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Arbeiten & Geld verdienen in der IT-Branche Angebote und Fragen zu IT-Jobs

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Alt 25.06.2008, 07:02   #1
pong
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Standard Arbeiten auf Werkvertrag neben Angestelltenverhältnis?

Hallo,

weiß jemand wo ich mich erkundigen kann, was alles für Kriterien zu erfüllen sind bzw. was tun ist, wenn man neben seinem Vollzeitdienstverhältnis noch auf Werkvertragsbasis woanders arbeiten will?

pong
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Alt 25.06.2008, 07:55   #2
Don Manuel
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Ich empfehle Dir in diesem Fall einen Steuerberater. Nach meiner persönlichen Erfahrung kostet er weniger, als er Dir mit seinen Kenntnissen bringt.
Jedenfalls sollte Dein Dienstvertrag eine weitere Arbeit erlauben, was afaik bei einer völlig anderen Tätigkeit aber egal ist.
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Alt 25.06.2008, 09:20   #3
pong
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Das ist ja das Problem, dass es zwar eine andere Branche und Plattform ist, aber eben keine so absolut andere Tätigkeit (Entwicklung Software)

pong
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Alt 25.06.2008, 10:37   #4
Don Manuel
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Kann ja eine heikle Sache sein. Da würde ich genau recherchieren, afaik Arbeiterkammer mit Dienstvertrag konfrontieren. Aber auch der Werkvertrag muß dann passen.
Ich sehe das Problem, dass Dich der Arbeitgeber mit der Anstellung verdächtigt, Code beim andern zu verwenden, für dessen Entwicklung er Dich schon bezahlt hat.
Hast schon ein bißchen vorgefühlt, was Chef so drüber denkt?
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Alt 25.06.2008, 14:21   #5
pong
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Zitat:
für dessen Entwicklung er Dich schon bezahlt hat.
Dies ist allerdings, etwas was niemals tragbar wäre, da es wie schon erwähnt zwei absolut unterschiedlich Plattformen in unterschiedlichen Branchen sind (einmal Bank/Großrechner, einmal Mobilfunk/Microcontroller)

Aber, ich werd wirklich mal zur AK schaun.

pong
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Alt 25.06.2008, 15:22   #6
zigeina
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Zitat:
Zitat von pong Beitrag anzeigen
einmal Bank/Großrechner, einmal Mobilfunk/Microcontroller)

Aber, ich werd wirklich mal zur AK schaun.

pong
so extrem unterschiedlich sind die aber eh nicht (scherzerl)

frag mal bei dem betriebsrat nach (--> bank)
AK ist auch ein guter tipp
und aufpassen wegen doppelbesteuerung (freilimit pro monat beachten!!)

sonst bleibt dir gar nix über
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dieser hilfreiche beitrag kostet nichts, außer ein paar bier
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Tante Jolesch: „Was ein Mann schöner is wie ein Aff, is ein Luxus!“.
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Alt 25.06.2008, 15:30   #7
Don Manuel
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Freilimit? Was ist denn das?
Afaik müssen alle Einkünfte aus dem Werkvertrag dem Einkommen aus der Anstellung vor der Besteuerung hinzugerechnet werden. Aber eine optimale Steuererklärung hilft, dass man dabei nicht allzu schlecht aussteigt.
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