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| Handy & Mobiltelefonie Alles über Handys, Handy-Games, Handy-Provider, GSM, UMTS - egal ob Android oder iOS - usw. |
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#1 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 22.06.2001
Beiträge: 1.611
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Morgen Leute,
ich habe Probleme Internet-Streams auf meinem One-Handy zu empfangen (Sony-Ericsson). Betrifft sowohl Links die über den "Channel One" bereitgestellt werden, z.B. gestreamte Kinotrailers, als auch wenn ich rtsp-Stream direkt über den Handy-Browser aufrufe, z.B. rtsp://tv.one.at/onetv2 Als APN (Verbinden mit) bei den Streameinstellungen habe ich zuerst das voreingestellte "one gprs video" genommen -> Fehler. Dann ich habe ich mir per SMS-Service die Zugangsdaten für die APN "one video" über die Homepage von One schicken lassen. Selber Fehler ![]() Es kommt immer "Verbindungsfehler" und dann "Verbindung zum Multimedia-Server konnte nicht hergestellt werden" Hat jemand eine Idee? |
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#2 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 05.06.2003
Beiträge: 444
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Ruf die One-Hotline an und frag nach, ob die ein Problem mit dem Server haben (vielleicht hat sich auch nur irgenein Name geändert???).
Würd zwischenzeitlich mal das Handy neu starten, denn so manche Einstellung(sänderung) wird erst dann übernommen (hat man mir mal bei One erklärt). |
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#3 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 22.06.2001
Beiträge: 1.611
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@Karl99
Zitat:
Handy neu gestartet: 1x hab ich es jetzt mal geschafft, dass das Handy sich mit dem Medienserver verbunden hat und zu puffern begonnen hat. Dann hat es aber wieder abgebrochen. Die UMTS Verbindung dürfte für Streams volle "5 Stricherl" brauchen, sonst geh anscheinend gar nix. Und soviel erreiche ich bei One eigentlich fast nirgends... |
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#4 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 05.06.2003
Beiträge: 444
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Was macht der/die bei der One-Hotline, wenn Du mitteilst, Du würdest für Geräte im gleichen Haushalt bereits die GIS-Gebühr bezahlen? GIS-Gebühren können fällig werden, bist aber angemeldet mit 1 Gerät im gleichen Haushalt, dann ist es wurscht, mit welchem Du gerade was schauen möchtest!
Ferner gilt ja nur GIS-Gebühren-brechtigt, was eine Empfangsanlage besitzt und die technische Möglichkeit, TV zu empfangen, zuläßt. So, dem aber wäre nicht so, wenn Du z.B. ein Gerät besitzt, mit dem Du DVD´s abspielen könntest, das aber keine Empfangseinrichtung in Form einer Antenne besitzt. Denke mal darüber nach, welches System Du besitzt... Auch könnte man andersrum argumentieren, wozu stellen die dann was zur Verfügung, wenn sie selbst dagegen argumentieren? |
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#5 |
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Ex-Abonnent
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Desweiteren glaube ich mich zu erinnnern, dass nur für stationäre Geräte GIS-Gebühren anfallen, aber nicht für mobile. Oder hat sich das mittlerweile schon geändert?
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http://www.gehtnet-gibtsnet.at Die Benutzung von WLan-Verbindungen fördert Pickel und führt zur Erblindung Starkstrom kann Schäden am PC verursachen Life is too short - don't be a dick! |
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#6 |
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Der Unvergleichliche
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#7 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 22.06.2001
Beiträge: 1.611
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Es ist ja eh auch so dass andere rtsp-Streams wie rtsp://radio.one.at/LoungeFM oder Streams über videobeast.com ja auch nicht funktionieren. Also an der fehlenden GIS-Gebühr kann es nicht liegen, eher am technischen KnowHow des CallCenters
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#8 |
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Ex-Abonnent
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Mein Autoradio hat noch ein Kassettendeck. Somit bin ich in dem Fall noch etwas hinten an
![]() Sorry für OT
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#9 |
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Jr. Member
![]() Registriert seit: 03.12.2006
Beiträge: 49
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Also das mit den Gis-Gebühren hab ich ja noch nicht gehört. Da müsste man echt mal nachfragen. Ruf doch einfach mal bei One an, und erzähl dass das mit dem Runterladen nicht klappt. Die müssen ja was tun dagegen, dafür sind´s ja da.
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#10 |
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Senior Member
![]() Registriert seit: 08.08.2006
Alter: 39
Beiträge: 143
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Jetzt mal zum Thema Gis der genaue wortlaut:
1. Was muss gemeldet werden? Alle Rundfunksempfangseinrichtungen, die in einer Wohnung, einem Haus oder anderen Räumlichkeiten (Bürogebäude, Geschäftslokale, etc.) zum Empfang bereit gehalten werden, müssen gemäß Rundfunkgebührengesetz (BGBl. I Nr. 159/1999), gemeldet werden. Für die Meldung verwenden Sie bitte das gelbe GIS-Anmeldeformular. Wichtiger Hinweis: Wer die Meldung überhaupt nicht oder unrichtig abgibt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich strafbar. Außerdem ist zu melden:
Alle technischen Geräte, mit denen man Radio- und Fernsehprogramme empfangen kann, bezeichnet das Gesetz als "Rundfunkempfangseinrichtung". Dabei ist es egal, was diese Geräte sonst noch können. Ob sie meldepflichtig sind oder nicht, hängt ausschließlich davon ab, ob sie Rundfunkkonsum ermöglichen. Deshalb sind auch rundfunktaugliche Computer (z.B. mit TV-Karte) oder sogar ein Staubsauger mit einem eingebauten Radio grundsätzlich meldepflichtig. quelle:http://www.orf-gis.at/index.php?kate...ung&artikel=47 Steht z.b. auf den webshop seiten irgendwas gleich mal vorab zu dem Thema, weiß das wer? |
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