08.01.2013, 22:09
|
#1
|
|
Mod, bin gerne da
Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646
|
19 von 22 UPC-Klauseln laut OGH unzulässig
Zitat:
UPC hat vier Monate Zeit, um Klauseln zu ändern. Bestehende Verträge dürfen Klauseln nicht mehr anwenden.
Einer Presseaussendung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zufolge sind 19 von 22 Klauseln nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes gesetzeswidrig. Der Verein für Konsumenteninformation brachte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen den Provider ein. Der zuständige Minister Rudolf Hundstorfer sieht darin "Klarheit zu wichtigen Vertragbsbestimmungen" und meint, dass sich das Urteil auch auf die gesamte Telekommunikationsbranche auswirken könnte.
Datenschutzgesetz
Mit dem Urteil setzt der OGH der "uferlosen Zustimmungserklärung" zur Datenverwendung deutliche Schranken. Laut Datenschutzgesetz müssten Kunden nämlich bei der Erteilung der Zustimmung zur Verwendung ihrer Daten Bescheid wissen, zu welchem Zweck diese verwendet werden und an wen sie übermittelt werden. Dies ginge aber nach den aktuellen Klauseln von UPC nicht hervor, weshalb UPC damit gegen das normierte Transparenzgebot verstoße.
Wahlrecht für Kunden
Ein weiterer Verstoß sei dadurch gegeben, dass UPC wirksame Mitteilungen über Vertrags- und Entgeltänderungen an eine dem Kunden bei Vertragsabschluss zugeordnete E-Mail-Adresse verschickt. Die Übermittlung solcher Nachrichten sei gesetzeswidrig, da elektronische Rechnungen nicht als Standard gesehen werden können. Dem Kunden müsste das Wahlrecht zustehen, auf welchem Weg er seine Rechnung bekommen möchte. Wer eine Papierrechnung wählt, dem darf kein Entgelt dafür verrechnet werden. Über solche Vertrags- und Entgeltsänderungen müsse darüber hinaus einen Monat im Vorhinein informiert werden, wie auch über die Möglichkeit, aufgrund dieser aus dem Vertrag auszusteigen - auch bei einer Mindestvertragsdauer. Dieses Kündigungsrecht werde aber von UPC und anderen Telekombetreibern umgangen, wenn eine einvernehmliche Klausel im Vertrag inkludiert ist.
|
Quelle und ganze Artikel: http://derstandard.at/1356427022752/...GH-unzulaessig
Na bitte es hat sich doch was getan, war sogar heute nachmittags im ORF zu hören.
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph
Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
|
|
|