WCM - Das österreichische Computer Magazin Forenübersicht
 

Zurück   WCM Forum > Rat & Tat > Simulationen > Hardware

Hardware Simmer helfen Simmern - Fragen, Antworten, Diskussionen zu flugsimulatorspezifischen Hardwareproblemen.

Microsoft KARRIERECAMPUS

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 20.08.2007, 16:55   #1
AUA737
Jr. Member
 
Registriert seit: 17.04.2005
Alter: 45
Beiträge: 83


AUA737 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard Kaputter Arbeitsspeicher?

Hallo!

So, habe in meinem PC einen 1 GB Kingston Hyper X DDR2 800 drinne. Heute dachte ich mal, gehste zu Conrad und holste dir mal schnell noch so ein gleichen 1 GB RAM von Kingston. Kann ja dem Flusi nicht schaden. Kennung von den RAM ist KHX6400D2/1G. Also sind beide vom gleichen Typ. Kann ja nix schief gehen. Dachte ich zumindest. Habe ihn vorhin reingesteckt, und ... Computer startet nicht mehr
Alle anderen Steckplätze ausprobiert. Kein Erfolg. Also den 1. funktionierenden RAM mal rausgenommen und nur den neu gekauften reingesteckt. Funktioniert auch nicht. Somit ist für mich der Fall klar, dass er wohl kaputt oder sonstwas sein muss. Das hat gleich mal gesessen Anderen RAM alleine wieder rein. Es geht wieder. Testen kann ich den RAM natürlich auch nicht, wenn ich nicht den PC starten kann.

So, da ich Volltrottel ja mal auf die Schnelle son Ding kaufen musste, kann ich den nun nichtmal zurückgeben, da Conrad extra angibt, dass Arbeitsspeicher AUSNAHMSLOS vom Rückgaberrecht ausgeschlossen ist.
Was nun? Sitze ich mit dem Ding hier und hab nen haufen Kohle aus dem Fenster geworfen? Kann ich mich woanders hinwenden um ihn umzutauschen?

Verkaufen möchte ich ihn auch nicht, denn das könnte ich nicht mit ruhigem Gewissen machen. Woanders testen ist auch nicht möglich, da ich keinen Freund habe wo ich es machen könnte.

Bin momentan etwas ratlos und verzweifelt. Was würdet ihr machen?
____________________________________
Gruss
Marco
AUA737 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2007, 17:13   #2
Phil
Hero
 
Registriert seit: 31.03.2000
Alter: 38
Beiträge: 939


Phil eine Nachricht über ICQ schicken
Standard Re: Kaputter Arbeitsspeicher?

Zitat:
Original geschrieben von AUA737
So, da ich Volltrottel ja mal auf die Schnelle son Ding kaufen musste, kann ich den nun nichtmal zurückgeben, da Conrad extra angibt, dass Arbeitsspeicher AUSNAHMSLOS vom Rückgaberrecht ausgeschlossen ist.
Wiebitte? Das glaub ich nicht.
Vom Rückgaberecht bei Nichtgefallen (z.B: weil ich die Spezifikation/Takt/Bauform nicht beachtet hab) ausgeschlossen, das mag wohl sein, aber wenn das Ding nachweisbar defekt ist, MÜSSEN sie es zurücknehmen. Das ist ja dann schließlich auch nicht ihr Problem, die schicken das zurück an den Hersteller, kriegen Ersatz und gut is.
____________________________________
Philipp (Online auf IVAO als LH3430)
aus dem Urlaub zurück.

ATC: Lufthansa 1123 proceed direct ARMUT
LH1123: Oh no, can we have another waypoint?
PS: Ist euch mal aufgefallen, dass es bei Stuttgart die Waypoints VATER und UNSER gibt?

<HIER--->>> Bauanleitung zur Verbesserung der Robustheit der CHPro USB-Ruderpedale <<<---Hier>
Phil ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2007, 17:21   #3
AUA737
Jr. Member
 
Registriert seit: 17.04.2005
Alter: 45
Beiträge: 83


AUA737 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Hi!

Also auf dem Kassenzettel is ein Stempel oben, dass es eben vom 14tägigen Rückgaberecht und vom Umtausch ausgeschlossen ist.

Dazu macht Conrad extra zum Kassenzettel noch einen Zettel dran, wo draufsteht:

"ACHTUNG"

Sehr geehrter Kunde!

Hiermit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie sich soeben für ein Produkt entschieden haben, das von unserem 14-tägigen Rückgaberecht AUSNAHMSLOS ausgeschlossen ist.

Ihr Conrad Team


Also alles noch doppelt gemoppelt. Das sie ja fein raus sind.


Jetzt hab ich ja keine Ahnung, wann was zurückgegeben werden darf oder nicht bwz. was das genau bedeutet.

Aber wahrscheinlich genau wegen solchen evt. kaputten Teilen wollen Sie sich schon vorher absichern. Wie will jetzt jemand was beweisen, ob, wie und wann und durch wen der RAM kaputt ist.

