27.06.2014, 11:23
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Verfassungsrichter kippen Vorratsdatenspeicherung
Zitat:
Der Verfassungsgerichtshof hat die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich für verfassungswidrig erklärt. Eine Frist zur Reperatur wurde nicht gewährt.
Die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung widersprechen dem Grundrecht auf Datenschutz sowie dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebenen "Recht auf Privat- und Familienleben", begründeten die Richter am Freitagvormittag ihre Entscheidung. Eine Frist zur Reperatur werde nicht gewährt. Die Aufhebung trete mit der Kundmachung der Aufhebung durch den Bundeskanzler, die unverzüglich zu erfolgen habe, in Kraft, heißt es in einer Mitteilung des Verfassungsgerichts. Sämtliche Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz, in der Strafprozessordnung sowie im Sicherheitspolizeigesetz seien mit dem Zeitpunkt der Kundmachung der Aufhebung außer Kraft zu setzen. Damit ist die Vorratsdatenspeicherung in Österreich Geschichte.
"Gravierender Eingriff in die Grundrechte"
Laut den Verfassungsrichtern handelt es sich bei der umstrittenen Datenspeicherung um einen „gravierenden Eingriff in die Grundrechte“, die nicht mit der Menschenrechtskonvention im Einklang stehen. Zudem sei die Verfolgung durch die Behörden mittels Vorratsdaten zu breit gestreut und würden nicht gezielt der Bekämpfung schwerer Verbrechen dienen.
Mit seiner Entscheidung gab der VfGH zwei privaten Antragstellern Recht, die nun von der Republik Österreich auch die Prozesskosten ersetzt bekommen müssen. Ein Antrag der Kärntner Landesregierung wurde zurückgewiesen, da dieser nicht ausreichend formuliert worden war.
Hintergrund
Vorratsdatenspeicherung in Österreich
Die Vorratsdatenspeicherung normiert, welche Kommunikationsdaten wie lange aufgehoben werden und unter welchen Bedingungen die Ermittlungsbehörden auf das Datenmaterial zugreifen dürfen. Betroffen sind sämtliche Kommunikationsvorgänge via Telefon und Handy, E-Mail und Internet. Sechs Monate lang müssen die Telekommunikationsanbieter in Österreich die diversen Daten speichern.
Darunter fallen neben den Stammdaten (Name und Adresse des Benutzers) unter anderem: Handy- und Telefonnummern, IP-Adressen - also jene Nummer, mit der sich ein Computer ins Internet einklinkt und E-Mail-Adressen, aber auch die Geräte-Identifikationsnummern von Mobiltelefonen oder die Standortdaten - also wo sich ein Handy zu einem bestimmten Zeitpunkt befindet. Auf all diese Daten können die Ermittlungsbehörden grundsätzlich zugreifen, in manchen Fällen auch ohne richterliche Genehmigung.
Verwendung
In Österreich wurde die Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2013 vorwiegend zur Aufklärung von Diebstahl, Raub und Suchtgiftdelikten eingesetzt, es wurde kein einziger Fall bekannt, bei dem die Daten zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt wurden. Insgesamt gab es 354 Anordnungen über eine Auskunft über Vorratsdaten. In 53,74 Prozent der Fälle konnte kein Beitrag zur Aufklärung der Straftat geleistet werden.
Basis für die Vorratsdatenspeicherung war eine EU-Richtlinie, die 2006 zwecks Terrorbekämpfung verabschiedet wurde, und bei deren Umsetzung Österreich lange säumig war. In Kraft getreten sind die Bestimmungen im April 2012. Der EuGH kippte die umstrittene EU-Richtlinie jedoch im April 2014.
Beschwerde
Den Anstoß für das Verfahren vor dem EuGH gaben Beschwerden in Irland und Österreich. In Österreich schlossen sich 11.139 Bürger (wie mehrfach berichtet) der Verfassungsbeschwerde des AK Vorrat gegen die verdachtsunabhängige Datenspeicherung an. Auch die Kärntner Landesregierung sowie eine Privatperson aus dem Umfeld eines Telekommunikationsanbieters haben Beschwerden eingebracht. Weil der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) selbst Bedenken hatte, dass die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung der EU-Grundrechtecharta widersprechen könnte, legte er diese Frage dem EuGH vor.
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Quelle: http://futurezone.at/netzpolitik/vfg...rig/72.117.810
 und jetzt muß es noch überwxht werden, daß keine Daten mehr gespeichert werden.
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Liebe Grüße
Christoph
Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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