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Hardware Simmer helfen Simmern - Fragen, Antworten, Diskussionen zu flugsimulatorspezifischen Hardwareproblemen. |
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#1 |
Jr. Member
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![]() Hallo!
So, habe in meinem PC einen 1 GB Kingston Hyper X DDR2 800 drinne. Heute dachte ich mal, gehste zu Conrad und holste dir mal schnell noch so ein gleichen 1 GB RAM von Kingston. Kann ja dem Flusi nicht schaden. Kennung von den RAM ist KHX6400D2/1G. Also sind beide vom gleichen Typ. Kann ja nix schief gehen. Dachte ich zumindest. Habe ihn vorhin reingesteckt, und ... Computer startet nicht mehr ![]() Alle anderen Steckplätze ausprobiert. Kein Erfolg. Also den 1. funktionierenden RAM mal rausgenommen und nur den neu gekauften reingesteckt. Funktioniert auch nicht. Somit ist für mich der Fall klar, dass er wohl kaputt oder sonstwas sein muss. Das hat gleich mal gesessen ![]() So, da ich Volltrottel ja mal auf die Schnelle son Ding kaufen musste, kann ich den nun nichtmal zurückgeben, da Conrad extra angibt, dass Arbeitsspeicher AUSNAHMSLOS vom Rückgaberrecht ausgeschlossen ist. Was nun? Sitze ich mit dem Ding hier und hab nen haufen Kohle aus dem Fenster geworfen? Kann ich mich woanders hinwenden um ihn umzutauschen? Verkaufen möchte ich ihn auch nicht, denn das könnte ich nicht mit ruhigem Gewissen machen. Woanders testen ist auch nicht möglich, da ich keinen Freund habe wo ich es machen könnte. Bin momentan etwas ratlos und verzweifelt. Was würdet ihr machen?
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Gruss Marco |
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#2 | |
Hero
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![]() Zitat:
Vom Rückgaberecht bei Nichtgefallen (z.B: weil ich die Spezifikation/Takt/Bauform nicht beachtet hab) ausgeschlossen, das mag wohl sein, aber wenn das Ding nachweisbar defekt ist, MÜSSEN sie es zurücknehmen. Das ist ja dann schließlich auch nicht ihr Problem, die schicken das zurück an den Hersteller, kriegen Ersatz und gut is.
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Philipp (Online auf IVAO als LH3430) aus dem Urlaub zurück. ATC: Lufthansa 1123 proceed direct ARMUT LH1123: Oh no, can we have another waypoint? PS: Ist euch mal aufgefallen, dass es bei Stuttgart die Waypoints VATER und UNSER gibt? <HIER--->>> Bauanleitung zur Verbesserung der Robustheit der CHPro USB-Ruderpedale <<<---Hier> |
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#3 |
Jr. Member
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![]() Hi!
Also auf dem Kassenzettel is ein Stempel oben, dass es eben vom 14tägigen Rückgaberecht und vom Umtausch ausgeschlossen ist. Dazu macht Conrad extra zum Kassenzettel noch einen Zettel dran, wo draufsteht: "ACHTUNG" Sehr geehrter Kunde! Hiermit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie sich soeben für ein Produkt entschieden haben, das von unserem 14-tägigen Rückgaberecht AUSNAHMSLOS ausgeschlossen ist. Ihr Conrad Team Also alles noch doppelt gemoppelt. Das sie ja fein raus sind. Jetzt hab ich ja keine Ahnung, wann was zurückgegeben werden darf oder nicht bwz. was das genau bedeutet. Aber wahrscheinlich genau wegen solchen evt. kaputten Teilen wollen Sie sich schon vorher absichern. Wie will jetzt jemand was beweisen, ob, wie und wann und durch wen der RAM kaputt ist. Am besten ist, dass ich dann mal zu Conrad gehe und versuche mit denen zu reden bzw. ihn umzutauschen.
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Gruss Marco |
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#4 |
Veteran
![]() Registriert seit: 25.01.2007
Beiträge: 347
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![]() Wenn er nicht funktioniert, kannst du ihn selbstverständlich zurückschicken/bringen und einen funktionierenden verlangen.
Diese Arbeitsspeicherklausel ist mittlerweile recht häufig, auf bei CPUs. Leider haben viele Computerkinder das Zeug immer mehrfach bestellt und rumtaktet wie die Weltmeister und der, der am besten geht, wird behalten, und der Rest wird einfach zurückgeschickt nach Fernabsatzgesetz. Dadurch entsteht dem Laden natürlich ein finanzieller Schaden, da die Ware nicht mehr als neu angeboten werden kann, da Arbeitsspeicher bereits beim ersten einstecken Kratzer auf den Lötfahnen bekommt. In deinem Fall aber kein Problem. Du hast kannst den ganz normal umtauschen, du willst ja nicht dein Geld zurück sondern einen funktionierenden Ramriegel ![]()
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Gruß Simon |
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#5 |
bitte Mailadresse prüfen!
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![]() Conrad muß den/die RAM umtauschen wenn er Mängel aufweist - das ist nach deutschem Recht "innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen" so verankert...
Ein Umtauschrecht von vornherein auszuschließen ist nicht rechtens... Also ab zu Conrad und neue RAM geben lassen... Gruß Dirk |
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#6 | |
Jr. Member
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![]() Zitat:
Hi! Na hoffentlich ist es nach österreichischen auch so ![]() Dann hoffe ich mal, das die bei Conrad keine Zicken machen werden. Werde dann mal berichten, wie es ausgegangen ist. Danke!!
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Gruss Marco |
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#7 |
Elite
![]() Registriert seit: 01.01.2001
Alter: 65
Beiträge: 1.007
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![]() Vielleicht meinen die bei Conrad ja damit, dass es bei denen kein Geld zurück für Speicherbausteine gibt. Dann sag einfach, dass der Riegel defekt ist und sie ihn bitte schön reparieren sollen. Das müssen sie auf jeden Fall akzeptieren.
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Gruß Thomas |
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#8 |
Master
![]() Registriert seit: 21.12.2004
Beiträge: 731
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![]() Bei Conrad-Bestellungen übers Internet kannst du Speicherchips problemlos umtauschen oder auch zurückgeben.
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Schöne Grüße Heinz |
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#9 | |
bitte Mailadresse prüfen!
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![]() Zitat:
Es gilt eigentlich immer das Recht des Firmenstandorts... Ist glaube ich aber sogar EU-Recht... Gruß Dirk |
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#10 |
Master
![]() Registriert seit: 23.02.2006
Beiträge: 665
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![]() In Österreich haben wir im Online- bzw. Versandhandel lt. ECG/Fernabsatzgesetz 7 Tage bzw. 3 Monate (Rücktrittsbelehrung/keine Rücktrittsbelehrung).
Was dem Betroffenen wurscht sein kann, weil er seinen Riegel ja im Geschäft erworben hat. Da greifen dann aber zumindest die gesetzlichen Garantiefristen, 6 Monate, danach bis 2 Jahre, aber mit Beweislastumkehr. AUSNAHMSLOS VOM RÜCKGABERECHT AUSGESCHLOSSEN kann somit gar nix werden. Die Klausel ist schlicht ungültig, außer der Verkäufer kann beweisen, dass der Riegel unbeschädigt war und der Käufer durch unsachgemäße Handhabe den Riegel selbst beschädigt hat. Was in der Praxis unmöglich zu beweisen ist. Ich würde einfach nochmal ins Geschäft düsen und den eigenen Wunsch vortragen. Wegen eines Riegels machen die sicher keinen Tamtam. |
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