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News & Branchengeflüster aktuelle News von Lesern, sowie Tratsch und Insiderinformationen aus der Computerbranche |
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#1 | |
Mod, bin gerne da
![]() Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646
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![]() Zur Info, weil derzeit in der BRD scheint´s ganz aktuell!
Zitat:
http://www.chip.de/news/Redtube-Abma..._65946220.html
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Liebe Grüße Christoph Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen. (Heinrich Heine) |
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#2 |
Newbie
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![]() Das interessante daran ist das der Film mit dem hier abgemahnt wird gar nicht auf Redtube vorhanden ist und nie war.
Aber noch viel interessanter ist das das VOR Weihnachten ist. Sehr lange Zeit sind diese Filme rumgedümpelt und erst jetzt wird abgemahnt ? Ich würd sagen wenn ein Rechteinhaber da zu lange wartet ist er selber schuld und dürfte dann auch nicht abmahnen. Das ganze umgehen ist sehr einfach. Mit TOR und den Ausgang nach Russland verlegen in dem man den TOR-EXIT da hinbiegt. Ob die dann eine Abmahnung nach Russland schicken ?
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Wenn Ich drei Wünsche hätte bräuchte Ich nur einen! Die anderen Wünsche gehöhren euch |
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#3 | |
Mod, bin gerne da
![]() Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646
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![]() Die Abmahnungen beschäftigen schon die Staatsanwaltschaften.
Zitat:
In Russland werden sich die Abmahner ein bisserl schwer tun. ![]()
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Liebe Grüße Christoph Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen. (Heinrich Heine) |
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#4 |
Trashtroll
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![]() Also ich empfinde es als Frechheit, dass die Staatsanwaltschaft, den Vorwurf des Betrugs einfach ab acta legt.
Nur wenn man beweisen kann, dass man unschuldig ist könnte es sich um Betrug handeln?! lol ... wobei natürlich auch die Frage ist, ob sich die strafbar machen, die sich die Filme "angesehen" haben. Damit würde man sich mit jeden Aufmachen einer Web-Site möglicherweise strafbar machen. Wenn die das wirklich vor Gericht durchsetzen muss man sich in Deutschland zukünftig bei Warner-Brothers oder anderen Rechteinhaber erkundigen, ob man sich den Film den RTL2 am Abend spielt auch wirklich ansehen darf ...
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It's more fun to write crap that nothing! Just kidding. ![]() Ich bin für kreative Rechtschreibung, da kann man keine Fehler machen |
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#5 |
Trashtroll
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![]() Also ich versuche mal Konstruktiv zu sein, dieses rechtliche Delema zu lösen ...
a. Man baue einen Web-Crawler. b. Man informiert alle Rechteinhaber über alle Seiten, die man sich möglicherweise ansehen will. c. Man setzt eine Frist von einer Woche in der die Rechteinhaber diverse Seiten inkl. Begründung zu Ihren geistiges "Eigentum" erklären dürfen. (Eigentlich ärgert es mich ja wenn ich länger als 500ms warten muss wenn ich eine Web-site besuchen will, aber man muss denen ja auch ein wenig Zeit geben) d. Eine neutrale/oder nicht belangbar Stelle überprüft das rechtliche Eigentum e. Wenn sich einer Erpicht alles oder ganze Seiten als sein geistiges Eigentum anzugeben ... => Staatsanwaltschaft Das ganze baut man 4-5x mit unterschiedlichen Algorithmen auf um den Aufwand zu erhöhen. Der Sinn des ganzen ist den Aufwand der Rechteinhaber so hoch zu drehen, dass die Liste nicht abgearbeitet wird und eine generelle Erlaubnis zum Betrachten entsteht.
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#6 |
Newbie
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![]() Egal ob man ein Video streamt oder downloaded alles im Netz wird als Paket verschickt.
Villeicht den Spiess umdrehen und U+C dazu bringen ein Video von sich anzuguggen. Und dann die abmahnen ![]()
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#8 |
Trashtroll
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![]() naja ... wenn es sich wirklich herausstellt, dass die Filme über eine Domain deren Besitzer über Umwege wieder die Anwaltskanzlei ist ...
Spätestens dann liegt Betrug vor. Eine Web-Site die nur existiert nur um die Besucher abzumahnen ...
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#9 |
Der Unvergleichliche
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![]() Abmahnwelle wegen Porno-Streaming: Landgericht Köln rudert bei Redtube-Abmahnungen zurück
Nach massiver Kritik an der jüngsten Abmahnwelle gegen vermeintlich illegale Porno-Clips im Internet lenkt das Landgericht Köln ein. Einige Kammern räumten bereits ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei, teilte das Gericht am Freitag mit. Sie neigten dazu, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten. Bereits jetzt seien im Landgericht Köln über 50 Beschwerden gegen die Beschlüsse eingegangen, die den Providern erlaubten, Nutzerdaten herauszugeben. Einige Kammern hätten signalisiert, dass sie die aufgetauchten Bedenken an der Ordnungsgemäßheit der Ermittlungen der IP-Adressen inzwischen "für beachtlich" hielten. "Endgültige Entscheidungen über die Beschwerden sind noch nicht ergangen", stellte das Gericht zugleich fest. Sie würden frühestens im Januar erwartet. Eine Regensburger Anwaltskanzlei hatte im Namen der Schweizer Firma "The Archive AG" als Rechteinhaberin zehntausende Nutzer abgemahnt und zu einer Geldzahlung verpflichtet. Das Auskunftsersuchen zur Herausgabe der Namen der Anschlussinhaber wurde vom Landgericht Köln bewilligt. Über die Rechtmäßigkeit gibt es nun aber Zweifel, unter anderem, da die Videoclips per Streaming angesehen wurden, was nach Auffassung einiger Kammern keine Verletzung von Urheberrechten darstellt. http://www.heise.de/newsticker/meldu...k-2071403.html Na da schau her..... ![]() |
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#10 | |
Mod, bin gerne da
![]() Registriert seit: 09.11.1999
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Alter: 74
Beiträge: 13.646
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![]() RedTube-Abzocke: Gericht verbietet Abmahnungen
Zitat:
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