wegen ev. steuerbegünstigungen würde ich gerade jetzt noch warten bis zum nächsten jahr (2 jahre gewährleistung bringen mehr als ein paar schilling vom finanzamt!)

gruß
pc.net
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 28.12.2001, 21:02   #4
maxb
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Beiträge: 5.077

Mein Computer

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am besten du setzt für die werbungskosten nur 60% des kaufpreises an, der rest ist für private nutzung.

diese 60% mußt du dann noch auf die übliche nutzungsdauer (bei PC 3 Jahre) aufteilen.

wenn die inbetriebnahme in der 2. jahreshälfte erfolgt, dann kannst Du nur 50% von den 60%/3 für das laufende jahr als werbungskosten ansetzen (also für 2001 kaufpreis*0.5*0.6/3)

Bestätigungen brauchst Du nur wenn das finanzamt es fordert. schicke ihnen eine kurze aufstellung mit den werbungskosten und ein paar sätze "warum und wieso".

grüße
max
maxb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2001, 21:22   #5
leatherman
Master
 
Registriert seit: 19.03.2001
Alter: 66
Beiträge: 604


Standard Abschreibung Laptop

Im Prinzip wurscht, ob heuer oder nächstes Jahr, falls Du Lohnsteuerzahler bist. Im Regelfall erfolgt bei Privatpersonen keine 50% Regelung bei Ankauf im 2. Halbjahr. Falls doch ist es wurscht, kriegt halt der Herr Grasser von Dir einen Kredit, und Du schreibst die zweiten 50% de-facto erst im 4. Jahr ab. Eine Bestätigung der Firma ist sehr hilfreich, wonach die Anschaffung im Interesse des Unternehmens liegt, und Dir keine entsprechenden Arbeitsmittel von der Firma zur Verfügung gestellt werden. Falls Du nachweisen kannst, daß Du zu Hause einen Desktop-Compi hast, solltest Du unbedingt wegen der Kürzung für Privatnutzung streiten. Schließlich kauft sich niemand einen Laptop zum Spielen!!!!! Im Extremfall gehst Du mit Deinem Schleppi auf`s Finanzamt und zeigst dem Referenten, daß sämtliche Spiele etc. gelöscht sind, und Du keinerlei private Dateien auf dem Gerät hast!! Dann strecken die meisten die Patschen, da sie erkennen, daß Du ein Querulant bist. Und wer bearbeitet schon gerne Berufungen. Unbedingt auch für alles Zubehör Einzelrechnungen ausstellen lassen. Falls diese unter ÖSI 5.000.- liegen, kannst Du die Anschaffungen im Jahr des Erwerbs sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben!!! Dies gilt auch für Software, Mäuse, externe Tastaturen etc., wenn die Anschaffungskosten unter der magischen Grenze liegen.
PS: es gibt gute Steuersoftware-Programme für den Jahresausgleich 2001!!Gruß
leatherman
leatherman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2001, 21:33   #6
harakiri
Veteran
 
Registriert seit: 19.04.2000
Beiträge: 444


harakiri eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

ich hege derzeit ähnliche überlegungen, allerdings für einen daten-projektor...

frage dazu: gelten dabei auch die oben angesprochenen 3 jahre nutzungsdauer?? irgendwer hat mal was von 4-5jahren erzählt

hara kiri
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Alt 29.12.2001, 12:49   #7
Oli
<< Gayliebt >>
 
Benutzerbild von Oli
 
Registriert seit: 27.06.2000
Ort: www.KRENGLBACH.at
Alter: 60
Beiträge: 5.267

Mein Computer

Standard

Zitat:
Original geschrieben von maxb
am besten du setzt für die werbungskosten nur 60% des kaufpreises an, der rest ist für private nutzung.

diese 60% mußt du dann noch auf die übliche nutzungsdauer (bei PC 3 Jahre) aufteilen.

wenn die inbetriebnahme in der 2. jahreshälfte erfolgt, dann kannst Du nur 50% von den 60%/3 für das laufende jahr als werbungskosten ansetzen (also für 2001 kaufpreis*0.5*0.6/3)

Bestätigungen brauchst Du nur wenn das finanzamt es fordert. schicke ihnen eine kurze aufstellung mit den werbungskosten und ein paar sätze "warum und wieso".

grüße
max
ACHTUNG

Fallst Du zum Notebook noch ein Zubehör kaufst, dann laß Dir dafür eine extra Rechnung geben. Bis zum Anschaffungswert von ATS 5.000 kannst voll abschreiben und mußt nicht auf 3 Jahre verteilen.

Ciao Oliver
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lg Oliver

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Oli ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.12.2001, 14:17   #8
el_chupacabra
Veteran
 
Registriert seit: 22.11.2000
Alter: 45
Beiträge: 374


Standard

DANKE an ALLE für die wirklich hilfreichen Antworten !!


Ps.: Laptop wird erst 2002 gekauft.

Vielen Dank!
el_chupacabra ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2001, 11:38   #9
Satan_666
Inventar
 
Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010


Standard @oli

Das mit der "Extra"-Rechnung ist nicht notwendig. Normalerweise berechnen die Finanzämter die Teile einzeln, es sei denn, es ist aus der Rechnung ersichtlich, dass es sich um ein Komplettgerät handelt.

Ich mache es meist so, dass ich ein kleines Zetterl (Post-It reicht ...)dazuhänge, dass es als Extra-Zubehör angeschafft wurde - und solange es unter die 5000 ATS Grenze ist, berechnet das FA die Beträge im ersten Jahr komplett.

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Satan_666 ist offline   Mit Zitat antworten
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