Am besten ist, dass ich dann mal zu Conrad gehe und versuche mit denen zu reden bzw. ihn umzutauschen.
____________________________________
Gruss
Marco
AUA737 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2007, 17:47   #4
Osiris2k
Veteran
 
Registriert seit: 25.01.2007
Beiträge: 347


Standard

Wenn er nicht funktioniert, kannst du ihn selbstverständlich zurückschicken/bringen und einen funktionierenden verlangen.

Diese Arbeitsspeicherklausel ist mittlerweile recht häufig, auf bei CPUs.

Leider haben viele Computerkinder das Zeug immer mehrfach bestellt und rumtaktet wie die Weltmeister und der, der am besten geht, wird behalten, und der Rest wird einfach zurückgeschickt nach Fernabsatzgesetz.

Dadurch entsteht dem Laden natürlich ein finanzieller Schaden, da die Ware nicht mehr als neu angeboten werden kann, da Arbeitsspeicher bereits beim ersten einstecken Kratzer auf den Lötfahnen bekommt.

In deinem Fall aber kein Problem. Du hast kannst den ganz normal umtauschen, du willst ja nicht dein Geld zurück sondern einen funktionierenden Ramriegel
____________________________________
Gruß Simon
Osiris2k ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2007, 18:41   #5
superburschi
bitte Mailadresse prüfen!
 
Registriert seit: 03.11.2006
Beiträge: 1.844


superburschi eine Nachricht über AIM schicken superburschi eine Nachricht über Yahoo! schicken
Standard Nach dem Gesetz...

Conrad muß den/die RAM umtauschen wenn er Mängel aufweist - das ist nach deutschem Recht "innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen" so verankert...

Ein Umtauschrecht von vornherein auszuschließen ist nicht rechtens...

Also ab zu Conrad und neue RAM geben lassen...

Gruß

Dirk
superburschi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2007, 19:02   #6
AUA737
Jr. Member
 
Registriert seit: 17.04.2005
Alter: 45
Beiträge: 83


AUA737 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard Re: Nach dem Gesetz...

Zitat:
Original geschrieben von superburschi
das ist nach deutschem Recht


Hi!

Na hoffentlich ist es nach österreichischen auch so

Dann hoffe ich mal, das die bei Conrad keine Zicken machen werden.
Werde dann mal berichten, wie es ausgegangen ist.

Danke!!
____________________________________
Gruss
Marco
AUA737 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2007, 20:14   #7
Major Tom
Elite
 
Registriert seit: 01.01.2001
Alter: 65
Beiträge: 1.007


Standard

Vielleicht meinen die bei Conrad ja damit, dass es bei denen kein Geld zurück für Speicherbausteine gibt. Dann sag einfach, dass der Riegel defekt ist und sie ihn bitte schön reparieren sollen. Das müssen sie auf jeden Fall akzeptieren.
____________________________________
Gruß

Thomas
Major Tom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2007, 20:33   #8
boeing2707
Master
 
Registriert seit: 21.12.2004
Beiträge: 731


Standard

Bei Conrad-Bestellungen übers Internet kannst du Speicherchips problemlos umtauschen oder auch zurückgeben.
____________________________________
Schöne Grüße
Heinz
boeing2707 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2007, 21:28   #9
superburschi
bitte Mailadresse prüfen!
 
Registriert seit: 03.11.2006
Beiträge: 1.844


superburschi eine Nachricht über AIM schicken superburschi eine Nachricht über Yahoo! schicken
Standard Re: Re: Nach dem Gesetz...

Zitat:
Original geschrieben von AUA737
Hi!

Na hoffentlich ist es nach österreichischen auch so

Dann hoffe ich mal, das die bei Conrad keine Zicken machen werden.
Werde dann mal berichten, wie es ausgegangen ist.

Danke!!
Sorry, wusste nicht dass es Conrad auch in Austria gibt...

Es gilt eigentlich immer das Recht des Firmenstandorts...

Ist glaube ich aber sogar EU-Recht...

Gruß

Dirk
superburschi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2007, 22:05   #10
Chris1973
Master
 
Registriert seit: 23.02.2006
Beiträge: 665


Standard

In Österreich haben wir im Online- bzw. Versandhandel lt. ECG/Fernabsatzgesetz 7 Tage bzw. 3 Monate (Rücktrittsbelehrung/keine Rücktrittsbelehrung).

Was dem Betroffenen wurscht sein kann, weil er seinen Riegel ja im Geschäft erworben hat.

Da greifen dann aber zumindest die gesetzlichen Garantiefristen, 6 Monate, danach bis 2 Jahre, aber mit Beweislastumkehr.

AUSNAHMSLOS VOM RÜCKGABERECHT AUSGESCHLOSSEN kann somit gar nix werden. Die Klausel ist schlicht ungültig, außer der Verkäufer kann beweisen, dass der Riegel unbeschädigt war und der Käufer durch unsachgemäße Handhabe den Riegel selbst beschädigt hat. Was in der Praxis unmöglich zu beweisen ist.

Ich würde einfach nochmal ins Geschäft düsen und den eigenen Wunsch vortragen. Wegen eines Riegels machen die sicher keinen Tamtam.
Chris1973 ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:04 Uhr.


Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Forum SEO by Zoints
© 2009 FSL Verlag