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Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 17.12.2013, 11:39   #1
Christoph
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Standard Redtube Abmahnung: Das müssen Sie wissen

Zur Info, weil derzeit in der BRD scheint´s ganz aktuell!

Zitat:
Redtube-Nutzer bekommen derzeit tausendfach Post vom Anwalt: Die Kanzlei "Urmann und Collegen" hat die IP-Adressen von Porno-Konsumenten ermittelt und mahnt massenhaft ab. Es ist das erste Mal, dass User wegen Streamings abgemahnt werden. Wir sagen Ihnen, wie Sie sich schützen können.

Redtube: Abmahnung per Post

Wer Pornos im Internet schaut, könnte demnächst eine böse Überraschung erleben: Die Regensburger Kanzlei "Urmann und Collegen", die bereits im vergangenen Jahr für viel Negativ-Publicity sorgte, als sie die Namen von abgemahnten angeblichen Porno-Piraten im Internet veröffentlichen wollte, schlägt erneut zu. Diesmal im Fokus der Anwälte: Porno-Konsumenten, die Inhalte auf der Porno-Plattform Redtube konsumiert haben. 250 Euro fordert die Kanzlei pro angesehenem Film. Es handelt sich für alle Beteiligten um eine Premiere: Noch nie wurden User, die Inhalte lediglich per Stream angesehen haben, abgemahnt. "Allein in meiner Kanzlei haben seit gestern über 1.000 Betroffene angerufen. Ich gehe davon aus, dass 20.000 bis 30.000 Nutzer in den letzten Tagen abgemahnt worden sind", so der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke.

....
Quelle und ganzer Artikel mit Rechtslage und "was tun":
http://www.chip.de/news/Redtube-Abma..._65946220.html
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Alt 17.12.2013, 19:26   #2
J.F.Geilo
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Das interessante daran ist das der Film mit dem hier abgemahnt wird gar nicht auf Redtube vorhanden ist und nie war.

Aber noch viel interessanter ist das das VOR Weihnachten ist.
Sehr lange Zeit sind diese Filme rumgedümpelt und erst jetzt wird abgemahnt ?
Ich würd sagen wenn ein Rechteinhaber da zu lange wartet ist er selber schuld und dürfte dann auch nicht abmahnen.
Das ganze umgehen ist sehr einfach.
Mit TOR und den Ausgang nach Russland verlegen in dem man den TOR-EXIT da hinbiegt.

Ob die dann eine Abmahnung nach Russland schicken ?
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Alt 17.12.2013, 19:50   #3
Christoph
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Die Abmahnungen beschäftigen schon die Staatsanwaltschaften.

Zitat:
Abmahnungen wegen Porno-Streaming: Staatsanwaltschaft und Blogger gegen Redtube-Abmahner


In Sachen Redtube-Massenabmahnwelle prüft nun neben der Berliner auch die Kölner Staatsanwaltschaft, ob sie strafrechtliche Ermittlungen einleiten soll. Gegenüber heise online bestätigte deren Sprecher Ulrich Bremer, dass der Verdacht einer "falschen Versicherung an Eides statt" im Raum steht.
Im Visier der Staatsanwaltschaft

Bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaften geht es um die Anträge auf zivilrechtliche Auskunft, mittels derer Rechtsanwalt Daniel Sebastian an die Anschlussinhaber zu IP-Adressen kam. Darin hat ein angeblicher Mitarbeiter der Firma itGuards Inc. eidesstattlich versichert, mit einer Software namens GLADII fehlerfrei die IP-Adressen der abgemahnten angeblichen Porno-Konsumenten ermittelt zu haben. Viele Kammern des Landgerichts Köln haben diese Versicherung wohl geglaubt und die entsprechenden Anträge durchgewinkt, was nun für heftige Kritik sorgt.

Bei der Staatsanwaltschaft Regensburg, die zuständig für strafrechtliche Ermittlungen gegen die abmahnende Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) wäre, sind nach Angaben eines Sprechers "etliche Strafanzeigen" von Abgemahnten eingegangen. Der Vorwurf gegen Urmann lautete stets Betrug. Bisher seien keine Ermittlungen angelaufen. Die vorliegenden Strafanzeigen seien im Gegenteil bereits ad acta gelegt worden. Es sei nicht schlüssig vorgebracht worden, dass in den Abmahnungen von U+C wahrheitswidrige Behauptungen enthalten seien, die einen Betrugsverdacht begründen würden, so der Sprecher gegenüber heise online.

Geschäftsverbindungen

Derweil tragen findige Blogger Fakten zu dem Geflecht zwischen der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei U+C, dem Rechteinhaber The Archive AG sowie der itGuard Inc. zusammen, die die Rechtsverstöße ermittelt haben soll. Insbesondere Klemens Kowalski hat für sein Blog kowabit.de recherchiert und erläutert, dass die Beziehung zwischen The Archive und itGuard besonders innig sein muss: Die Web-Auftritte beider Firmen laufen auf demselben Host beim Provider wix.com. Inzwischen bestätigte der Hoster sogar, dass die Domains the-archive.biz, the-archive.ch und itguards.net unter einem Kunden-Account mit dem User-Namen "the-archive" administriert werden.

...
Quelle und ganzer Artikel: http://www.heise.de/newsticker/meldu...r-2068086.html

In Russland werden sich die Abmahner ein bisserl schwer tun.
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Alt 17.12.2013, 22:00   #4
ZombyKillah
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Also ich empfinde es als Frechheit, dass die Staatsanwaltschaft, den Vorwurf des Betrugs einfach ab acta legt.

Nur wenn man beweisen kann, dass man unschuldig ist könnte es sich um Betrug handeln?!
lol ... wobei natürlich auch die Frage ist, ob sich die strafbar machen, die sich die Filme "angesehen" haben.
Damit würde man sich mit jeden Aufmachen einer Web-Site möglicherweise strafbar machen.
Wenn die das wirklich vor Gericht durchsetzen muss man sich in Deutschland zukünftig bei Warner-Brothers oder anderen Rechteinhaber erkundigen, ob man sich den Film den RTL2 am Abend spielt auch wirklich ansehen darf ...
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Ich bin für kreative Rechtschreibung, da kann man keine Fehler machen
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Alt 17.12.2013, 22:18   #5
ZombyKillah
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Also ich versuche mal Konstruktiv zu sein, dieses rechtliche Delema zu lösen ...
a. Man baue einen Web-Crawler.
b. Man informiert alle Rechteinhaber über alle Seiten, die man sich möglicherweise ansehen will.
c. Man setzt eine Frist von einer Woche in der die Rechteinhaber diverse Seiten inkl. Begründung zu Ihren geistiges "Eigentum" erklären dürfen.
(Eigentlich ärgert es mich ja wenn ich länger als 500ms warten muss wenn ich eine Web-site besuchen will, aber man muss denen ja auch ein wenig Zeit geben)
d. Eine neutrale/oder nicht belangbar Stelle überprüft das rechtliche Eigentum
e. Wenn sich einer Erpicht alles oder ganze Seiten als sein geistiges Eigentum anzugeben ... => Staatsanwaltschaft

Das ganze baut man 4-5x mit unterschiedlichen Algorithmen auf um den Aufwand zu erhöhen.

Der Sinn des ganzen ist den Aufwand der Rechteinhaber so hoch zu drehen, dass die Liste nicht abgearbeitet wird und eine generelle Erlaubnis zum Betrachten entsteht.
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Alt 18.12.2013, 19:34   #6
J.F.Geilo
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Egal ob man ein Video streamt oder downloaded alles im Netz wird als Paket verschickt.

Villeicht den Spiess umdrehen und U+C dazu bringen ein Video von sich anzuguggen.
Und dann die abmahnen
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Alt 19.12.2013, 09:55   #7
Satan_666
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Das hier liest sich auch irgendwie spannend ...
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Alt 19.12.2013, 18:00   #8
ZombyKillah
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naja ... wenn es sich wirklich herausstellt, dass die Filme über eine Domain deren Besitzer über Umwege wieder die Anwaltskanzlei ist ...

Spätestens dann liegt Betrug vor.

Eine Web-Site die nur existiert nur um die Besucher abzumahnen ...
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Alt 21.12.2013, 00:46   #9
Baron
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Daumen hoch Abmahnwelle wegen Porno-Streaming: Landgericht Köln rudert bei Redtube-Abmahnungen zu

Abmahnwelle wegen Porno-Streaming: Landgericht Köln rudert bei Redtube-Abmahnungen zurück

Nach massiver Kritik an der jüngsten Abmahnwelle gegen vermeintlich illegale Porno-Clips im Internet lenkt das Landgericht Köln ein. Einige Kammern räumten bereits ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei, teilte das Gericht am Freitag mit. Sie neigten dazu, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten.
Bereits jetzt seien im Landgericht Köln über 50 Beschwerden gegen die Beschlüsse eingegangen, die den Providern erlaubten, Nutzerdaten herauszugeben. Einige Kammern hätten signalisiert, dass sie die aufgetauchten Bedenken an der Ordnungsgemäßheit der Ermittlungen der IP-Adressen inzwischen "für beachtlich" hielten. "Endgültige Entscheidungen über die Beschwerden sind noch nicht ergangen", stellte das Gericht zugleich fest. Sie würden frühestens im Januar erwartet.
Eine Regensburger Anwaltskanzlei hatte im Namen der Schweizer Firma "The Archive AG" als Rechteinhaberin zehntausende Nutzer abgemahnt und zu einer Geldzahlung verpflichtet. Das Auskunftsersuchen zur Herausgabe der Namen der Anschlussinhaber wurde vom Landgericht Köln bewilligt. Über die Rechtmäßigkeit gibt es nun aber Zweifel, unter anderem, da die Videoclips per Streaming angesehen wurden, was nach Auffassung einiger Kammern keine Verletzung von Urheberrechten darstellt.


http://www.heise.de/newsticker/meldu...k-2071403.html


Na da schau her.....
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Alt 23.12.2013, 19:52   #10
Christoph
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RedTube-Abzocke: Gericht verbietet Abmahnungen

Zitat:
Das Streaming-Portal RedTube hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Anwälte von Urmann + Collegen erwirkt. Die Kanzlei darf somit bis auf weiteres keine Abmahnungen mehr an User des Portals verschicken, in denen eine Verletzung der Urheberrechte von The Archive AG unterstellt wird.

The Archive AG sieht im Streaming von Pornofilmen über das Portal RedTube eine Urheberrechtsverletzung und ließ deshalb zehntausende Mahnbriefe von der Kanzlei Urmann + Collegen verschicken. Die Empfänger wurden aufgefordert, einen Geldbetrag von 250 Euro zu überweisen, um den entstandenen Schaden zu begleichen.

Die einstweilige Verfügung ist der nächste Dämpfer für die Abmahn-Anwälte von Urmann + Collegen: Erst kürzlich gestand das Landgericht Köln ein, dass die IP-Adressen der verdächtigten User eventuell unter falschem Vorwand herausgegeben wurden. (mag)
Quelle: http://www.chip.de/news/RedTube-Abzo..._66256826.html
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